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Datenaustausch bei Kassenwechsel ?

Verfasst: 20.02.2010, 16:32
von edeh
Ich bin jetzt 6 Monate arbeitsunfähig und überlege, die DAK zu kündigen.

In diesem Fall würde ich wahrscheinlich mit AU in die neue Versicherung wechseln. Was passiert dann ?
Tauschen die gesetzlichen Krankenlassen die Daten und Krankheitsbefunde bei kassenwechsel aus ?

Wahrscheinlich wäre es hilfreich, wenn ich der neuen Kasse meine Untersuchungsergebnisse
gleich zur Verfügung stellen würde, damit es keine Probleme gibt und ich mein Krankengeld weiter
gesichert ist.

Ausserdem läuft eine Eilantrag über die DAK für eine Rehakur über die Rentenversicherung
DRV Bund. Hat ein evtl. Kassenwechsel Einfluss auf den Rehaantrag ? Ich möchte diese Kur
möglichst bald gerne machen.

Grüsse Ede

Verfasst: 20.02.2010, 16:42
von Hucky
Hey,

die Neue kann und muss im Rahmen vom Amtshilfeersuchen die notwendigen Vorerkrankungen prüfen. Wenn du freiwillig die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellst, dann vereinfacht dass die Bearbeitung Deines Anliegens.

Die Kur soll über die DRV laufen. Nein, dass dürfte kein Problem sein. Aber sprich lieber mit dem zukünftigen Betreuer darüber.

VG
Hucky

Verfasst: 20.02.2010, 17:06
von Christoph1976
Hi, zusätzlich würde ich Dir empfehlen die DAK um Akteneinsicht und einer kompletten Kopie der Akte bitten. Je nach Service musst Du evtl. die Kosten der Kopien zahlen. Diese würde ich dann komplett der neuen KK zur Verfügung stellen. Beim Amtshilfeersuchen gibt es aus meiner Erfahrung meistens zeitliche Verzögerungen. Bevor Du also evtl. ohne KG dastehst, würde ich mich lieber zusätzlich um die Unterlagen bemühren.

Akteneinsicht und Kosten Aktenkopie ?

Verfasst: 20.02.2010, 17:21
von edeh
Uppss... das ist sehr interessant.

Bei DAK werden alle Unterlagen eingescannt und im System verwaltet.

Ich wusste aber nicht, das ich ein Recht auf Akteneinsicht habe. Wie geht das, wenn es keine klassischen (Papier-) Akten mehr gibt ?

Muss ich bei einer Kopie der virtuellen Akte nur die echte Kosten des Druckers/Kopierers bezahlen oder auch einen Stundensatz eines Mitarbeiters ? Gibt es für diese Kosten Anhaltspunkte und oder Übersichten ?

Gruss Ede

Christoph1976 hat geschrieben:Hi, zusätzlich würde ich Dir empfehlen die DAK um Akteneinsicht und einer kompletten Kopie der Akte bitten. Je nach Service musst Du evtl. die Kosten der Kopien zahlen. Diese würde ich dann komplett der neuen KK zur Verfügung stellen. Beim Amtshilfeersuchen gibt es aus meiner Erfahrung meistens zeitliche Verzögerungen. Bevor Du also evtl. ohne KG dastehst, würde ich mich lieber zusätzlich um die Unterlagen bemühren.

Verfasst: 20.02.2010, 17:34
von Christoph1976
Bevor wir hier nun spekulieren über Kosten und Service und Rechtsgrundlagen.....
Ruf die DAK doch einfach an, wahrscheinlich drucken Sie einfach die komplette Akte aus und schicken Sie Dir zu, dann hast Du alles. (Antrag auf KG, Verdienstbescheinigung, Arztanfragen, Aktennotizen,....)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier Geld verlangt wird. Kannst ja mal die Rückmeldung posten.

Verfasst: 21.02.2010, 13:22
von Czauderna
Hallo,
nein, so einfach geht das nicht - bei einem Kassenwechsel bekommt der Versicherter nicht seine Akte ausgedruckt. Er kann sich auch nicht auf das Recht der Akteneinsicht als solches berufen, sondern er kann anhand der Datenschutzgesetzbestimmungen die Offenlegung seiner gespeicherten Daten beantragen - dazu hält jede Kasse spezielle Antragsformulare bereit.
Natürlich ist der Wechsel während eines laufenden Krankheitsfalles etwas schwierig aber keinesfalls unmöglich - in diesem Falle wird die "abgebende" Krankenkasse (mit Einverständnis des Versicherten) die notwendigen Unterlagen zur Fortführung des Falles in Kopie an die aufnehmende Kasse weiterleiten. Ob die beiden "betroffenen" Kassen ob dieses Wechsels und dem damit verbundenen Aufwand glücklich sind, das ist allerdings fraglich muss aber den Versicherten nicht weiter interessieren.
Auswirkungen auf den Reha-Antrag beim TV-Träger hätte ein Kassenwechsel nicht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.02.2010, 13:50
von Christoph1976
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, so einfach geht das nicht - bei einem Kassenwechsel bekommt der Versicherter nicht seine Akte ausgedruckt. Er kann sich auch nicht auf das Recht der Akteneinsicht als solches berufen, sondern er kann anhand der Datenschutzgesetzbestimmungen die Offenlegung seiner gespeicherten Daten beantragen - dazu hält jede Kasse spezielle Antragsformulare bereit.....
Sorry, aber das möchte und kann ich so nicht stehen lassen. Natürlich bekommt nicht jeder Versicherte beim KK-Wechsel seine Akte ausgedruckt, aber das Recht auf Aktensicht hat jeder Versicherte zu jeder Zeit! Und in diesem Fall würde ich das auch empfehlen, da es ansonsten bestimmt zu Verzögerungen kommen wird. Wenn die DAK das Recht auf Akteneinsicht verweigert, wäre dies m.E. ein Fall für das BVA. Aus gegebenen Anlass weiß ich, dass wir vor kurzen einem Versicherten sogar den Einblick in den PC gestatten mussten, damit er sich dort in Ruhe alle über ihn gespeicherten Daten anschauen kann.

Verfasst: 21.02.2010, 13:53
von edeh
Hallo Czauderna,

danke für deine Antwort "aus der Praxis". So ähnlich hatte ich mir das
auch schon vorgestellt.

Natürlich kann ich die DAK wegen des Zusatzbeitrages im Februar zu Ende Apriloder bis 14.3. zu Ende Mai kündigen. Ich hoffe sehr, das ich nach der Reha Kur und spätestens bis Ende Mai wieder gesund und arbeitsfähig bin.

Ich habe also Zeit bis 14.3., um evtl. bei DAK zu kündigen.

Gruss Ede

Verfasst: 21.02.2010, 14:01
von Agion
Christoph1976 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, so einfach geht das nicht - bei einem Kassenwechsel bekommt der Versicherter nicht seine Akte ausgedruckt. Er kann sich auch nicht auf das Recht der Akteneinsicht als solches berufen, sondern er kann anhand der Datenschutzgesetzbestimmungen die Offenlegung seiner gespeicherten Daten beantragen - dazu hält jede Kasse spezielle Antragsformulare bereit.....
Sorry, aber das möchte und kann ich so nicht stehen lassen. Natürlich bekommt nicht jeder Versicherte beim KK-Wechsel seine Akte ausgedruckt, aber das Recht auf Aktensicht hat jeder Versicherte zu jeder Zeit! Und in diesem Fall würde ich das auch empfehlen, da es ansonsten bestimmt zu Verzögerungen kommen wird. Wenn die DAK das Recht auf Akteneinsicht verweigert, wäre dies m.E. ein Fall für das BVA. Aus gegebenen Anlass weiß ich, dass wir vor kurzen einem Versicherten sogar den Einblick in den PC gestatten mussten, damit er sich dort in Ruhe alle über ihn gespeicherten Daten anschauen kann.

Sehr schön. Am Besten klären wir alles zukünftig direkt nur noch über das BVA.

Czauderna liegt hier vollkommen richtig. Es gibt kein generelles Recht auf Akteneinsicht. Regelungen zur Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren sind in § 25 SGB X zu finden.

Grüße, Agion

Verfasst: 21.02.2010, 14:17
von Czauderna
Christoph1976 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, so einfach geht das nicht - bei einem Kassenwechsel bekommt der Versicherter nicht seine Akte ausgedruckt. Er kann sich auch nicht auf das Recht der Akteneinsicht als solches berufen, sondern er kann anhand der Datenschutzgesetzbestimmungen die Offenlegung seiner gespeicherten Daten beantragen - dazu hält jede Kasse spezielle Antragsformulare bereit.....
Sorry, aber das möchte und kann ich so nicht stehen lassen. Natürlich bekommt nicht jeder Versicherte beim KK-Wechsel seine Akte ausgedruckt, aber das Recht auf Aktensicht hat jeder Versicherte zu jeder Zeit! Und in diesem Fall würde ich das auch empfehlen, da es ansonsten bestimmt zu Verzögerungen kommen wird. Wenn die DAK das Recht auf Akteneinsicht verweigert, wäre dies m.E. ein Fall für das BVA. Aus gegebenen Anlass weiß ich, dass wir vor kurzen einem Versicherten sogar den Einblick in den PC gestatten mussten, damit er sich dort in Ruhe alle über ihn gespeicherten Daten anschauen kann.
Worum geht es hier ? - Akteneinsicht kann und muss dem Versicherten gewährt werden, wenn es um einen speziellen Fall bzw. Vorgang geht, d.h. in unserem Fall kann der Betroffene in seine aktuelle Krankenakte Einsicht nehmen, wenn sein muss sogar am PC. wie Du es richtig beschrieben hast.
Es ist aber keinesfalls so, dass der Versicherte seine Krankenkassenmitgliedschaft kündigt und seine Gesamtakte, also alle Leistungen und alle Beitragseinstufungen; ausgedruckt bekommt.
Hier geht es nicht um Verweigerung sondern um eine allgemeine Beantwortung einer Frage.
Akteneinsicht im speziellen Fall = ja - Aktenausdruck bei Ende der Mitgliedschaft = nein.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.02.2010, 14:18
von ratte1
Hallo,

§ 25 SGB X gilt nicht gegenüber dem Versicherten sondern gegenüber Beteiligten.

Der Versicherte hat nach meiner Auffassung sehr wohl ein Anspruch auf vollständige Akteneinsicht. Rechtsgrundagen hierfür sind § 810 BGB und das IFG.

MfG
ratte1

Verfasst: 21.02.2010, 14:23
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

§ 25 SGB X gilt nicht gegenüber dem Versicherten sondern gegenüber Beteiligten.

Der Versicherte hat nach meiner Auffassung sehr wohl ein Anspruch auf vollständige Akteneinsicht. Rechtsgrundagen hierfür sind § 810 BGB und das IFG.

MfG
ratte1
Hallo Ratte1,
du bist auch bei einer Krankenkasse beschäftigt ??
Wenn ja, hattest du auch schon mal einen Fall, wo ein Versicherter einen Einblick in seine Gesamtakte haben wollte (ich, in meinen gesamten 40 Jahren nicht)., was natürlich heissen soll, dass es das nicht gibt.
Die Frage ist - könntest du in diesem Falle dem Versicherten wirklich auch alles zeigen was ihn betrifft oder betroffen hat,
wäre das überhaupt technisch vor Ort möglich ??
Ich denke da nur an Medikamenten-Abrechnungen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.02.2010, 14:35
von Christoph1976
Irgendwie läuft die Disskusion ein wenig aus dem Ruder....
Es geht hier doch lediglich um das Recht auf Akteneinsicht bezüglich des Vorgangs "Krankengeld". Ich habe nun immer noch nicht verstanden, worin das Problem liegt, dem Krankengeldempfänger sein Recht auf Akteneinsicht zu entsprechen und ihm die "Akte Krankengeld" zur Verfügung zu stellen? Ich habe nie behauptet, dass jeder bei einer Kündigung alle seine bei der KK gespeicherten Daten ausgehändigt bekommt oder bekommen soll. Es geht doch lediglich um eine reibungslose und nathlose Krankengeldzahlung, oder habe ich etwas falsch verstanden???

Verfasst: 21.02.2010, 14:41
von ratte1
Christoph1976 hat geschrieben:Irgendwie läuft die Disskusion ein wenig aus dem Ruder....
Es geht hier doch lediglich um das Recht auf Akteneinsicht bezüglich des Vorgangs "Krankengeld". Ich habe nun immer noch nicht verstanden, worin das Problem liegt, dem Krankengeldempfänger sein Recht auf Akteneinsicht zu entsprechen und ihm die "Akte Krankengeld" zur Verfügung zu stellen? Ich habe nie behauptet, dass jeder bei einer Kündigung alle seine bei der KK gespeicherten Daten ausgehändigt bekommt oder bekommen soll. Es geht doch lediglich um eine reibungslose und nathlose Krankengeldzahlung, oder habe ich etwas falsch verstanden???
Volle Zustimmung.

MfG
ratte1