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Krankengeldberechnung bei Selbstständigen
Verfasst: 18.02.2010, 11:39
von Motzki30
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Verfasst: 18.02.2010, 12:05
von Czauderna
Hallo,
ja, das ist grundsätzlich zutreffend - der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid ist massgebend - danach wird der Beitrag berechnet und auch die Leistung (Krankengeld). Wenn jemand bis zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen entsprechend niedrigen Beitrag gezahlt hat dann kann er kein Krankengeld nach einem höheren Einkommen erhalten.
Ich weiß, das was jetzt kommt hilft dir nicht weiter, aber wenn du seinerzeit als du wieder voll eingestiegen bist in deine Tätigkeit, der Kasse mitgeteilt hättest dass sich deine Einnahmen entsprechend nach oben verlagert haben, dann hätte die Kasse mit Sicherheit gerne auch den höheren Beitrag von dir genommen und da wäre dann heute auch das Krankengeld höher.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 18.02.2010, 12:20
von Motzki30
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Verfasst: 18.02.2010, 13:23
von Czauderna
Motzki30 hat geschrieben:Hallo Czauderna
Das stimmt so nicht ganz mit dem höheren Beitrag. Ich hatte 2007 genau den gleichen Beitrag wie 2009 zu zahlen da ich auch 2009 unter der Mindestgrenze(18?? €) lag. Nur wenn nach GuV 2009 das Krankengeld berechnet würde hätte ich 1200 € und nicht 150 €.
Tschööööö Dirk
Hallo,
habe ich doch geschrieben - Leistung wird nach dem Einkommen lt. letzten vorliegenden Steuerbescheid berechnet, das war doch der 2007er ??
dass du nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze Beitrag zahlen musstest hat leider damit nichts zu tun. Das Krankengeld stellt eine Entgelt/Arbeitseinkommen-Ersatzleistung da und das geht aus dem Steuerbescheid hervor. Im Jahre 2008 hast du offenbar 0,00 € Einkommen, hast aber auch den entsprechenden Mindestbeitrag zahlen müssen. Theoretisch hättest du da auch nach 2007 Krankengeldbekommen obwohl dir im Jahre 2008 kein Arbeitseinkommen entgangen wäre. Ab dem 01.01.2009 müssen Einkommen jeglicher Art nachgewiesen werden und als Nachweis gilt eben der Einkommensteuerbescheid - tut mir leid, dir nix anderes schreiben zu können.
Gruß
Czauderna