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Zusatzbeitrag auch für Grenzgänger?

Verfasst: 28.02.2010, 12:29
von mümpf
Hallo,

ich bin als Grenzgänger (arbeite in der Schweiz, wohne in Deutschland) bei einer schweizer Krankenversicherung versichert. Versicherungsbeiträge bezahle ich lediglich an die schweizer Versicherung, über die "Bescheinigung E 106" habe ich jedoch eine deutsche Versichertenkarte bekommen und kann in Deutschland Leistungen beziehen wie ein gesetzlich Versicherter (muss auch Praxisgebühr bezahlen).
Soweit ich das KV-Abkommen für Grenzgänger verstanden habe, werden sämtliche Kosten, die bei meiner deutschen KV anfallen an die schweizer KV weitergeleitet und von dieser bezahlt, die deutsche KV hat somit KEINE Ausgaben für mich.

Jetzt habe ich vor ein paar Tagen von meiner deutschen KV einen Brief mit der Aufforderung zur Bezahlung des Zusatzbeitrags von 8€/Monat bekommen. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das überhaupt zulässig ist, da die Krankenkasse für mich nichts bezahlen muss.

Kenn sich hier jemand damit aus, ob ich den Zusatzbeitrag zahlen muss, oder nicht?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 28.02.2010, 18:10
von GerneKrankenVersichert
Ein Grenzgänger, der von der deutschen Krankenkasse die Leistungen erhält, muss keine Zusatzbeiträge zahlen. Denn er ist nicht dort versichert.

GKV

Verfasst: 28.02.2010, 19:19
von mümpf
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werde ich mich da wohl mal beschweren ;-)

Verfasst: 04.03.2010, 12:37
von windkom
Ich würde vorschlagen, den Brief der deutschen KV an das BVA weiterzuleiten.

Da versucht wohl die deutsche KV wiederum gesetzeswidrig einen Versicherten abzuzocken.

Verfasst: 04.03.2010, 12:53
von 9%
@windkom: kann man machen, ich denke bei diesem Fehler aber eher an EDV-technische Unfähigkeit :wink:

Verfasst: 05.03.2010, 19:52
von mümpf
Auf meine Anfrage bei der Krankenkasse hab ich leider bisher noch keine Antwort erhalten. Werde die Sache dann aber auf jeden Fall ans BVA weiterleiten. Eine "EDV-Unfähigkeit" ist m.E. keine Entschuldigung für die unrechtmäßige Einforderung einer Gebühr. Es gibt sicherlich genug Leute, die diese Gebühr ohne weitere Nachforschung anstandslos überweisen...

Verfasst: 06.03.2010, 13:18
von graue maus
windkom hat geschrieben:Ich würde vorschlagen, den Brief der deutschen KV an das BVA weiterzuleiten.

Da versucht wohl die deutsche KV wiederum gesetzeswidrig einen Versicherten abzuzocken.
Warum denn gleich das BVA einschalten????

Kindern empfiehlt man doch auch, zunächst zu versuchen einen Streit untereinander zu klären, ohne dass gleich Mama oder Papa um Hilfe gebeten werden.

Das bei jeder Unstimmigkeit oder Irrtum das BVA eingeschalten wird, halte ich für Blödsinn (meine Meinung). Manche Dinge kann man auch durch eine Nachfrage klären.

Verfasst: 08.03.2010, 11:13
von windkom
Doch, das BVA ist einzuschalten!!!

Die Kasse könnte nämlich auf die Idee kommen, den Zoll zur Eintreibung der Zusatzbeiträge auf den Versicherten zu hetzen.

Wer Dieses Recht besitzt, muss penibelst genau arbeiten, sonst muss die Kasse geschlossen werden.

Verfasst: 08.03.2010, 11:23
von Platon67
...man kann auch ziemlich Wind um nix machen und die Aufsichtsbehörde mit Nichtigkeiten beschäftigen.

Nur weil das BVA eingeschaltet wird, kommt es sicher nicht zur Aussetzung einer evtl. Vollstreckung... Insoweit ist dieser Tip so ziemlich das falscheste was man vorschlagen kann! Wenn man sonst nichts zu tun hat, kann man das ja dann auch noch tun!

Vorrangig: Kasse anschreiben - Widerspruch einlegen !

Verfasst: 08.03.2010, 12:49
von windkom
Widerspruch kann man eigentlich nur gegen Bescheide einlegen!

Ohne Bescheid darf es auch keine Vollstreckung geben!

Verfasst: 08.03.2010, 12:53
von Platon67
..auch das ist soooo nicht ganz richtig.

Widerspruch kann gegen jeden Verwaltungsakt eingelegt werden. Und ein Verwaltungsakt definiert sich über § 31 SGB X .....

Verfasst: 08.03.2010, 21:45
von mümpf
Das Ganze hat sich heute doch noch zum Guten gewendet und eine Beschwerde beim BVA o.ä. bleibt mir zum Glück erspart :-)

Heute morgen habe ich eine Antwort auf meine Anfrage bei der KV bekommen, in der sich die Kundenberaterin mehrfach bei mir entschuldigt hat. Da ich erst seit 1.2. Grenzgänger bin, wurde das bei der Erhebung der Zusatzgebühr noch nicht berücksichtigt. Stichtag dafür war anscheinend der 28.01.

Nu denn ... Ende Gut, Alles Gut :-) Vielen Dank für Eure Hilfe!