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Sonderkündigungsrecht bei Fusion ?
Verfasst: 20.02.2010, 16:23
von edeh
Ich bin 35 Jahre Mitglied der Hamburg-Münchener gewesen und jetzt ab Januar 2010 leider in der DAK.
Ich bin bisher davon ausgegangen, das die DAK Leistungen nicht schlechter sind als bei Ha-Mü. Am 18.2. hat DAK mir Leistungen abgelehnt, die Ha-Mü 23 Jahre problemlos bezahlt hatte.
Welches Sonderkündigungsrecht habe ich bei der Übernahme meiner Kasse?
Welche Termine und Fristen muss ich beachten ?
Gruss Ede
Verfasst: 20.02.2010, 16:29
von Hucky
Hallo edeh,
aus einer rechtlich korrekten Fusion von KKs ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
Jedoch ist das Schicksal auf Deiner Seite. Die DAK erhebt einen Zusatzbeitrag. Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass du auch schon mehrere Jahre bei der Ha-Mü versichert warst.
Du kündigst einfach ganz normal im Feb. zum 30.04.2010. Kündigunsbestg. mit zur neuen KK nehmen und diese mit dem Mitgliedschaftsantrag dort abgegeben.
Wenn du AN bist, dann musst du dem AG bis 30.04. die Mitgliedsbescheinigung der Neuen vorlegen. Meistens machen die KKs das für das neue Mitglied. Die Ab- und Anmeldung macht dann Deine AG.
VG
Hucky
Verfasst: 20.02.2010, 16:34
von GerneKrankenVersichert
Ich würde aber genau schauen, welchen Krankenkassen die Leistung noch anbieten. Ich wäre auch vorsichtig, die Leistungseinschränkungen jetzt einseitig der Fusion zuzuschreiben. Einen Grund hatte die Fusion ja, die HMK hätte alleine nicht weiter überleben können. Und die Leistungen wahrscheinlich weiter sowieso nicht in diesem Umfang zur Verfügung stellen können.
GKV
Verfasst: 21.02.2010, 12:54
von CiceroOWL
Das Kartelamt scheint doch jetzt eingreifen zu wollen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 83,00.html