Krankenschutz in Deutschland bei E121-Aufenthalt in Italien
Verfasst: 23.02.2010, 15:22
Hallo und einen freundlichen Gruss an alle,
ich bin Rentner und spiele mit dem Gedanken, in Italien eine guenstige Ferienwohnung zu suchen, diese selbst zu renovieren und insbesondere waehrend der kalten Jahreszeit zu bewohnen.
Damit wuerde ich mich aber wiederholt laengerfristig in Italien aufhalten, jedenfalls oefter und laenger, als es im Rahmen von Urlaubsaufenthalten ueblich ist. Fuer den Fall, dass ich dort erkranke, moechte ich zwar in Italien aerztliche Hilfe in Anspruch nehmen koennen, laengere ambulante oder stationaere Behandlungen aber auf jeden Fall zu Hause in Deutschland durchfuehren lassen, wo ich auch nach wie vor Wohnung und Wohnsitz behalten werde.
Aufgrund widerspruechlicher Aussagen dazu habe ich insbesondere folgende Fragen:
1) Ist bei Inanspruchnahme nach der E121-Regelung die primaere und/oder kurzfristige Krankenversorgung in Italien sichergestellt, und kann ich trotzdem beliebig zur weiteren oder jeder anderen ambulanten und/oder stationaeren Behandlung zu Aerzten meiner Wahl hier in Deutschland zurueckkehren?
2) Bekanntlich regelt sich der Krankenschutz im Ausland nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Erfolgt bei E121-Regelung bei einer Rueckkehr nach Deutschland die Behandlung wieder ohne Einschraenkungen nach deutschem Recht?
3) Der Aufenthalt in Italien kann wiederholt mehrere Wochen bis moeglicherweise Monate betragen. Waere es trotzdem empfehlenswert auf eine E121-Regelung zu verzichten und Krankenbehandlung im Ausland im Rahmen des Urlaubsreisen-Krankenschutzes durchzufuehren?
Fuer jede freundliche Auskunft und hilfreichen Tip moechte ich mich bereits im Voraus herzlich bedanken
ich bin Rentner und spiele mit dem Gedanken, in Italien eine guenstige Ferienwohnung zu suchen, diese selbst zu renovieren und insbesondere waehrend der kalten Jahreszeit zu bewohnen.
Damit wuerde ich mich aber wiederholt laengerfristig in Italien aufhalten, jedenfalls oefter und laenger, als es im Rahmen von Urlaubsaufenthalten ueblich ist. Fuer den Fall, dass ich dort erkranke, moechte ich zwar in Italien aerztliche Hilfe in Anspruch nehmen koennen, laengere ambulante oder stationaere Behandlungen aber auf jeden Fall zu Hause in Deutschland durchfuehren lassen, wo ich auch nach wie vor Wohnung und Wohnsitz behalten werde.
Aufgrund widerspruechlicher Aussagen dazu habe ich insbesondere folgende Fragen:
1) Ist bei Inanspruchnahme nach der E121-Regelung die primaere und/oder kurzfristige Krankenversorgung in Italien sichergestellt, und kann ich trotzdem beliebig zur weiteren oder jeder anderen ambulanten und/oder stationaeren Behandlung zu Aerzten meiner Wahl hier in Deutschland zurueckkehren?
2) Bekanntlich regelt sich der Krankenschutz im Ausland nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Erfolgt bei E121-Regelung bei einer Rueckkehr nach Deutschland die Behandlung wieder ohne Einschraenkungen nach deutschem Recht?
3) Der Aufenthalt in Italien kann wiederholt mehrere Wochen bis moeglicherweise Monate betragen. Waere es trotzdem empfehlenswert auf eine E121-Regelung zu verzichten und Krankenbehandlung im Ausland im Rahmen des Urlaubsreisen-Krankenschutzes durchzufuehren?
Fuer jede freundliche Auskunft und hilfreichen Tip moechte ich mich bereits im Voraus herzlich bedanken