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Gibt es eine Gültigkeitsfrist für Kostenübernahme einer OP?

Verfasst: 26.02.2010, 11:58
von PhatFreak
Ich war am 16.02.2010 beim Neurochirurgen und habe einen OP-Termin für den 12.03.2010 bekommen (Bandscheibenvorfall LWS L5/S1), da hat mir die Assistenz beim Arzt gesagt, ich dürfte den Antrag auf Kostenübernahme maximal 2 Wochen vorher stellen, da dieser sonst nicht länger gültig sei und vom Krankenhaus nicht angenommen wird.

Also hab ich am 17.02.2010 die zuständige Abteilung meiner Krankenkasse angerufen und nach deren Meinung sei das mit der 2 Wochen Gültigkeit nur ein Märchen was Krankenhäuser gerne mal erzählen, da seien auch schonmal 10 oder gar 7 Tage gekommen, was es aber als Gültigkeitsfrist nicht gäbe, da es diese Frist generell nicht gibt und das wäre kein Ding wenn ich den Antrag (Verordnung auf Krankenhausbehandlung) noch am selben Tage (17.02.2010, also 23 Tage vor der OP) schicken bzw. faxen würde.

Dann habe ich noch am selben Tag den Antrag gefaxt weil ich mir dachte, die von der Kasse müssen das ja besser wissen als so eine Arzthelferin.

Tja, nun rufe ich heute, also 2 Wochen vor der OP wegen Narkosevorgespräch und sonstiger Vorbereitung im KH an und die sagen mir dort auch, dass die Übernahme nur max. 2 Wochen alt sein darf, also ich bei der Kasse angerufen, die Kostenübernahme ist "bereits" unterwegs (heute sinds noch 2 Wochen bis zur OP!) und wenn es Probleme geben sollte, dann sollen die den Sachbearbeiter anrufen, nun habe ich ziemliche Panik, dass die OP evtl. einen Tag vorher, wo ich mein Narkostevorgespräch habe, abgesagt wird weil die Kostenübernahme ca. 1-4 Tage über der 14 Tagesfrist sein wird, daher meine Frage, gibt es diese Frist wirklich und dürfen die Krankenhäuser die OP deswegen ablehnen oder müssen die KH auch längere Bewilligungen der Kostenübernahme akzeptieren?

Kann mir leider auch nicht ewige Spielereien erlauben, da mein Zustand zur Zeit nicht der beste ist und meine 78 Wochen Krankengeld voraussichtlich im August ablaufen, d.h. die OP müsste bald stattfinden, damit ich mich noch vor der Aussteuerung wieder beim Arbeitsamt gesund melden kann.

Vielen Dank im Voraus

PhatFreak

Verfasst: 26.02.2010, 12:10
von Czauderna
Hallo,
ich kenne das mit den 14 Tagen nur aus dem ambulanten Bereich wenn es um die Verordnung von Heilmitteln oder physioth. Behandlung geht oder um Unterbrechung einer Therapie ohne neue Verordnung, aber zu diesem Thema kann ich nur sagen, dass es meines Wissens nach keine Frist für die Bewilligung gibt - wenn die Kasse heute eine Kostenbewilligung abgibt dann gilt die solange bis die Behandlung erfolgt, es sei denn auf der Bewilligigung stünde ein Mindestdatum.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.02.2010, 14:28
von PhatFreak
Danke ersteinmal, ich lass mich mal überraschen, sollen sich Kasse und KH eben miteinander rumärgern aber irgendeinen Grund muss es doch haben das KH solche Fristen dem Patienten auflegen obwohl es diese angeblich nicht gibt, keine Ahnung ob es für Berlin eine Sonderregelung gibt?

Verfasst: 26.02.2010, 18:44
von RHW
Hallo,
u.U. spielt das Bundesland eine Rolle. In NRW wird i.d.R. auf Genehmigungen verzichtet. In Berlin und Brandenburg wird normalerweise auf eine aktuelle Genehmigung der Krankenkasse Wert gelegt. Vielleicht kann hier jemand aus Berlin/Brandenburg weiterhelfen?

Verfasst: 26.02.2010, 19:09
von PhatFreak
Heute kam die Genehmigung, wurde vorgestern erstellt, d.h. 2 Tage vor OP wäre u.U. der Ablauf... blöd weil ich in Berlin sitze und die Kasse in HH. Notfalls sollen die sich vom KH eben mit der Kasse in Verbindung setzen und ggfs. kann man sowas ja vielleicht mit aktuellem Datum faxen? Wäre aber super wenn jemand aus meiner Region BLN/BB was zu sagen könnte.

Verfasst: 26.02.2010, 19:41
von Paule
Wann muss man Ops überhaupt genehmigen lassen?
Geplante Eingriffe hatte ich schon in HH, in NRW und letztes Mal in B-W (auch hier Wohnsitz in NRW). Von einer Genehmigung war allerdings nie die Rede, bin immer mit der Einweisung direkt hin.

Verfasst: 26.02.2010, 19:57
von PhatFreak
Keine Ahnung wieso, in Berlin wollen die KH erst eine Kostenübernahmeerklärung der Kassen haben, vermutlich, damit die nicht auf den Kosten sitzen bleiben, war aber schon geschockt genug, da heißt es noch auf dem Schreiben der Kasse, dass ich am Entlassungstag für jeden Verweiltag (bei mir sinds 4) mal eben eine Zusatzgebühr von 10€ bezahlen darf (40€), auch nicht ohne wenn man von 634€ Krankengeld lebt! Man stelle sich mal vor was das für Summen ergibt wenn man erstmal was längerfristiges hat wo man mal 2 - 3 Wochen oder gar länger liegt

Irgendwo noch krasser finde ich es dass auf eigene Kosten die Kompressionsstrümpfe und die Thrombosespritzen gekauft werden müssen, dachte ja das bekommt man alles im KH gestellt oder liegts daran, dass ich am OP - Tag erst aufgenommen werde?

Vielleicht kann ich diese drei Posten (Zusatzgebühr KH, Kompressionsstrümpfe und Thrombosespritzen) im Sommer dann bei der Zuzahlungsbefreiuung irgendwie geltend machen, denn dann müsste ich die Grenze erreicht haben.

Ansonsten wenn jemand noch wissen sollte wie das in BLN/BB mit der Gültigkeit von Kostenübernahmeerklärungen sich verhält, wäre ich über eine Rückmeldung sehr dankbar :)
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