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SOS
Verfasst: 16.02.2010, 14:36
von kelly
hallo an alle...
habe folgendes akutes problem.nach meiner scheidung, war ich für 6 monate hartz4 empfägerin und somit noch krankenversichert. zu der zeit ging es mir nicht besonders gut, und ich bin wirklich tief abgerutscht. seit letztem dezember hab ich mich wieder gefangen und beginne mein leben wieder neu zu ordnen. bin zwar immer noch ohne job, aber durch die hilfe von freunden komm ich über die runden. ich bin seit august 2008 nicht mehr krankenversichert. was kein problem wäre, wenn ich nicht dringend operiert werden müsste. jetzt meine frage: wenn ich zu meiner alten krankenversicherung gehe, dann werden die mich bestimmt nicht als freiwillig versichert wieder aufnehmen, da ich hier gelesen hab, dass man die fehlenden beiträge nachbezahlen muss, das kann ich auf keinen fall.. ich verdiene nebenher gerade mal 240 euro. und auf hartz4 hab ich keinen anspruch mehr, da ich für über ein jahr aus dem system rausgefallen bin. was kann ich tun, ausser warten bis es für die op zu spät ist
für antworten danke ich jetzt schon
Re: SOS
Verfasst: 16.02.2010, 14:45
von Gast
kelly hat geschrieben:und auf hartz4 hab ich keinen anspruch mehr, da ich für über ein jahr aus dem system rausgefallen bin.
wo steht das denn geschrieben. wenn du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, weil du keine Einkünfte hast, oder wenige Einkünfte hast, dann steht die Sicherung zum Lebensunterhalt zu (HartzIV). und dann wärst du auch wieder versichert. hast du denn wieder einen Antrag gestellt und darauf eine begründete schriftliche Ablehnung erhalten?
Verfasst: 16.02.2010, 14:46
von Czauderna
Hallo,
kurz und brutal - bei der alten Kasse melden - rückwirkende Mitgliedschaft herstellen lassen - Beitragsbescheid abwarten und der Kasse mitteilen dass keine Zahlung erfolgen kann. Die Kasse wird eine Leistungseinschränkung aussprechen, muss aber für Notfälle die Behandlung übernehmen und deine Op. ist doch ein Notfall (?). Unabhängig würde ich das beim Sozialamt doch nocheinmal versuchen - ich kann mir nicht vorstellen dass Du keinerlei Ansprüche mehr hättest.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.02.2010, 14:52
von kelly
ich war am sonntag in der notaufnahme im krankenhaus... hab dem arzt aber gesagt dat ich nicht krankenversichert bin, trotzdem hat er mich untersucht... hab eine akute gallenentzündung, die galle muss schnellstens raus, denn wenn dat teil in platzt, ist alles zu spät
Verfasst: 16.02.2010, 14:54
von kelly
ich hab einen antrag gestellt.. der wurde aber abgelehnt, da ich "freiwillig" aus dem hartz4 bezug entfallen bin, da ich eine weile ohne festen wohnsitz war. somit "freiwillig"auf staatliche hilfe und förderungen der arge verzichtet habe. das ist die begründung vom amt.
Verfasst: 16.02.2010, 14:55
von Czauderna
kelly hat geschrieben:ich war am sonntag in der notaufnahme im krankenhaus... hab dem arzt aber gesagt dat ich nicht krankenversichert bin, trotzdem hat er mich untersucht... hab eine akute gallenentzündung, die galle muss schnellstens raus, denn wenn dat teil in platzt, ist alles zu spät :(
Hallo,
ja dann aber los und die Sache klären - Kasse anrufen !!!
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.02.2010, 15:00
von kelly
aber wenn ich die fehlenden beiträge nicht nachbezahle, was kommt dann? knast? ich weiss mir keinen rat mehr, ich hab eine panik
Verfasst: 16.02.2010, 15:13
von Czauderna
kelly hat geschrieben:aber wenn ich die fehlenden beiträge nicht nachbezahle, was kommt dann? knast? ich weiss mir keinen rat mehr, ich hab eine panik
Hallo, wenn alle die ihren Krankenkassenbeitrag nicht zahlen können in den Knast kämen wäre es leer in Deutschland.
Mach dir da mal keine Gedanken - sofort zur Kasse damit du eine Versicherung bekommst.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.02.2010, 21:02
von kelly
kkh hat die weitere versicherung abgelehnt... und das mit der rückversicherung auch... was nun?
Verfasst: 16.02.2010, 21:48
von Hucky
Mit welcher Begründung. Wenn die KKH die letzte Kasse war, dann ist die kraft Gesetz (§ % Abs. 1 Nr. 13 SGB V) für Dich zuständig. Nur weil in kürze eine OP ansteht, darf sie Dich nicht ablehnen.
Also Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
VG
Hucky
Verfasst: 16.02.2010, 21:52
von Hucky
Ich meinte natürlich §
5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Verfasst: 17.02.2010, 09:31
von Gast
die Krankenkasse darf dir nur die frw. Mitgliedschaft ablehnen, weil du dafür eine Antragsfrist einhalten musst. und diese ist verstrichen.
wie Hucky schon richtig schrieb ist die Krankenkasse aber verpflichtet dich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu versichern und darf das nicht ablehnen.