Seite 1 von 1

Kann nicht mehr zahlen / Familienvers.

Verfasst: 12.02.2010, 16:12
von Gast
Hallo zusammen,
war in den letzten Jahren sehr viel im Ausland unterwegs und hab die Sache mit der Vesicherungspflicht nur am Rande mitbekommen. Bin selbstständig und habe unregelmässiges Einkommen. Was ist wenn das Geld nicht mehr für die KV ausreichend ist. Verhält es sich so als wenn ich keine Geld zum Wohnen oder Essen hätte und bekomme das von der Arge erstattet. Muss sie das Zahlen da ich ja die Vers. zahlen muss?

Die Vers. meint dass ich für den Zeitraum in dem ich kein Einkommen habe über meine Frau vers. werden kann - aber - ich muss meine Gewerbe abmelden. (ist das nicht völlig bescheuert) Wenn ich dann wieder Jobs bekomme muss ich halt das Gewerbe wieder anmelden :-)

Ich bin da im Moment sehr verunsichert.
Vielen Dank
Kr

:( :( :( :( :(

Verfasst: 12.02.2010, 22:07
von dresdner
ich kann zwar keine direkte frage erkennen, geb aber trotzdem mal ne meldung dazu ab.

zunächst muss ich mal anmerken, wie merkwürdig es ist, dass doch so viele immer noch keinen versicherungsschutz haben. das macht mir angst. :twisted:

für mich ist es jedoch nicht ungewöhnlich, dass ein selbstständiger schwankende einnahmen hat. allein das rechtfertigt noch nicht, dass einkommensschwache zeiten durch die versichertengemeinschaft abzudecken wären. was mich jedoch verwundert ist, dass man scheinbar über jahre selbstständig ist und dann (auch über jahre) kaum noch satt wird. genau so unglaubwürdig ist es, wie man über jahre verluste schreiben kann. :wink:

wäre es also tatsächlich so, dass sich der laden auch nach jahren nicht trägt, entscheidet doch auch mal der gesunde menschenverstand, oder?

also, entweder ich komm noch irgendwie klar oder ich bin am ende. und da sollte man sich schon irgendwann mal festlegen. der staat hat jede menge sozialleistungen im angebot, wenn man die nicht bekommt, ist man scheinbar nicht bedürftig.

dass die familienversicherung beispielsweise den notstand absichern soll kann nicht ziel meiner beitragszahlung sein. und ich hoffe nur, dass keine krankenkasse solche versicherungen durchführt.

nicht falsch verstehen jetzt, ist kein angriff gegen dich.

also, wenn der hunger richtig groß wird, gib dein gewerbe auf und versuch was neues. :)

Verfasst: 13.02.2010, 13:55
von Czauderna
Hallo,
ergänzend zu meinem Vorschreiber - solange dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit monatlich ca. 350,00 € nicht überschreitet und du sonst keine weiteren Einnahmen hast, kannst auch trotz deiner Selbständigkeit in die Familienversicherung.
Wenn Du in den letzten Jahren viel im Ausland unterwegs warst, dann warst du dies doch sicher nicht als Lebenskünstler oder Obdachloser, der sich von der Hand in den Mund ernährte ?
Wie ich die Sache sehe warst du in dieser Zeit auch nicht krankenversichert ?
Hier in Deutschland gibt es seit dem 01.04.2007 bzw. seit dem 01.01.2009 eine Pflicht zur Versicherung, d.h. du musst dich selbst krankenversichern wenn es über deine Ehefrau nicht geht.
Wenn man seine Kranken- und Pflegeversicherung nicht bezahlen kann, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten dies zu ändern - entweder die Ausgabenprioritäten verändern (was kann ich lassen um meine Krankenversicherung zu bezahlen) oder die selbständige Tätigkeit generell zu beenden, denn eine Selbständigkeit, die nicht soviel einbringt dass auch die Krankenversicherung davon bezahlt werden kann, die in der Ausgabenhierarchie ganz weit oben stehen sollte, die taugt nix.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.02.2010, 14:52
von VolonMRX
Ähmmmm, für die Prüfung, ob eine Aufnahme in die Familienversicherung möglich ist, kommt es nicht nur auf das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit an.

Vielmehr sollte man eine evtl. Hauptberuflichkeit prüfen, wobei ich die Voraussetzungen dafür jetzt nicht hier schreiben würde, da ansonsten ein "Run" auf die Familienversicherung einsetzt.

Schönes Wochenende

Verfasst: 13.02.2010, 14:58
von Czauderna
VolonMRX hat geschrieben:Ähmmmm, für die Prüfung, ob eine Aufnahme in die Familienversicherung möglich ist, kommt es nicht nur auf das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit an.

Vielmehr sollte man eine evtl. Hauptberuflichkeit prüfen, wobei ich die Voraussetzungen dafür jetzt nicht hier schreiben würde, da ansonsten ein "Run" auf die Familienversicherung einsetzt.

Schönes Wochenende
Hallo,
vielen Dank für diesen ergänzenden Hinweis mit dem du sichger recht hast, aber wenn schon jemand schreibt dass er (Einzelperson) aus seiner selbständigen Tätigkeit nicht soviel Einnahmen hat, dass er die Krankenversicherung als solches nicht bezahlen kann, dann kann ich keine hauptberufliche Selbständigkeit erkennen, selbst wenn er wöchentlich dafür mehr als 20 Stunden aufbringen würde. Du schreibst ganz richtig dass man dies vor Aufnahme in eine Familienversicherung ggf. prüfen müssen, nicht nur ggf., sondern ganz bestimmt sogar tun wir das.
Was die Kriterien angeht, so kann man diese durchaus hier gerne nennen, aber man sollte darauf hinweisen dass es sich immer um individuelle Fälle und Entscheidungen handelt, die nicht verallgermeinert werden können.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.02.2010, 15:11
von VolonMRX
Hmmmmm, das würde heissen, ein Kioskbesitzer mit negativen Einkommen und 2 Minijobbern, welche Beide 200,50 EUR verdienen kommt in die Familienversicherung?

@Czauderna
Schluss jetzt, ich mag Dich doch :)
Schönes Wochenende

Verfasst: 14.02.2010, 17:25
von dresdner
czauderna, um gottes willen, was treibt ihr denn da in der praxis?? ich hoffe wirklich, dassnur du innerhalb deiner kasse so verfährst und das bei euch keine grundregel ist!

ein selbstständiger, der seine tätigkeit hauptberuflich ausübt, darf niemals in die familienversicherung!

und es ist grundverkehrt zu unterstellen, dass ein selbstständiger nur deswegen nicht hauptberuflich ist, weil er geringe oder gar keine einnahmen hat. du pochst hier auf deine dienstjahre und dann das... :x

hauptberuflichkeit heißt doch nicht, dass man davon leben können muss. deine argumentation lässt die vermutung zu, dass jeder selbstständige in der gründungsphase mit minus laut steuerbescheid nebenberuflich ist.

bitte lies nochmal gang genau und rück dein "weltbild" gerade. lach

Verfasst: 14.02.2010, 18:37
von Hucky
dresdner, ich kann Dir da nur zustimmen!

Mir wurde ganz schlecht, als ich das von Czauderna gelesen habe. Bin ich sonst gar nicht von Czauderna gewohnt :wink: .

VG
Hucky

Verfasst: 14.02.2010, 19:30
von Czauderna
Hallo,
jetzt macht Euch mal keine Sorgen um mich und mein Urteilsvermögen.
Wenn Ihr nochmal genau nachlest dann werdet Ihr feststellen, dass ich eine Einschätzung zum geschilderten Fall abgegeben habe, das ist ja wohl nicht verboten. Dann wurde ich auf die hauptberufliche Selbständigkeitsprüfung aufmerksam gemacht, dies vollkommen zu Recht, und habe darauf geantwortet dass wir diese Prüfung in der Praxisa selbstverständlich in jedem Falle machen - damit dürften doch Eure Bedenken ausgeräumt sein oder ?.
Ich habe hier ja keine Entscheidung vorgenommen - ginge sowieso nicht !
Also, nochmals vielen Dank für Eure Sorge aber war nix mit black out.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.02.2010, 05:05
von Gast
dresdner hat geschrieben:
wäre es also tatsächlich so, dass sich der laden auch nach jahren nicht trägt, entscheidet doch auch mal der gesunde menschenverstand, oder?

also, entweder ich komm noch irgendwie klar oder ich bin am ende. und da sollte man sich schon irgendwann mal festlegen. der staat hat jede menge sozialleistungen im angebot, wenn man die nicht bekommt, ist man scheinbar nicht bedürftig.

also, wenn der hunger richtig groß wird, gib dein gewerbe auf und versuch was neues. :)
ja. so einfach ist das nicht. gehe auf die 50 zu und mir wird vom arbeitsamt eindringlich geraten in meiner tätigkeit zu bleiben. vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, es geht schon was in meinem gewerbe, aber es gibt immer wieder engpässe wie jetzt. gespartes geld geht dann drauf und jetzt kann ich für ca. 4-5 monate die kasse nicht zahlen. bin schon im rückstand weil ich wochenlang keine antwort von der kasse bekam. bin nicht sicher ob ich jetzt mit rückstand überhaupt wechseln kann. in 2 wochen ist wieder eine rate fällig und dann habe ich keinen versicherungsschutz mehr. und muss trotzdem weiterzahlen. ich befürchte ich muss zur arge, ich meine wenn kein geld da ist ist keins da, da können die sich auf den kopf stellen oder den grichtsvollzieher schicken, kontopfändung etc...

Verfasst: 20.02.2010, 22:40
von dresdner
sicher ist deine persönliche situation schlimm. trotzdem musst du verstehen, dass deine engpässe nicht zwangsläufig bedeuten, dass du beitragsfrei wirst. die regelungen zur familienversicherung sind da eben sehr eindeutig formuliert. und da geht es wirklich nur darum, dass du zum kreis der hauptberuflichen gehörst, auch wenns mal engpässe gibt.

und da sollte meiner ansicht nach der verstand siegen. also, entweder du kannst davon leben oder eben nicht. es heißt ja nicht, dass du gar nicht familienversichert sein sollst, nur eben nicht zu deinen konditionen.

dass das amt dir empfiehlt weiter zu machen, ist logisch. die haben ja auch zielzahlen.