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Wiedereintritt nach Scheidung

Verfasst: 23.02.2010, 09:38
von herbyhd9
Kann eine Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung in die GVK, in der sie vor Jahrzehnten war, zurückkehren, auch wenn sie nicht arbeitet oder erwerbsunfähig ist?

Verfasst: 23.02.2010, 18:21
von Hucky
Wenn Sie vor der Scheidung familienversichert über den Ehemann waren, dann ja als freiwilliges Mitglied.

Verfasst: 23.02.2010, 18:54
von RHW
Wenn bis zum Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils eine Familienversicherung in der GKV bestand, kann ab Folgetag eine eigene GKV-Mitgliedschaft beantragt werden. Die Frist beträgt 3 Monate.
Sonst ist eine GKV-Versicherung nur bei einer Beschäftigung über 400 EUR oder bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II möglich.