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"freiwillige" Versicherung
Verfasst: 19.02.2010, 10:11
von ella2
Koennte und muesste demnaechst einen Antrag auf Alg 2 stellen.
Moechte das aber aus persoenlichen Gruenden erst zu einem spaeteren Zeitpunkt tun.
Ein Freund bietet mir an, mich in dieser Zeit ohne staatliche Unterstuetzung mit einem - dem Regelsatz Alg 2 entsprechenden - Betrag zu unterstuetzen.
Dazu muss ich mich ja dann selbst krankenversichern.
Wie hoch waere in diesem Fall der monatliche Beitrag - und kann es dabei irgendwelche Probleme geben ?
Re: "freiwillige" Versicherung
Verfasst: 19.02.2010, 10:33
von Czauderna
ella2 hat geschrieben:Koennte und muesste demnaechst einen Antrag auf Alg 2 stellen.
Moechte das aber aus persoenlichen Gruenden erst zu einem spaeteren Zeitpunkt tun.
Ein Freund bietet mir an, mich in dieser Zeit ohne staatliche Unterstuetzung mit einem - dem Regelsatz Alg 2 entsprechenden - Betrag zu unterstuetzen.
Dazu muss ich mich ja dann selbst krankenversichern.
Wie hoch waere in diesem Fall der monatliche Beitrag - und kann es dabei irgendwelche Probleme geben ?
Hallo, nein, Schwierigkeiten wird es da keine geben - der Mindestbeitrag
beträgt ca. 140,00 € incl. Pflegeversicherung, wobewi hier eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 851,67 € zugrundegelegt wird.
Gruß
Czauderna
"freiwillige" Versicherung
Verfasst: 19.02.2010, 10:59
von ella2
Hallo und danke schon mal!
Ist es da ueblich, dass ich der KK irgendwas nachweisen muss-Hoehe der Unterstuetzung des Freundes-formlos...?
Und vielleicht wissen Sie auch, ob ich rententechnisch da irgendwelche Nachteile haben werde durch so eine Unterbrechung?
Re: "freiwillige" Versicherung
Verfasst: 19.02.2010, 11:11
von Czauderna
ella2 hat geschrieben:Hallo und danke schon mal!
Ist es da ueblich, dass ich der KK irgendwas nachweisen muss-Hoehe der Unterstuetzung des Freundes-formlos...?
Und vielleicht wissen Sie auch, ob ich rententechnisch da irgendwelche Nachteile haben werde durch so eine Unterbrechung?
Hallo, seit dem 01.01.2009 müssen Einnahmen grundsätzlich nachgewiesen werden, hier kommt es darauf an, ob die Kasse mit Ihrer Erklärung zufrieden ist oder ob Ihr Bekannter Ihnen etwas schreiben muesste.
Rententechnisch ? - nun, jeder volle Kalendermonat für den keine Rentenversicherungsbeiträge nachgewiesen werden können oder Anrtechnungszeiten eingeräumt werden, der wirkt sich natürlich auf die Rentnehöhe und ggf. auch auf die erforderlilche Versicherungszeiten aus.
Was die Rentenhöhe angeht, denke ich, dass zwei oder drei Monate unerheblich sind. Was die Versicherungszeit angeht, da können fehlende drei Monate sich schon als ärgerlich erweisen. Alternative wäre eine freiwillige Weiterversicherung auch in der Rentenversicherung - hier sollte man aber wirklich einen Fachmann der Rentenversicherung (Adresse gibt es bei der Kasse) dazu kontaktieren.
Gruß
Czauderna