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Bezug von Krankengeld: Freiwillig oder pflicht-versichert ?
Verfasst: 24.02.2010, 15:48
von Kryon13
Ich war vor dem Bezug von Krankengeld freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nun, da ich Krankengeld beziehe, gelte ich nun mehr als "pflichtversichert"?
Übrigens: Ich werde in in paar Monaten ausgesteuert (Verwaltungsakt liegt schon vor). Danach beabsichtige ich, kurz Arbeitslosengeld zu bekommen und anschliessend in Rente zu gehen - ich habe schon einen Rentenantrag für Schwerbehinderte gestellt & mich auch bei der Arbeitsagentur angemeldet.
Ich habe meine Krankenkasse schon nach einer Bestätigung des gezahlten Krankengelds zur Vorlage bei der Arbeitsagentur gefragt und bekam die Antwort, daß ich bis zum letzten Krankengeldzahlungsdatum warten muß. Ich fürchte aber, daß es dann zu spät wäre, d.h. daß ich dann praktisch gezwungen werde, für längere Zeit als mir lieber ist Arbeitslosengeld zu kriegen - und eben nicht die mir zustehende Rente.
Verfasst: 24.02.2010, 16:17
von Platon67
ich würde sagen:
..weder das eine noch das andere. Die Mitgliedschaft wird lediglich aufgrund des Krankengeldbezuges beitragsfrei weitergeführt (§192 SGB V). Diese Regelung gilt eigentlich nur für Pflichtversicherte, wird allerdings *** bei freiwillig Versicherten angewendet.
Würden Sie nach dem KG Bezug die bisherige Tätigkeit wieder aufnehmen, wären Sie weiterhin freiwillig versichert. Da Sie ja beabsichtigen nach der Aussteuerung Leistungen beim Arbeitsamt zu beantragen - wären Sie bei einem entsprechenden Leistungsbezug pflichtversichert.
Ja- die Kasse kann Ihnen erst etwas bescheinigen, was tatsächlich vorliegt. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, das Sie vorher arbeitsfähig werden. Wir halten das so, das wir die Bescheinigungen im Bereich des Leistungsendes als voraussichtlich kennzeichnen. Das wurde bisher auch so akzeptiert....
Verfasst: 24.02.2010, 18:22
von Czauderna
Hallo,
die als Arbeitnehmer freiwilliger Versicherung wird während des Krankengeldbezuges beitragsfrei weitergeführt, ändert aber nichts am Status der freiwilligen mitgliedschaft - von einer Versicherungspflicht ist nicht auszugehen, d.h. endet bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer während des Krankengeldbezuges die Beschäftigung gilt er auf jeden Fall über dasd Ende der Beschäftigung weiterhin als freiwillig Versicherter der allerdings wegen des Krankengeldbezuges beitragsfrei ist. Daraus kann dann auf geschlossen werden, dass er nach Ende der Krankengeldzahlung direkt ab dem Folgetag freiwillige Beiträge zahlen muss, es sei denn es tritt eine Krankenversicherungspflicht (Alg-Bezug)
ein oder ein Anspruch auf Familienversicherung würde vorliegen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 24.02.2010, 20:43
von Kryon13
Also, wenn die letzte Antwort stimmt, dann bin ich weiterhin "freiwillig versichert" bis ich ausgesteuert werde, und anschließend für eine kurze Weile - d.h. während ich Arbeitslosengeld I kriege- "pflichtversichert".
Bevor ich erkrankte, im Jahr 2008, verdiente ich ein wenig über die damalige Pflichtversicherungsgrenze. Natürlich ist das Krankengeld deutlich weniger und somit unter der Pflichtversicherungsgrenze. Bedeutet das, daß ich in meinem Antrag an die Arbeitsagentur "freiwillig versichert" oder doch "pflichtversichert" ankreuzen sollte?
Dazu eine weitere Frage: welche Form der Krankenversicherung werde ich dann als Rentner haben? Und: wie hoch sind der Beitrag zur KV der Rentner (gibt es vielleicht ein entsprechendes Thema im Forum)?
Verfasst: 24.02.2010, 22:49
von Czauderna
Hallo,
wenn es denn tatsächlich zum Leistungsende kommt dann bekommst du von der Kasse rectzeitig vorher einen entsprechenden Bescheid mit dem du dann zum Arbeitsamt gehst und Leistungen beantragst - dein letzter Status bei der Krankenkasse war freiwillig versichert, das hat aber mit deinem Anspruch auf ALG nix zu tun, den in der Arbeitslosenversicherung warst du auf jeden Fall versicherungspflichtig. Mit Eintritt der ALG-Leistung wechselt dein Status in der Krankenversicherung in versicherungspflichtig.
Zum Thema Krankenversicherung der Rentner - dort wirst du versicherungspflichtig wenn du die Vorversicherungszeit erfüllt hast.
Vorversicherungszeit : Vom Tag der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit
bis zum Tag der Rentenatragstellung ist der Berechnungszeitraum, wobei du in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums mindestens 9/10 Versicherung in einer GKV-Kasse nachweisen musst. Erfüllst du dies dann wirst du auch als Rentner krankenversicherungspflichtig.
Deine Krankenversicherungsbeiträge zahlst du dann aus der Rente (verminderter Beitragssatz) und aus einem evtl. Versorgungsbezug.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.02.2010, 12:46
von Kryon13
Passend zum Thema habe ich vorgestern ein Schreiben
(als "Bescheid") von meiner Krankenkasse erhalten, durch welches mir mitgeteilt wird, daß "ich ab dem Zeitpunkt meiner Rentenantragstellung grundsätzlich in der Krankenversicherung der Rentner (:KVdR)
pflichtversichert bin". Hat das irgendwelche Konsequenzen für mich?
In demselben Bescheid wird mir auch mitgeteilt, daß "ich jedoch aufgrund meiner Beschäftigung vorrangig versichert bin". Wie paßt diese Mitteilung zu der ersten? Meinen sie lediglich, daß ich, bis ich tatsächlich meine Rente kriege, eben durch meine (noch andauernde) Beschäftigung vorrangig versichert bin? Warum muß man das extra hervorheben
Verfasst: 28.02.2010, 11:41
von Grampa
ich würde das so verstehen, dass die KK mitteilt, dass grds. die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind (gibt gewisse Zugangsvoraussetzungen), allerdings sind andere Tatbestände - wie z.B. eine Beschäftigung oder der Bezug von ALG - vorrangig bei der Frage, wie die Versicherung zu führen ist, klingt alles in meinen Augen korrekt und eigentlich völlig harmlos
Re: Bezug von Krankengeld: Freiwillig oder pflicht-versicher
Verfasst: 28.02.2010, 11:43
von Grampa
Kryon13 hat geschrieben:
Ich habe meine Krankenkasse schon nach einer Bestätigung des gezahlten Krankengelds zur Vorlage bei der Arbeitsagentur gefragt und bekam die Antwort, daß ich bis zum letzten Krankengeldzahlungsdatum warten muß. Ich fürchte aber, daß es dann zu spät wäre, d.h. daß ich dann praktisch gezwungen werde, für längere Zeit als mir lieber ist Arbeitslosengeld zu kriegen - und eben nicht die mir zustehende Rente.
das entsprechende Formular zur Vorlage bei der KK sieht die Möglichkeit vor, das voraussichtliche Ende des Krankengeldes mittels eines "A" zu kennzeichnen, mir also unverständlich warum die KK das nicht so bestätigen will, ich mach das immer so