Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer ambulanten Kur bzw.Reha

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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adelanta
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Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer ambulanten Kur bzw.Reha

Beitrag von adelanta » 23.02.2010, 14:55

weiß jemand wie hoch die zuzahlung der kk ist wenn man sich z.b. an der ostsee ein ferienhaus mietet und zu den anwendungen ins rehazentrum geht??????? gibt es das überhaupt? gibt es dann eine ambulante reha für kinder mit müttern wenn beide behandlungsbedürftig sind oder nur für kinder? danke für eure antworten

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 23.02.2010, 15:07

Das ganze nannte sich früher "ambulante Badekur" und gibt es heute auch noch unter dem Begriff ambulante meduzinische Vorsorgeleistung. Die Leistung muss im Vorfeld bei der Kasse beantragt werden und in einem anerkannten Kurort durchgeführt werden.

Der tägliche Kostenzuschuss hierfür ist in der Satzung Ihrer Krankenkasse geregelt und kann von 0 Euro bis maximal 13 Euro täglich betragen.

Also sollten Sie zunächst bei Ihrer Kasse nachfragen, ob diese einen entsprechenden Zuschuss in der Satzung vorsieht.

adelanta
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zuzahlung badekur

Beitrag von adelanta » 23.02.2010, 18:04

wie ist das denn bei chronisch kranken kindern? zahlt die kk mir 13 pro tag da ich ja mit müsste und dem kind 13 € pro tag?

ratte1
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Re: zuzahlung badekur

Beitrag von ratte1 » 23.02.2010, 18:14

adelanta hat geschrieben:wie ist das denn bei chronisch kranken kindern? zahlt die kk mir 13 pro tag da ich ja mit müsste und dem kind 13 € pro tag?
Nein, wenn Ihre Begleitung medizinisch notwendig ist, werden Ihnen ausschließlich die dadurch entstehenden Kosten erstattet.

MfG
ratte1

adelanta
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ambulante kur

Beitrag von adelanta » 24.02.2010, 20:32

entschuldigung das hab ich jetzt nicht verstanden. meine tochter wird fünf, da ist es doch klar das ich sie begleiten muss. zumal eine trennung von mir sie nur psychisch stressen würde. ich hab meine kk angerufen, die AOK und man sagte mir das für kinder 12 pro tag für unterbringung gezahlt werden, dass es für mich aber keine unterbringungskosten gäbe. ich hab irgendwo gelesen das für chronisch kranke bis zu 21 € für unterkunft gezahlt werden müssten. was ist denn nun richtig? bitte helft mir

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 24.02.2010, 21:15

Sorry,

ich hatte nicht richtig gelesen, es handelt sich ja um eine ambulante Kur für Dein Kind. Da ist es tatsächlich so, dass Dir keine Unterbringungskosten erstattet werden.

Die Höhe des täglichen Zuschusses für das Kind ist nicht im Gesetz festgelegt, sondern in der Satzung der jeweiligen KK.

MfG
ratte1

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 25.02.2010, 08:22

Ich würde hier auch einmal die Frage in den Raum stellen, ob das was Sie sich für Ihr Kind vorstellen (ambulante Badekur.) tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist. Wer hat Sie denn auf diese Schiene gesetzt ?? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine ambulante Badekur nachhaltigen Erfolg verspricht.

Ich kenne nun den Sachverhalt nicht im Detail . Aber m.E. wäre hier wahrscheinlich eher einer Kinderheilbehandlung angezeigt, bei der Sie ggf. als Begleitperson evtl. mitfahren können.

Ich würde mich an Ihrer Stelle an den Rehaberater der AOK wenden und mit ihm, in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kinderarzt klären, was für ihr Kind tatsächlich angezeigt ist und welche Möglichkeiten für Sie als Begleitperson bestehen.

Für mich ist Fakt: Die ambulante Badekur ist für Sie die teuerste Variante und wahrscheinlich die, die ihrem Kind am wenigsten bringt.

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