Gibt es eine Gültigkeitsfrist für Kostenübernahme einer OP?
Verfasst: 26.02.2010, 11:58
Ich war am 16.02.2010 beim Neurochirurgen und habe einen OP-Termin für den 12.03.2010 bekommen (Bandscheibenvorfall LWS L5/S1), da hat mir die Assistenz beim Arzt gesagt, ich dürfte den Antrag auf Kostenübernahme maximal 2 Wochen vorher stellen, da dieser sonst nicht länger gültig sei und vom Krankenhaus nicht angenommen wird.
Also hab ich am 17.02.2010 die zuständige Abteilung meiner Krankenkasse angerufen und nach deren Meinung sei das mit der 2 Wochen Gültigkeit nur ein Märchen was Krankenhäuser gerne mal erzählen, da seien auch schonmal 10 oder gar 7 Tage gekommen, was es aber als Gültigkeitsfrist nicht gäbe, da es diese Frist generell nicht gibt und das wäre kein Ding wenn ich den Antrag (Verordnung auf Krankenhausbehandlung) noch am selben Tage (17.02.2010, also 23 Tage vor der OP) schicken bzw. faxen würde.
Dann habe ich noch am selben Tag den Antrag gefaxt weil ich mir dachte, die von der Kasse müssen das ja besser wissen als so eine Arzthelferin.
Tja, nun rufe ich heute, also 2 Wochen vor der OP wegen Narkosevorgespräch und sonstiger Vorbereitung im KH an und die sagen mir dort auch, dass die Übernahme nur max. 2 Wochen alt sein darf, also ich bei der Kasse angerufen, die Kostenübernahme ist "bereits" unterwegs (heute sinds noch 2 Wochen bis zur OP!) und wenn es Probleme geben sollte, dann sollen die den Sachbearbeiter anrufen, nun habe ich ziemliche Panik, dass die OP evtl. einen Tag vorher, wo ich mein Narkostevorgespräch habe, abgesagt wird weil die Kostenübernahme ca. 1-4 Tage über der 14 Tagesfrist sein wird, daher meine Frage, gibt es diese Frist wirklich und dürfen die Krankenhäuser die OP deswegen ablehnen oder müssen die KH auch längere Bewilligungen der Kostenübernahme akzeptieren?
Kann mir leider auch nicht ewige Spielereien erlauben, da mein Zustand zur Zeit nicht der beste ist und meine 78 Wochen Krankengeld voraussichtlich im August ablaufen, d.h. die OP müsste bald stattfinden, damit ich mich noch vor der Aussteuerung wieder beim Arbeitsamt gesund melden kann.
Vielen Dank im Voraus
PhatFreak
Also hab ich am 17.02.2010 die zuständige Abteilung meiner Krankenkasse angerufen und nach deren Meinung sei das mit der 2 Wochen Gültigkeit nur ein Märchen was Krankenhäuser gerne mal erzählen, da seien auch schonmal 10 oder gar 7 Tage gekommen, was es aber als Gültigkeitsfrist nicht gäbe, da es diese Frist generell nicht gibt und das wäre kein Ding wenn ich den Antrag (Verordnung auf Krankenhausbehandlung) noch am selben Tage (17.02.2010, also 23 Tage vor der OP) schicken bzw. faxen würde.
Dann habe ich noch am selben Tag den Antrag gefaxt weil ich mir dachte, die von der Kasse müssen das ja besser wissen als so eine Arzthelferin.
Tja, nun rufe ich heute, also 2 Wochen vor der OP wegen Narkosevorgespräch und sonstiger Vorbereitung im KH an und die sagen mir dort auch, dass die Übernahme nur max. 2 Wochen alt sein darf, also ich bei der Kasse angerufen, die Kostenübernahme ist "bereits" unterwegs (heute sinds noch 2 Wochen bis zur OP!) und wenn es Probleme geben sollte, dann sollen die den Sachbearbeiter anrufen, nun habe ich ziemliche Panik, dass die OP evtl. einen Tag vorher, wo ich mein Narkostevorgespräch habe, abgesagt wird weil die Kostenübernahme ca. 1-4 Tage über der 14 Tagesfrist sein wird, daher meine Frage, gibt es diese Frist wirklich und dürfen die Krankenhäuser die OP deswegen ablehnen oder müssen die KH auch längere Bewilligungen der Kostenübernahme akzeptieren?
Kann mir leider auch nicht ewige Spielereien erlauben, da mein Zustand zur Zeit nicht der beste ist und meine 78 Wochen Krankengeld voraussichtlich im August ablaufen, d.h. die OP müsste bald stattfinden, damit ich mich noch vor der Aussteuerung wieder beim Arbeitsamt gesund melden kann.
Vielen Dank im Voraus
PhatFreak