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Kinder Familienversicherung nach Scheidung

Verfasst: 08.02.2010, 11:25
von perkor
Hallo zusammen,

wie sind grad kurz vor der Scheidung und unser sohn wird demnächst freiwillig in der GKV versichert sein weil ich als selbständiger gerade über die BBG gerutscht bin
.
auf einer anwaltshomepage habe ich folgendes gefunden:
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Vor der Scheidung
Der Ehegatte ist über der Einkommensgrenze und privat versichert, die Kinder sind deshalb auch privat versichert. Frau berufstätig und pflichtversichert.
Nach der Scheidung
Bleibt die Frau berufstätig und pflicht versichert, können die Kinder bei ihr kostenlos familienversichert werden. Verdient die Frau über die Beitragsbemessungsgrenze und versichert sich privat, dann brauchen auch die Kinder eine private Krankenkasse.
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laut einer mündlichen aufskunft bei der TKK stimmt das nicht und das einkommen des geschiedenen ehegatten bleibt weiter relevant- also würde mein sohn freiwillig versichert bleiben.

kennt jemand von euch die rechtslage?

vielen dank im voraus
perkor

Verfasst: 08.02.2010, 18:50
von dresdner
hallo, die antwort der tk ist falsch!

im gesetz heißt es: wenn der mit den kindern verwandte ehegatte...

also, er muss der vater sein und ehegatte der mutter der kinder.

und nach der scheidung ist er nur noch der vater.

siehe auch § 10 abs. 3 sgb v

TKK

Verfasst: 08.02.2010, 23:35
von perkor
Hi,
ja vielen dank.
heute kam noch mal schriftlich von der TK:
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vielen Dank für Ihre Nachfrage!

Dieser Ausschlusstatbestand, dass die Kinder aus der Familienversicherung
herausfallen, weil ein Elternteil privat versicht ist und
über ein zu hohes Einkommen verfügt, findet nur bei Ehepaaren Anwendung.
Das bedeutet, dass es nach der Scheidung keine Relevanz mehr für Sie hat.
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hat sich somit also erübrigt.
grüße