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Blindengeld

Verfasst: 23.02.2010, 12:01
von Meike
Hallo!

Mein Freund bezieht Blindengeld, das ist das einzige Einkommen, das er hat. Wird dies auf seine Krankenkassenbeiträge angerechnet?

Vielen Dank und Grüße

Meike

Verfasst: 23.02.2010, 13:48
von Lord Dragon
Normalerweise sollte Blindengeld nicht angerechnet werden.

Verfasst: 23.02.2010, 14:11
von Czauderna
Hallo,
leider doch - Blindengeld wird als Beitragspflichtige Einnahme angerechnet.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.02.2010, 17:11
von ratte1
Hallo,

laut Rundschreiben des Spitzenverbandes der KK von 2008 gilt das Blindengeld nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt.

http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915082

Neuere Rechtsprechung als dort angegeben, kenne ich nicht.

MfG
ratte1

Verfasst: 23.02.2010, 18:00
von Czauderna
Hallo ratte1
Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 24. 10. 2008; hier: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V

Blindengeld Landesgesetze ja § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1

Danach, und das gilt ab 01.01.2009 unterliegt das Blindengeld doch der Beitragspflicht - das widerspricht sich zwar, scheint aber so zu sein.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.02.2010, 18:26
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Hallo ratte1
Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 24. 10. 2008; hier: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V

Blindengeld Landesgesetze ja § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1

Danach, und das gilt ab 01.01.2009 unterliegt das Blindengeld doch der Beitragspflicht - das widerspricht sich zwar, scheint aber so zu sein.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,

Du hat Recht. Hier könnte sich aber m.E. der Widerspruch lohnen. Schließlich gibt es hierzu keine neuere Rechtsprechung und da Blindengeld häufig Bedürftigkeit voraussetzt ,kann ich mir sehr gut auch eine andere Beurteilung durch die Rechtsprechung vorstellen!

MfG
ratte1

Verfasst: 23.02.2010, 20:29
von heinrich
Kollege von mir hatte so einen Fall vor dem Sozialgericht.


Der Fall begann vor dem 01.01.2009 und lief auch über diesem Tag drüber.

Richter entschied:
bis 31.12.2008 nicht beitragspflichtig
ab 01.01.2009 beitragspflichtig unter Bezugsnahme auf die neuen Regelungen

AZ habe ich nicht.

Verfasst: 24.02.2010, 11:22
von Meike
Mh, :-(
Danke erstmal für die Antworten.

Mein Freund zahlt knapp 140,- Beitrag, würde das sehr viel mehr werden mit 585,- Blindengeld? Kreisch!

Verfasst: 24.02.2010, 11:51
von Lord Dragon
140 EUR ist Mindestbeitrag. Wenn er keine anderen Einnahmen hat, dann wird er weiterhin 140 EUR zahlen.