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Welche Nr. wähle ich zuerst ( 112 oder die meiner KK )

Verfasst: 14.02.2010, 13:39
von Bully
http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 73434.html

eine nicht ganz ernstgemeinte Frage ( Überschrift ) !!!!!!!!!!!!!!!

um meiner klammen KK finanziell zu helfen, oder gar vor der Insolvenz zu retten, müßte ich diese ja zuerst anrufen ( Beweissicherung )

Um die Anlieger oder Kommunen zur Verantwortung zu ziehen, muss ihnen ein Verschulden am Unfall nachgewiesen werden. Die Krankenkassen übernehmen für die Versicherten bereitwillig die Prüfung und Anklage. Aber nur, wenn es Zeugen oder Beweisfotos vom Unfallort gibt, kann es zu einer Anklage kommen. Ein Gerichtsverfahren kann sich, bis es zu einer Schadensersatzzahlung kommt, bis zu einem Jahr hinziehen.

Das bedeutet ja dann, das die KK auch sämtliche Kosten für einen eventuellen jahrelangen Rechtsstreit übernimmt.
Und bis dahin eventuell Ihre Zahlungen ( Krankenhauskosten / Krankengeld )auf Eis legt

Auf was für Ideen manche kommen, in Zeiten knapper kassen.

Gruß Bully

Re: Welche Nr. wähle ich zuerst ( 112 oder die meiner KK )

Verfasst: 14.02.2010, 14:04
von ratte1
Bully hat geschrieben: Das bedeutet ja dann, das die KK auch sämtliche Kosten für einen eventuellen jahrelangen Rechtsstreit übernimmt.
In den Fällen, in denen eine Haftpflichtversicherung im Spiel ist, wird es i.d.R keinen Rechtsstreit geben, sondenr man kann auf Teilungsabkommen zurück greifen. Wenn Rechtsstreitigkeiten zwischen KK und vermeintlichen Verursacher ausgefochten werden, muss beachtet werden, dass diese nicht für z.B. Schmerzensgelder oder Rentenansprüche des Verunfallten streiten, sondern "lediglich" ihre Behandlungskosten wieder haben wollen. Daher ersetzt dieser Rechtsstreit nicht den zwischen Versichertern und vermeintlichem Verursacher.
Bully hat geschrieben: die KK ... einen eventuellen jahrelangen Rechtsstreit übernimmt.
Und bis dahin eventuell Ihre Zahlungen ( Krankenhauskosten / Krankengeld )auf Eis legt
Nee. die Krankenhauskosten und auch das Krankengeld wird natürlich vorher gezahlt, dafür ist der Verunfallte ja versichert. Die KK holt sich aber die Gelder vom Verursacher aber zurück.

MfG

ratte1

Re: Welche Nr. wähle ich zuerst ( 112 oder die meiner KK )

Verfasst: 14.02.2010, 14:49
von Bully
ratte1 hat geschrieben: dafür ist der Verunfallte ja versichert.
das glaubte ich auch immer,
habe in meinem Alter aber gelernt " Glauben kann ich in der Kirche "
denn wenn ich hier im Forum in der Suchfunktion mal Thema Krankengeld
eingebe, wundere ich mich doch ( Fragen / Antworten )
was so manchen KKen einfällt um Krankengeld abzulehnen oder die Zahlungszeit zu verkürzen.

ich sehe hier für einige Kken nur einen neuen Weg
hoffe aber für alle Versicherten, das keiner auf die Idee kommt
Gruß Bully

Verfasst: 14.02.2010, 17:04
von Hucky
Hallo Bully,

die KKs machen das nicht nur zum Spaß, weil sie nichts zu tun haben. Sie sind dazu gesetzlich nach § 116 SGB X verpflichtet. Vielleicht hattest du schon mal die Ehre einen Unfallfragebogen auszufüllen. Dieser Bogen wird aufgrund von Meldungen der KHs und AU-scheinen ausgelöst und ist der erste Schritt für die Prüfung von Ermittlungen. Ich selbst habe bis Ende 08/2008 diese Angelegenheiten bearbeitet und viel Glatteisunfälle auf dem Tisch gehabt. Die Beweisführung ist sehr´schwer. Daher sind die KKs immer auf die Unterstützung der betroffenen Vers. und Zeugen angewiesen.

Du siehst, dass diese vorgehensweise auch schon vor diesem harten Winter praktiziert wurde. Würden die KKs das nicht tun, dann würden die 8 EUR schon jetzt bei keinem ausreichen. Die Einnahmen nach § 116 SGB X sind eine wichtige Größe in der Haushaltsplanung.

VG
Hucky

Verfasst: 14.02.2010, 17:35
von dresdner
nichts neues in der presse...

bei unserer kasse gehen solche regressforderungen in den millionenbereich. und das jährlich. deswegen werden und wurden mitarbeiter auch regelmäßig geschult, regresse zu erkennen.

duch die von ratte erwähnten teilungsabkommen können sogar unabhängig von der schuldfrage gelder zurückgeholt werden.

die vorgenannten bemerkungen zum krankengeld sollten auch noch mal beleuchtet werden :idea:

sämtliche ausgaben, ob nun krankengeld oder krankenhaus, fahrkosten oder zahnersatz können gesteuert werden. und gerade beim zahnersatz ist steuerung nicht nur für die kasse sondern auch für den versicherten eine chance, kosten zu minimieren.

der gesetzgeber fordert einsparungen und kostensteuerung ist da schon ein alter hut. natürlich kommt es gelegentlich zu -sicher auch vermeidbarem- ärger. aber das liegt dann wohl eher am mitarbeiter, der es dem kunden nicht richtig erklären konnte.

Verfasst: 17.02.2010, 13:05
von Bully
dresdner hat geschrieben:


die vorgenannten bemerkungen zum krankengeld sollten auch noch mal beleuchtet werden :idea:
ist denn damit gemeint, ( klar fülle ich in den Fragebogen aus was, wo, wie,
ist etwas passiert ) aber es fehlt in der letzten Konsequenz der sichere Beweis
sprich Zeugenbenennung oder gar Unfallfotos.

Das das Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung auf Eis gelegt weden kann

:?: :?: :?:

Gruß Bully

Verfasst: 17.02.2010, 14:24
von windkom
Ist der Versicherte denn verpflichtet, hier mitzuwirken bzw. den Unfallbogen auszufüllen?

Es kann ja sein, dass man seinen eigenen Arbeitgeber, Freunde, den Verein in Gefahr bringt, von der Kasse angeklagt zu werden.

i.d.R. kann ich mir vorstellen, dass manche Versicherte auf so ein Schreiben der Kasse, keinen ausgefüllten Unfallbogen, sondern eine Kündigung zurückschicken.

Verfasst: 17.02.2010, 14:32
von Czauderna
Hallo windkom,
es geht hier nicht immer um Schuld sondern nur um die Tatsache ob die Kasse von einer beteilkigten Haftpglichtversicherung einen Teil der Behandlungskosten wiederbekommt, also ein Vorgang, der auch im Interesse des Versicherten liegt, oder ?
Eine rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus §§ 60-67 SGB I
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.02.2010, 16:28
von dresdner
hallo windkom, du solltest dich wirklich mal von dem gedanken des klagens etwas lösen. keine kasse wird seine kunden verklagen. ziel der regressprüfung ist es, leistungsausgaben, die eben nicht zu lasten der kasse fließen müssen, zu minimieren. die wenigsten kunden werden jedoch angaben zum unfallhergang machen, wenn sie damit jemanden "verraten", der ihnen nahe steht. und die kasse holt sich das geld in den seltensten fällen von einer privatperson. die meisten haben doch eine haftpflichtversicherung.

im rahmen von teilungsabkommen wird die schuldfrage eh nicht geklärt. hier zählt oft nur noch die beteiligung am unfall. in meinen 17 jahren kassenmitarbeit ist es mir auch noch nicht vorgekommen, dass statt fragebogen eine kündigung kam. oft lassen sich fragen zum unfallhergang auch telefonisch klären.

also, kein grund zur klage!

Verfasst: 17.02.2010, 16:57
von Platon67
....und was hilft die Kündigung ?

Die KK sind zu dieser Vorgehensweise gesetzlich verpflichtet! Dieser Themenkomplex wird übrigens auch regelmäßig von der Aufsichtsbehörde geprüft und zwar in dem Sinne, dass gerechtfertigte Forderungen von den Kassen auch realisiert werden....

Bei einem Kassenwechsel kommt spätestens nach einem weiteren Unfallereignis auch wieder ein Unfallfragebogen......... :roll:

NOTFALL = NOTRUF

Verfasst: 17.02.2010, 18:18
von leoni
Naja, wenn der Kunde später sagt, dass er im Krankenkassenform gelesen hat, er solle die Kasse zuerst anrufen und sich daher sein Gesundheitszustand noch verschlechtert hat, dann wird es vielleicht sogar für die klamme Kasse teurer als gedacht.

NEIN!!! IMMER ZUERST DIE NOTRUFNUMMER!!!

Verfasst: 18.02.2010, 19:07
von KKbine
Hallo!

Vielleicht sollte man dazu übergehen, windkom zu ignorieren... :roll:

Die Verpflichtung der Überprüfung von Unfällen mit Dritthaftung ist, wie schon mehrfach von tollen Experten hier im Forum unumstritten bestätigt, gesetzlich verankert. Dass durch diesen Winter erhebliche Mehrkosten für die Krankenkassen entstanden sind, hat die Presse leider recht medienwirksam kontra Krankenkasse benutzt.

Und jeder gesetzlich versicherte sollte sich freuen, wenn seine Kasse das konsequent verfolgt, da nicht unerhebliche Kosten über solche Drittschäden dann nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen, sondern über diverse Versicherungen ( Haftpflicht etc. ) wieder in genau das System zurückgeführt werden.

Mich wundert es nicht, dass unsere Gerichte überlastet sind, weil jeder der einen "Furz" quer sitzen hat und dazu die Hintergründe nicht kennt, dieses dank Kostenfreiheit im Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen kann. Hoffentlich wird bald mal die Kostenpauschale für Versicherte im SG-Verfahren wieder thematisiert.

Gruß, die Bine

Verfasst: 18.02.2010, 19:34
von GerneKrankenVersichert
KKbine hat geschrieben:Hallo!

Vielleicht sollte man dazu übergehen, windkom zu ignorieren... :roll:
Ja, sollte man eigentlich 8) .

Aber uneigentlich kann ich es nicht so stehen lassen, wenn er hier seinen gesammelten Müll über alle Krankenkassen auskippt, ohne mal zunächst vor der eigenen Tür zu kehren :roll: .

GKV

Verfasst: 18.02.2010, 20:02
von Hucky
windkom hat geschrieben:Ist der Versicherte denn verpflichtet, hier mitzuwirken bzw. den Unfallbogen auszufüllen?

Es kann ja sein, dass man seinen eigenen Arbeitgeber, Freunde, den Verein in Gefahr bringt, von der Kasse angeklagt zu werden.

i.d.R. kann ich mir vorstellen, dass manche Versicherte auf so ein Schreiben der Kasse, keinen ausgefüllten Unfallbogen, sondern eine Kündigung zurückschicken.
Hallo windkom,

selbstverständlich hat ein Vers. neben Rechten auch die Pflichten. Nicht immer nur nehmen, sondern auch mal geben! Dazu gehört auch die Mitwirkung zur Aufklärung eines Unfallhergangs um mögliche Regressansprüche nach § 116 SGB X geltend zu machen zu können.

Bei fehlender Mitwirkung kann sich jede KK die Anwendung des § 66 SGB I vorbehalten. Wir "drohen" dies den Versicherten auch an.

Die KK tritt als juristische Person im Sinne des BGB auf in macht Ihren Anspruch nach § 823 BGB i.V.m. § 116 SGB X geltend. Die Bedeutung dieser Arbeit haben andere als auch ich Dir schon aufgezeigt.

Auch wenn wir dem Vers. mitteilen, dass Leistungen zurückgefordert werden KÖNNEN, dann machen wir es zum Schluss nicht. Sicher erhalten wir manchmal böse Anrufe. Jedoch nach einer ordentlicher Erklärung versteht es jeder und es können viele Unklarheiten bezüglich der Verletzung geklärt werden.

VG
Hucky

Verfasst: 19.02.2010, 14:11
von Bully
Hucky hat geschrieben: Jedoch nach einer ordentlicher Erklärung versteht es jeder und es können viele Unklarheiten bezüglich der Verletzung geklärt werden.

VG
Hucky
so sollte es sein, egal in welchen Bereich, das man Unklarheiten im Vorfeld
klärt, so erspart man sich in vielen Fällen den Weg zum SG

Super !!!!!!

Gruß Bully