offene badekur hinterher bei KK einreichen????

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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adelanta
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offene badekur hinterher bei KK einreichen????

Beitrag von adelanta » 28.02.2010, 15:06

ich fahre nächste woche mit meiner tochter an die see. sie hat asthma bronchiale, atemwegsverengung , spasmische bronchitis.....sie ist so schlimm krank gewesen, dass sie hier mal ganz dringend raus muss, sprich anderes klima. mit bädern im meersalzwasser. und inhalieren wird sie das wir schon daheim verschrieben bekommen haben. wir machen das auf eigene kosten. hab ich die möglichkeit nach der erholung irgendwelche finanzielle unterstützung bei der aok zu beantragen????? wie krank mein kind ist kann ich ja belegen.danke für antworten

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2010, 16:47

Hallo,
wenn Ihr am Badeort selbst einen Arzt findet der die Heilmittel verordnet über die Kasse, dann dürfte das kein Problem sein was die Heilmittelkosten angeht, wenn der Arzt darüber hinaus auch die KVK. annimmt, dann spielen auch die Arztkosten keine Rolle mehr.
Allerdings muss das nicht passieren, also der Arzt will entweder den "Badearztschein" (bei bewilligter Leistung) oder es gibt eine Privatrechung und demzufolge werden dann auch die Heilmittel per Privatrezept verordnet.
Ob dann die Kassse gegen Vorlage der Rechungen zumindest einen Teil der Kosten übernimmt - ich glaube es eher nicht, schliesslich handelt es sich dann in den Augen der Kasse um eine Reha-Leistung deren Notwendigkeit vor Beginn derselben geprüft und bewilligt werden muss - was es auf keinen Fall geben wird ist eine Beteiligung an den Fahr- und Unterkunftskosten (maximal 13,00 € pro Tag).
Gruß
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.02.2010, 21:08

Hallo,

ganz wichtig ist es, den Antrag vor der Maßnahme zu stellen. Im Nachhinein muss keine KK noch Gelder zahlen.

MfG

ratte1

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