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Familienversicherung?

Verfasst: 19.02.2010, 17:48
von Pandabeere
Hallo liebe Forengemeinde,

als erstes möchte ich euch mein Lob aussprechen! Bevor mein Account nun aktiviert wurde habe ich schon quergelesen und finde es wirklich toll mit welcher Mühe hier den Fragestellern geholfen wird!
Somit hoffe ich natürlich auch Antworten auf meine Fragen zu erhalten. :wink:

Seit Januar 2007 habe ich ein Kleingewerbe, seit April 2008 bin ich freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, zu diesem Zeitpunkt erhielt ich keine Zuschüsse vom Arbeitsamt mehr und musste mich somit selbst versichern. Vorher war ich über das Arbeitsamt versichert.
Mein Gewerbe ist eine Nebentätigkeit im Internet, also unabhängig von Öffnungszeiten, die ich mit maximal 10-15 Stunden wöchentlich betreibe, so wurde es auch bei der Krankenkasse angegeben und ein entsprechender Beitrag festgesetzt.
Hauptberuflich bin ich Hausfrau und Mutter.

Ende 2008 habe ich meinen Lebensgefährten geheiratet. Ich konnte nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden, da meine Einnahmen über diesen ca. 350 € monatlich liegen.

Mein Mann ist Angestellter und seit dem Jahr 2009 aufgrund seines Verdienstes auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Er hat bisher auch für mein Gewerbe unentgeltlich "gearbeitet", es gibt bestimmte technische Dinge die ich nicht kann aber dafür er.

Nun hatten wir vor Kurzem ein Gespräch mit einem befreundeten Versicherungsmenschen, der uns davon abgeraten hat in die PKV zu wechseln, auch deshalb weil meine Tochter (nicht leibliches Kind meines Mannes) dann eigene Beiträge bezahlen müsste und es uns unter dem Strich viel viel teurer kommen würde.
Er meinte aber wir sollten anstreben, dass ich in die Familienversicherung zu meinem Mann mit rein komme, das wäre in unserem Fall ohne Mauscheleien möglich.
Da mein Mann ja im Gewerbe (unentgeltlich) "mitarbeitet" könnte er einfach auch ein Kleingewerbe anmelden (Genehmigung vom Arbeitgeber liegt vor) und ganz offiziell und bezahlt mitarbeiten.
Dadurch falle ich unter die Einkommensgrenze und kann somit in die Familienversicherung.

Hört sich natürlich gut an, so könnten wir meinen Krankenkassenbeitrag sparen.
Allerdings habe ich Bedenken ob das tatsächlich legal ist oder ob wir da Ärger bekommen könnten.
Unser Bekannter hat das absolut verneint. Wenn wir nur vorgeben würden, dass mein Mann mitarbeitet wäre es grenzwertig, da er aber tatsächlich mitarbeitet können wir diesen Vorteil ganz legal für uns nutzen und wären eigentlich doof wenn wir das nicht tun.
Ist das tatsächlich so?

Und wenn ja, wie sollte dann unser Vorgehen aussehen?
Mann meldet Gewerbe an, nimmt einen Teil der Einnahmen auf seine Kappe, ich kündige meine Krankenversicherung und wir stellen einen Antrag auf Familienversicherung bei seiner Krankenkasse (wir sind bei verschiedenen Krankenkassen und er möchte gerne bei seiner bleiben)?

Werden die beiden Krankenkassen nicht wissen wollen, warum sich meine Einnahmen so ganz plötzlich reduziert haben?

Wie sieht es mit meiner Tochter aus ist sie dann automatisch mit drin in der Familienversicherung obwohl sie nicht das leibliche Kind meines Mannes ist?
Meine Tochter erhält Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Liebe Grüße
Pandabeere

Verfasst: 19.02.2010, 18:24
von GerneKrankenVersichert
Bevor du dir überhaupt weiter Gedanken darüber machst, wie das gedeichselt werden könnte, wäre die Frage der Familienversicherung deiner Tochter zu klären. Denn es bringt euch nichts, wenn du nachher familienversichert bist, deine Tochter sich jedoch selbst versichern muss.

Der einfachste Weg: Familienversicherung beim leiblichen Vater. Wäre das möglich?

Familienversicherung beim Stiefvater ist nur dann möglich, wenn er sie überwiegend unterhält. Das Verfahren ist hier beschrieben, ab Seite 8 findest du Beispiele: http://www.vdek.com/versicherte/familie ... l_2007.pdf

Bei Fragen einfach fragen :wink: .

GKV

Verfasst: 19.02.2010, 20:05
von Pandabeere
Hallo GKV,

vielen lieben Dank für deine Antwort!

Der leibliche Vater meiner Tochter zeigt leider keinerlei Interesse, der einzige Kontakt der besteht ist monatlich zwischen seinem und meinem Bankkonto :roll:
Von daher scheidet die Möglichkeit aus den leiblichen Vater meiner Tochter da irgendwie einzubeziehen.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich diese Berechnung richtig verstanden habe, deshalb hier mal Zahlen, wie es aussehen könnte wenn mein Mann ein Gewerbe anmeldet und Einnahmen auf seine Kappe gehen.
(Ich kann leider momentan nur Bruttoangaben zu den Gewerbeeinnahmen machen, da unser Steuerberater die erste Steuer nach der Heirat noch nicht erledigt hat und ich somit nicht weiß mit welchen Abzügen von den Gewerbeeinnahmen zu rechnen ist, zu den Einkünften des Mannes kommen noch Sonderzahlungen von ca. 7000 € jährlich hinzu, ich weiß nicht ob diese umgelegt werden)


Netto-Einkommen Mann ca. 2600 € monatlich + Gewerbe 300-800 € brutto
Frau: 350 € brutto Einnahmen aus gewerblicher Nebentätigkeit
Kind: 291 € Unterhalt

Ich gehe mal einfach von den Höchstwerten aus, die Einnahmen des Gewerbes schwanken leider stark...

2600 + 800 + 350 + 291 = 4041 €

4041 € : 3 = 1347 €

1297 € - 291 € = 1056 €

Diese 1056 € bekommt meine Tochter also zusätzlich von meinem Mann, von mir nichts, da ich meinen Unterhaltsbedarf ja so nicht einmal selbst decken würde.

Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ja, sollte der Mitaufnahme meiner Tochter in die Familienversicherung eigentlich nichts im Wege stehen?

Aber selbst wenn meine Tochter selbst versichert werden müsste, würde da doch Sparpotential bestehen. Die Versicherung für ein Kind soll nach meinen Recherchen nur ca. 150 € monatlich kosten, oder?

Lieber Gruß
Pandabeere

Verfasst: 19.02.2010, 21:44
von Hucky
Einkünfte 4041
U-Bedarf: 1347
Überschuss Ehemann: 2053
Fehlbetrag 2053 (Kind=1056 und Frau=997)

Hälfe des U-bedarf = 673,50 €

Bei Dir ist eine große Bedarfsslücke vorhanden. Aus meiner Sicht geht die FAMI trotzdem, weil für die Tochter noch genug übrig ist. Aber möchte mich der Berechnung nicht festlegen, weil ich selbst keine FAMI betreue und daher nur bedingt damit zu tun habe. Natürlich ist auch hier zu berücksichtigen, dass mit Bruttowerten gerechnet wurde.

Übrigens, sofern die KK des Vaters bekannt ist, dann die FAMi über diesen auch ohne dessen Zustimmung beantragt werden. Abklärung mit dessen KK notwendig.

VG
Hucky

Verfasst: 19.02.2010, 23:12
von Pandabeere
Hallo Hucky,

auch dir vielen lieben Dank!
Hucky hat geschrieben:Bei Dir ist eine große Bedarfsslücke vorhanden.
Das hört sich so extrem nachteilig an?
Ich meine es gibt ja sicher viele Ehefrauen die überhaupt nichts verdienen, da ist die Lücke ja eigentlich noch größer. :?:

Der KK des leiblichen Vaters ist leider nicht bekannt.


Grüße
Pandabeere

Verfasst: 20.02.2010, 11:49
von GerneKrankenVersichert
Ich lasse die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mal zunächst einfach unter den Tisch fallen, da die bei der neuen Firma ja noch nicht feststehen :wink: .

Nettoeinkommen Ehemann: 2600,-- €
Nettoeinkommen Ehefrau: 0,-- €
Nettoeinkommen Kind: 291,-- €
zusammen: 2891,-- € : 3 = 963,67 €
Hälfte des Unterhaltsbedarfs: 481,84 €

Deine Tochter bringt nicht die Hälfte des Unterhaltsbedarfs alleine auf, also wird sie von deinem Ehemann überwiegend unterhalten. Je höher das Einkommen wird, desto weiter geht die Schere auseinander. Der Familienversicherung deiner Tochter dürfte nichts im Weg stehen.

Wenden wir jetzt deiner eigenen Familienversicherung zu. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die Firma wie bisher bestehen bleiben und du beschäftigst deinen Mann als Subunternehmer? Das könnte heikel werden. Grundsätzlich wird bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit der Betrag des letzten Einkommenssteuerbescheides herangezogen. Ich gehe mal davon aus, dass dieser über der mutmaßlichen Einkommensgrenze liegt. Wenn du jetzt mit diesem Bescheid zu der Krankenkasse gehst und sagst, dass dieser Betrag in Zukunft niedriger wird, da du deinen Ehemann als Subunternehmer beschäftigst und gleichzeitig in die Familienversicherung eben dieses Ehemannes willst, könnte ich mir vorstellen, dass das nicht so einfach wird. Das bedeutet, dass diese Lösung ohne Zustimmung der Krankenkasse erst dann möglich ist, wenn der erste Einkommenssteuerbescheid mit den niedrigeren Einkünften erstellt ist.

Bei Gütergemeinschaft sieht das anders aus, aber ich gehe davon aus, dass dieser eher seltene Fall bei euch nicht zutrifft.

Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr die Firma neu gründet und sie jeweils zur Hälfte deinem Mann und dir gehört. Dann wird zunächst geschätzt und ihr müsst nur darauf achten, dass dein Gewinn auf dem Einkommenssteuerbescheid unter der Einkommensgrenze bleibt. Und natürlich die anderen Voraussetzungen für eine geringfügige selbständige Tätigkeit erfüllt sind.

GKV

Verfasst: 20.02.2010, 18:01
von Pandabeere
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die Firma wie bisher bestehen bleiben und du beschäftigst deinen Mann als Subunternehmer?
Nicht ganz...

Mein Gewerbe würde bestehen bleiben, mein Mann würde ein eigenes Nebengewerbe anmelden.
Ein Teil der Einnahmen würde dann auf sein Gewerbe laufen.

Vielleicht zum einfacheren Verständnis eine etwas genauere Beschreibung der Tätigkeit...
Es handelt sich um einige Internetseiten über die durch Partnerprogramme und einzelne Werbe- und Provisionsverträge Einnahmen erzielt werden.
Die Einnahmen könnten ganz einfach auf meinen Mann übertragen werden, in dem er einfach bei den Partnerprogrammen einen eigenen Zugang anlegt und meine Werbeanzeigen dann durch seine ersetzt werden.
Damit würden sofort die Einnahmen meinem Mann gutgeschrieben und nicht mehr mir.

Der letzte Einkommenssteuerbescheid meines Gewerbes der mir vorliegt ist übrigens von 2007 (der von 2008 ist uns noch nicht zugegangen) und liegt deutlich unter der Grenze mit nicht ganz 3800 € fürs ganze Jahr.
In 2007 wurde das Gewerbe ja erst gegründet.
Ich denke aber die Krankenkasse würde dann den aktuelleren Bescheid haben wollen sobald er bei uns eintrifft und da sind eben wesentlich höhere Einnahmen vorhanden.

Verfasst: 21.02.2010, 12:07
von GerneKrankenVersichert
In dem Fall würde ich mit dem Bescheid von 2007 die Familienversicherung beantragen und dann, wenn der Bescheid für 2008 erstellt ist, mit der Krankenkasse verhandeln. Im schlimmsten Fall musst du, bis der nächste Einkommenssteuerbescheid erstellt ist, wieder selbst Beiträge zahlen.

GKV

Verfasst: 21.02.2010, 14:21
von Rossi
Also ich würde nicht soviel mit der Familienversicherung und dem überwiegenden Unterhalt des Stiefvaters herumdoktorn. Es ist eine äußerst komplizierte Berechnung. Was mir noch aufgefallen ist, bei der Berechnung des überwiegenden Unterhaltes können auch noch die Werte der Haushaltsführung und Kindererziehung eingerechnet werden.

Ich würde dennoch die Familienversicherung über den leiblichen Vater vorziehen. Der leibliche Vater braucht hier selber gar nicht mitzuwirken.

Ich gehe mal davon aus, dass die Tochter noch keine 15 Jahr alt ist, richtg?

Im Bereich der Familienversicherung muss das Mitglied (leiblicher Vater) grundsätzlich der Kasse den Familienmeldebogen einreichen und auch unterschreiben.

Aber bei getrennt Lebenden, kann wahlweise das Mitglied (leiblicher Vater) oder der Familienangehörige (Kind) den Meldebogen einreichen und unterschreiben. Also kann hier deine Tochter selber die Familienversicherung betrieben. Die Mitwirkung des leiblichen Vater ist gar nicht erforderlich. Wenn deine Tochter noch keine 15 Jahre alt - und somit noch keine Anträge auf Sozialleistungen selber stellen kann - dann kannst Du als Mutter (bzw. Erziehungsberechtigte) den Meldebogen unterschreiben. Und dann sollte es laufen!

Es ist auch extra so in der Meldevordnung zur Familienversicherung vorgesehen.

Verfasst: 21.02.2010, 19:05
von Pandabeere
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Im schlimmsten Fall musst du, bis der nächste Einkommenssteuerbescheid erstellt ist, wieder selbst Beiträge zahlen.
Was meinst du wie hoch die Chancen da sind, dass sie mit sich verhandeln lassen?

Es wäre der Steuerbescheid für 2008 und der für 2009 die drüber lägen, die Einnahmen wären vermindert ab dem Zeitpunkt wenn mein Mann das Gewerbe angemeldet hat, also frühestens ab morgen sozusagen.

Ich könnte jederzeit bei der Krankenkasse Bescheinigungen einreichen, dass der Verdienst nun niedriger ist.

Soweit ich informiert bin muss mein Mann die Aufnahme dieses Nebengewerbes ja auch seiner KK melden.
Wie im ersten Posting schon gefragt: werden da keine Fragen kommen?
Im Prinzip ist das ja schon "getrickst", damit ich in den Familienversicherung komme...


@Rossi
Ich kenne die Krankenversicherung des leiblichen Vaters nicht, ich weiß nicht einmal wo er derzeit wohnt und was er arbeitet. Alle Unterhaltssachen laufen über das Jugendamt und weiter habe ich nichts damit zutun.

Verfasst: 21.02.2010, 20:00
von Rossi
Na, wenn die Klamotte übers Jugendamt läuft, dann ist es ja noch besser.

Das Jugendamt wird vermutlich nämlich wissen, wo der Kindesvater versichert ist. Bzw. gehört es auch zu den Aufgaben den Jugendamtes für eine Krankenversicherung zu sorgen.