Zusatzbeitrag bei der BKK für Heilberufe (1%)
Verfasst: 26.02.2010, 13:49
Gestern sind die Briefe bzgl. des Zusatzbeitrages bei der BKK für Heilberufe rausgegangen. Ich hab mich immer gefragt wie die Krankenkassen den Beitragseinzug mit den 1% machen wollen und bin nun ein wenig verwundert wie es die BKK für Heilberufe praktiziert. Im Schreiben der Krankenkasse steht:
1. Was ist wenn ich Harz IV bezihe, muss ich dann auch zahlen?
2. Was ist wenn die Kasse pleite geht, ist dann mein Geld weg was ich zuviel bezahlt habe?
3. Was ist wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?
4. Was ist wenn ich nicht zahlen kann, kann ich dann Ratenzahlung vereinbaren?
5. Ist es überhaupt rechtens ersteinmal Geld pauschal zu verlangen?
6. Ist der statistische Durchschnittswert nicht ein wenig hoch angesetzt?
etc.
Hmmm, da stellen sich doch glatt einige Fragen:Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag und was müssen Sie jetzt tun?
Jedes Mitglied entrichtet 1 % seines beitragspflichtigen Einkommens, begrenzt auf maximal 37,50 € im Monat. Ihr Jahreseinkommen 2010 wird erst im Jahr 2011 feststehen, so dass wir zunächst auf Basis von statistischen Durchschnittswerten einen Pauschalbeitrag in Höhe von 20,00 € pro Monat zu Grunde legen. Die endgültigen Abrechnung erfolgt dann rückwirkend.
Bitte überweisen Sie bis 06.04.2010, dem Tag der ersten Fälligkeit 60,00 € für die Monate Janur bis März....
1. Was ist wenn ich Harz IV bezihe, muss ich dann auch zahlen?
2. Was ist wenn die Kasse pleite geht, ist dann mein Geld weg was ich zuviel bezahlt habe?
3. Was ist wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?
4. Was ist wenn ich nicht zahlen kann, kann ich dann Ratenzahlung vereinbaren?
5. Ist es überhaupt rechtens ersteinmal Geld pauschal zu verlangen?
6. Ist der statistische Durchschnittswert nicht ein wenig hoch angesetzt?
etc.