muss ich eine Krankmeldung bei der Kasse einreichen
Verfasst: 22.02.2010, 11:29
Hallo alle zusammen,
Ich habe ein etwas verwirrendes Problem.
Nachdem ich ein Freistellungsgehalt (Aufhebungsvertrag) bis Juni 2010 erhalte und ich (gesetzlich gesehen,laut Anwalt) keine Krankmeldung an den Arbeitgeber schicken muss wenn ich erkranke, weil das Gehalt in jedem Fall bezahlt wird ist jetzt folgendes geschehen.
Im Vorfeld war es so, das ich nach Aussteuerung bis April 09 vom Arbeitsamt mein Geld bekommen habe, danach wurde ein Freistellungsgehalt mit meiner Firma vereinbahrt (hatte also das Krankengeld ausgeschöpft) Jetzt müsste eine erneute OP erfolgen.
Dem Arbeitgeber muss ich keine Krankmeldung abgeben, aber da ich mich bereits arbeitssuchend melden musste, verlangt die Agentur für Arbeit eine Krankheitsbescheinigung (nimmt aber auch eine Kopie oder nur Bestätigung)
Das Problem ist, das dies ja auch dann bei der Krankenkasse landet (OP-Kosten usw.) und ich nicht weiß, was ich jetzt tun soll.
Wird das als Folgeerkrankung angesehen (ähnlich wie die letzte OP, Krank bis 31.4.09)und trotz meines Freistellungsgehaltes die Firma angeschrieben, so das die dann das Gehalt einstellen und ich dann evtl. wieder zum Arbeitsamt muss, was natürlich ein großer Verlust für mich wäre und lange Wartezeit und somit auch kein Geld für mich, bedeutet, oder muss ich dies der KK melden, obwohl ich mein Gehalt auch so weiter bekomme? weil keine Krankmeldung bei einer Freistellung verlangt wird?
es ist so verzwickt, das ich nicht mehr weiß was ich tun soll/darf/kann
und mir schon überlegt habe, die OP abzusagen und die Schmerzen aushalte, damit ich hier keinen finanziellen Verlust habe.
wer kann mir hier weiterhelfen
Ich bedanke mich im Voraus
euer Spatzl
Ich habe ein etwas verwirrendes Problem.
Nachdem ich ein Freistellungsgehalt (Aufhebungsvertrag) bis Juni 2010 erhalte und ich (gesetzlich gesehen,laut Anwalt) keine Krankmeldung an den Arbeitgeber schicken muss wenn ich erkranke, weil das Gehalt in jedem Fall bezahlt wird ist jetzt folgendes geschehen.
Im Vorfeld war es so, das ich nach Aussteuerung bis April 09 vom Arbeitsamt mein Geld bekommen habe, danach wurde ein Freistellungsgehalt mit meiner Firma vereinbahrt (hatte also das Krankengeld ausgeschöpft) Jetzt müsste eine erneute OP erfolgen.
Dem Arbeitgeber muss ich keine Krankmeldung abgeben, aber da ich mich bereits arbeitssuchend melden musste, verlangt die Agentur für Arbeit eine Krankheitsbescheinigung (nimmt aber auch eine Kopie oder nur Bestätigung)
Das Problem ist, das dies ja auch dann bei der Krankenkasse landet (OP-Kosten usw.) und ich nicht weiß, was ich jetzt tun soll.
Wird das als Folgeerkrankung angesehen (ähnlich wie die letzte OP, Krank bis 31.4.09)und trotz meines Freistellungsgehaltes die Firma angeschrieben, so das die dann das Gehalt einstellen und ich dann evtl. wieder zum Arbeitsamt muss, was natürlich ein großer Verlust für mich wäre und lange Wartezeit und somit auch kein Geld für mich, bedeutet, oder muss ich dies der KK melden, obwohl ich mein Gehalt auch so weiter bekomme? weil keine Krankmeldung bei einer Freistellung verlangt wird?
es ist so verzwickt, das ich nicht mehr weiß was ich tun soll/darf/kann
und mir schon überlegt habe, die OP abzusagen und die Schmerzen aushalte, damit ich hier keinen finanziellen Verlust habe.
wer kann mir hier weiterhelfen
Ich bedanke mich im Voraus
euer Spatzl