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Zusatzbeitrag bei der BKK für Heilberufe (1%)

Verfasst: 26.02.2010, 13:49
von Lohnbuchhalter
Gestern sind die Briefe bzgl. des Zusatzbeitrages bei der BKK für Heilberufe rausgegangen. Ich hab mich immer gefragt wie die Krankenkassen den Beitragseinzug mit den 1% machen wollen und bin nun ein wenig verwundert wie es die BKK für Heilberufe praktiziert. Im Schreiben der Krankenkasse steht:
Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag und was müssen Sie jetzt tun?
Jedes Mitglied entrichtet 1 % seines beitragspflichtigen Einkommens, begrenzt auf maximal 37,50 € im Monat. Ihr Jahreseinkommen 2010 wird erst im Jahr 2011 feststehen, so dass wir zunächst auf Basis von statistischen Durchschnittswerten einen Pauschalbeitrag in Höhe von 20,00 € pro Monat zu Grunde legen. Die endgültigen Abrechnung erfolgt dann rückwirkend.

Bitte überweisen Sie bis 06.04.2010, dem Tag der ersten Fälligkeit 60,00 € für die Monate Janur bis März....
Hmmm, da stellen sich doch glatt einige Fragen:
1. Was ist wenn ich Harz IV bezihe, muss ich dann auch zahlen?
2. Was ist wenn die Kasse pleite geht, ist dann mein Geld weg was ich zuviel bezahlt habe?
3. Was ist wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?
4. Was ist wenn ich nicht zahlen kann, kann ich dann Ratenzahlung vereinbaren?
5. Ist es überhaupt rechtens ersteinmal Geld pauschal zu verlangen?
6. Ist der statistische Durchschnittswert nicht ein wenig hoch angesetzt?
etc.

Verfasst: 26.02.2010, 13:57
von Czauderna
Hallo,
bei dem Verwaltungsaufwand und dem Chaos von Rückzahlung und Nachforderung in 2011 für 2010 - da zittern einem als Krankenkassen Mitarbeiter jetzt schon die Knie - auch wenn es einen Mitbewerber betrifft.
Gruß
Czauderna

Zusatzbeitrag

Verfasst: 26.02.2010, 14:09
von Lohnbuchhalter
Ich denke unterm Strich wird man es sich relativ einfach machen. Man schreibt in 2011 alle Mitglieder an, dass sie einen Nachweis über ihr Einkommen in 2010 erbringen müssen. Kommt vom Versicherten keine Rückmeldung, dann werden die 37,50 € monatlich fällig. So funktioniert es ja auch bei freiwillig Versicherten.

Verfasst: 26.02.2010, 15:41
von Steinlaus
Hallo!
Ich glaube das die wenigsten angeschrieben werden müssen, da spästestens am 15.04.2011 alle Jahrsmeldugen von den Mitgliedern vorliegen und man einfach damit den Abgleich machen kann.
Wäre warscheinlich die günstigste Variante. Wenn man das so liest wird einem echt schlecht, zum Glück bleiben wir 2010 davon verschont, ich möchte wirklich nicht in der Lage manches Kollegen stecken.

Ciao
die Laus

Verfasst: 26.02.2010, 17:47
von KassenKenner
Laut Gesetz müsste eigentlich jeder 37,50 € zahlen und darauf hingewiesen werden, dass er beim Nachweis eines geringeren Einkommens ab sofort den auf 1% begrenzten Zusatzbeitrag zahlt. Die Verfahrensweise mit den 20 € dürfte meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar sein - wie soll zum Beispiel ein Harz4-Empfänger bis zum Ende des Jahres jeden Monat 20 € aufbringen?

Aber egal - die BKK für Heilberufe dürfte ohnehin nur noch 2-3 Monate existieren. Nach meinen Informationen sind da bereits knapp 100 Leute entlassen worden innerhalb der letzten beiden Monate...

Verfasst: 26.02.2010, 18:43
von Lohnbuchhalter
wird eigentlich wechselwilligen Versicherten eine Mitgliedschaft bei der pronova BKK angeboten? Immerhin haben ja beide KRankenkassen den gleichen Vorstand (Hans-Joachim Röminger).
Aber ich gehe auch davon aus, dass die BKK für Heilberufe in geraumer Zeit vom Markt verschwinden wird und das nicht durch Fusion. Bin ja mal gespannt, was die Politik dazu sagen wird, ob dies dann auch politisch gewollt war, zumindet wurden die Weichen dafür politisch ja gestellt.