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Höhe des Krankengeldes bei Selbstständigen

Verfasst: 10.02.2010, 21:58
von heinrich
Hallo,

diese Frage richtet sich an die Fachleute im Krankengeldbereich.


Selbstständiger mit Options-Krankengeld ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit versichert.
Einstufung in der allgemeinen Mindeststufe für Selbstständige
also 1916,25 EUR (kein Fall der Beitragsentlasung)

Arbeiteinkommen aus selbstständiger Tätigkeit aus letztem Einkommensteuerbescheid 1.000 EUR mtl. (12.000 EUR jährlich)

Aktuell ergeben sich lt. BWAs usw. die gleichen Zahlen (sage ich nur, soweit diese entscheidend sein sollte.


Woraus wird das Krankengeld berechnet
aus 1916,25 oder aus 1.000


Gab es da nicht ein BSG, welches bestätigte, dass aus 1.000 zu berechnen sei. Hat das Urteil jemand auf der Pfanne und kann es benennen.

Verfasst: 11.02.2010, 11:20
von Dr. eisenbarth

Verfasst: 11.02.2010, 12:21
von Platon67
mein Vorschlag:

GR 29.11.05 Titel 8.2.1.3:

Für Selbständige gilt als Reelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der AU für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war.

BSG vom 14.12.06-B1 KR 11/06R (USK 2006-58)

Hilft das?

Verfasst: 11.02.2010, 21:22
von Keek
hallo, weiß zwar spontan gerad nicht wo es geschrieben steht, aber das Krankengeld ist definitiv aus den 1000 EUR zu berechnen.

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Maßgebend ist das Entgelt, welches vor der Arbeitsunfähigkeit entfallen ist, ergo 1000€.

Dass die Beiträge aus der Mindest BBG gezahlt werden spielt hier also keine Rolle, Beitragsbererechnung und Krankengeldberechnung sind im Grunde 2 Paar Schuhe

Verfasst: 11.02.2010, 21:37
von heinrich
dank Euch bisher schon einmal

Kann es denn sein, dass das Wahltarif -Krankengeld BIS zum Ende der 6. Woche aus der Mindestbemessungsgrundlage (1916,25 EUR) berechnet wird.

Ich meine, dies müsste überall (also bei allen KK) dann auch dem tatsächlich entfallenen Arbeitseinkommen (hier: 1000 EUR) berechnet werden.