Hallo,
mein Vater ist im Krankenhaus verstorben. Jetzt kamm per Post eine Zahlungsaufforderung für den Eigenanteil im Krankenhaus.
Wer muss für den Eigenanteil aufkommen ?
Vielen Dank im voraus.
Vater im Krankenhaus verstorben.
Moderatoren: Czauderna, Karsten
ich würde das so lösen (bin aber kein Experte!!) und stelle es zur Diskussion:
Prinzipiell die Erben nach dem BGB -
Ausnahme:
Der Vater hatte noch fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen - dann greift die sogenannte Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I. Der Unterschied zum Erbrecht nach dem BGB liegt darin, dass auch nicht verwandte oder verschwägerte Personen den Anspruch geltend machen können, wenn diese zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt haben.
Gehen die Leistungsansprüche im Rahmen dieser Sonderrechtsnachfolge auf eine andere Person über, hat dieser auch die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Sozialgesetzbuch (hier Zuzahlungen) zu übernehmen ...
Prinzipiell die Erben nach dem BGB -
Ausnahme:
Der Vater hatte noch fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen - dann greift die sogenannte Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I. Der Unterschied zum Erbrecht nach dem BGB liegt darin, dass auch nicht verwandte oder verschwägerte Personen den Anspruch geltend machen können, wenn diese zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt haben.
Gehen die Leistungsansprüche im Rahmen dieser Sonderrechtsnachfolge auf eine andere Person über, hat dieser auch die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Sozialgesetzbuch (hier Zuzahlungen) zu übernehmen ...
Hallo,
ist schon pietätlos diese Eigenanteile überhaupt anzufordern.
Ich schreibe mal wie ich es kenne - nicht zahlen, dann geht eine Mitteilung an die Krankenkasse und wir haben das bisher niedergeschlagen in solchen Fällen.
Rein rechltich geht die Forderung an die Erben über, vorausgesetzt das die Erbschaft angenommen wurde.
Gruß
Czauderna
ist schon pietätlos diese Eigenanteile überhaupt anzufordern.
Ich schreibe mal wie ich es kenne - nicht zahlen, dann geht eine Mitteilung an die Krankenkasse und wir haben das bisher niedergeschlagen in solchen Fällen.
Rein rechltich geht die Forderung an die Erben über, vorausgesetzt das die Erbschaft angenommen wurde.
Gruß
Czauderna