Guten Tag alle miteinander;
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Au vom 12.04.-15.12.2007 Blockfrist ergo bis 11.04.2010
2 Wochen Au Mitte 08
1 Woche Au Mitte 09
Ergibt insgesamt 38 Wochen, die in die Blockfrist fallen.
Wenn ich richtig rechne, wäre noch ein Rest von 40 Wochen möglich.
Wenn ich nun Au bin (gleiche Erkrankung) und das u.U.länger dauert…..tja,dann wären am 11.04.2010 die 78 Wochen nicht „verbraucht“.
Nun meine Frage:
Wenn ich jetzt krank geschrieben würde weil ich z.B. eine stationäre Therapie beginne,die etwas länger dauert,wie berechnet sich die Blockfrist bzw. wie lange wüprde ich Krankengeld beziehen können?
-Bis die 78 Wochen um sind (inclusive der obigen 38 Wochen), also noch 40 Wochen?
-Nur bis zum Ende der Blockfrist,d.h.11.04.2010?
Oder ab jetzt wiederum 78 Wochen,da zwischendrin die „alte“ Blockfrist abläuft?
Ich bin sehr beschäftigt mit dieser Frage,da ich gern auch finanziell abgesichert wärw,würde ich eine Therapie beginnen wollen.
Liebe Grüße
Berechnung der Blockfrist zum 2. Bitte Hilfe
Moderator: Czauderna
Guten Morgen,
mit Beginn der neuen Blockfrist am 12.04.2010 ergibt sich grundsätzlich ein neuer Krankegeldanspruch von 78 Wochen für diese Erkrankung.
Haben Sie bereits einen schriftlichen Bescheid der KK über die Berechnung der Blockfrist und des Leistungsendes ?
Falls nein würde ich mir einen entsprechenden Bescheid anfordern. Nicht das bei einer Neubeurteilung durch die KK plötzlich eine ganz andere Blockfrist angesetzt wird....und Sie dann im Regen stehen. Das kann passieren, wenn das bei der Krankenkasse bisher noch nicht abschliessend beurteilt wurde und z.B. durch eine Arztanfrage herauskommt, dass eine bisher nicht berücksichtigte Erkrankung in der Vergangénheit im ursächlichen Zusammenhang mit der jetzigen Erkrankung steht.... die dann sogar eine für Sie ungünstigere Blockfrist auslösen würde....
mit Beginn der neuen Blockfrist am 12.04.2010 ergibt sich grundsätzlich ein neuer Krankegeldanspruch von 78 Wochen für diese Erkrankung.
Haben Sie bereits einen schriftlichen Bescheid der KK über die Berechnung der Blockfrist und des Leistungsendes ?
Falls nein würde ich mir einen entsprechenden Bescheid anfordern. Nicht das bei einer Neubeurteilung durch die KK plötzlich eine ganz andere Blockfrist angesetzt wird....und Sie dann im Regen stehen. Das kann passieren, wenn das bei der Krankenkasse bisher noch nicht abschliessend beurteilt wurde und z.B. durch eine Arztanfrage herauskommt, dass eine bisher nicht berücksichtigte Erkrankung in der Vergangénheit im ursächlichen Zusammenhang mit der jetzigen Erkrankung steht.... die dann sogar eine für Sie ungünstigere Blockfrist auslösen würde....
Guten Tag und vielen Dank für die Antwort.
Zur Richtigstellung:
Ich bin im Moment (noch) nicht Au,es geht mir um die Frage,wie es berechnet wird,wenn ich .B. Mitte März eine Therapie beginne und dann ja Au geschrieben werde.
Es gab KEINE weiteren Erkrankungen in der Vergangenheit der letzten 3 Jahre.
Einzig und allein eine Angststörung lag und liegt der Frage zugrunde.
Wie also berechnet sich das dann?
Für weitere Anzwort(en) wäre ich sehr dankbar.Von der KK höre ich nur "zu fiktiven Vorgängenkönnen wir leider nichts sagen"
Lieben Gruß
Zur Richtigstellung:
Ich bin im Moment (noch) nicht Au,es geht mir um die Frage,wie es berechnet wird,wenn ich .B. Mitte März eine Therapie beginne und dann ja Au geschrieben werde.
Es gab KEINE weiteren Erkrankungen in der Vergangenheit der letzten 3 Jahre.
Einzig und allein eine Angststörung lag und liegt der Frage zugrunde.
Wie also berechnet sich das dann?
Für weitere Anzwort(en) wäre ich sehr dankbar.Von der KK höre ich nur "zu fiktiven Vorgängenkönnen wir leider nichts sagen"
Lieben Gruß
Guten Morgen,
nur mal so am Rande : Die Krankenkasse hat eine Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflicht nach §§ 13 ff SGB I. Insoweit dürfen sie auch theoretische ANtworten erwarten...
Ich bin zwar nicht sicher ob ich ihre Frage richtig interpretiert habe - ich versuche das trotzdem mit einer Antwort:
1. Wenn Sie im März wieder wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig wären, haben sie noch den Restanspruch auf Krankengeld aus der 1. Blockfrist.
2. Ab Beginn der neuen Blockfrist haben Sie wieder einen neuen Anspruch auf 78 Wochen.
3. Sollten Sie ab März über den Beginn der 2. Blockfrist hinaus weiter krank sein, erhalten Sie durchgehend Krankengeld - in der Regel kriegen Sie das als Versicherter gar nicht mit, das eine neue Blockfrist begonnen hat.
4. In der Summe heisst das bei Ihnen im Extremfall, dass Sie durchgehend ab März den Restanspruch aus der 1. Blockfrist haben und den vollen Anspruch aus der 2. Blockfrist - also ggf. wesentlich mehr als 78 Wochen (Restanspruch+78 Wochen).
3. Der bis zum Ende der 1. Blockfrist nicht in Anspruch genommenen Krankengeldanspruch verlängert nicht den Anspruch in der 2. Blockfrist (verfällt sozusagen).
Hilft das weiter? Gruß
nur mal so am Rande : Die Krankenkasse hat eine Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflicht nach §§ 13 ff SGB I. Insoweit dürfen sie auch theoretische ANtworten erwarten...
Ich bin zwar nicht sicher ob ich ihre Frage richtig interpretiert habe - ich versuche das trotzdem mit einer Antwort:
1. Wenn Sie im März wieder wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig wären, haben sie noch den Restanspruch auf Krankengeld aus der 1. Blockfrist.
2. Ab Beginn der neuen Blockfrist haben Sie wieder einen neuen Anspruch auf 78 Wochen.
3. Sollten Sie ab März über den Beginn der 2. Blockfrist hinaus weiter krank sein, erhalten Sie durchgehend Krankengeld - in der Regel kriegen Sie das als Versicherter gar nicht mit, das eine neue Blockfrist begonnen hat.
4. In der Summe heisst das bei Ihnen im Extremfall, dass Sie durchgehend ab März den Restanspruch aus der 1. Blockfrist haben und den vollen Anspruch aus der 2. Blockfrist - also ggf. wesentlich mehr als 78 Wochen (Restanspruch+78 Wochen).
3. Der bis zum Ende der 1. Blockfrist nicht in Anspruch genommenen Krankengeldanspruch verlängert nicht den Anspruch in der 2. Blockfrist (verfällt sozusagen).
Hilft das weiter? Gruß
Guten Morgen;
haben Sie recht vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft.
Ja,Sie haben den Hintergrund meiner Frage vollkommen richtig verstanden,es geht mir darum,ob ich bei Au ab März weiter Krankengeldanspruch über das Ende der alten Blockfrist hinaus bekäme.
Meine Sorge war,dass die Kg-Zahlung mit dem Ende der Blockfrist auch beendet wäre.
Somit haben Sie mir sehr gut weitergeholfen,vielen lieben Dank!
Lieben Gruß
Schlanker
haben Sie recht vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft.
Ja,Sie haben den Hintergrund meiner Frage vollkommen richtig verstanden,es geht mir darum,ob ich bei Au ab März weiter Krankengeldanspruch über das Ende der alten Blockfrist hinaus bekäme.
Meine Sorge war,dass die Kg-Zahlung mit dem Ende der Blockfrist auch beendet wäre.
Somit haben Sie mir sehr gut weitergeholfen,vielen lieben Dank!
Lieben Gruß
Schlanker