Seite 1 von 2
Entweder Reha oder kein Krankengeld-- trotz Alleinerziehend?
Verfasst: 03.02.2010, 18:20
von suse0123
Hallo,
ich weiß nicht wirklich weiter.
Ich hatte im Jan `10 eine Nierenteilresektion mit einem bösartigen Nierencarzenom. Nun soll ich 6-8 Wochen nach OP noch daheim bleiben, weil ich beruflich schwer heben muss und das ja nicht darf.
Heute rief die Krankenkasse an und hat gesagt, dass mein Hausarzt der Kasse geschrieben hätte, dass ich eine Reha machen soll.
Aber der Arzt hat nie mit mir darüber geredet !
Ich bin alleinerziehend und habe einen geistig behinderten Sohn ( 12 ).
Ich habe der Dame gesagt, dass ich keine Kur machen kann, da ich niemanden für meine Sohn habe und davon auch garnichts weiß.
Daraufhin hat sie gemeint, dass ich für tagsüber eine Haushaltshilfe bekommen könnte ( aber nachts nicht ) und wenn ich die Reha nicht machen würde, dann würde ich auch kein Krankengeld bekommen.
Wenn ich niemanden für meinen Sohn hätte, dann sollte der doch in der Zeit in ein Heim !!!! hat sie gemeint.
Und mein Arzt könne das eh nicht zurück nehmen, da das ganze dann zum MdK gehen und die würden das eh befürworten( das würde Sie mir sogar garantieren hat sie gesagt ).
Ich kann wegen meinem Sohn nur Teilzeit arbeiten und bekomme aufstockendes Hartz 4. Ohne das Krankengeld kann ich aber keine Miete mehr zahlen !
Ambulant würde die Reha nicht gehen und meinen Sohn könnte ich auch nicht mitnehmen.
Was kann ich jetzt noch tun??
Muss ich wirklich entscheiden: Entweder mein Sohn geht ins Heim und ich in Kur - oder ich bekomm kein Krankengeld und verlier die Wohnung??
Ich hoffe, jemand hat einen Tipp für mich. Fühl mich im Moment, als hätte mir einer den Boden unter den Füßen weg gerissen !!!
Vielen Dank
Susanne
Verfasst: 03.02.2010, 19:14
von yerry
Hallo!
Da Sie gesagt haben, dass Sie arbeiten, nehme ich an, die Reha wird von der Rentenversicherung gezahlt. Warum können Sie Ihren Sohn nicht mitnehmen? Während der Reha würde Ihr Sohn in der Einrichtung betreut werden und wäre bei Ihnen.
Die Krankenkasse kann Ihnen aufgrund fehlender Mitwirkung das Krankengeld verweigern. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, Wohngeld zu beantragen?
Verfasst: 03.02.2010, 19:22
von suse0123
Hallo,
also die von der Krankenkasse hat gesagt, dass mein Sohn mit seinen 12 Jahren zu alt ist, um mitkommen zu dürfen. Und seine geistige Behinderung spiele dabei keinerlei Rolle. Zu Alt ist zu Alt.
Und Wohngeld ist ja im Hartz 4 automatisch mit drin.
Außerdem , glaube ich, läuft eine Reha nach Krebs über eine andere Stelle.
Danke und Gruß
Susanne
Verfasst: 03.02.2010, 20:21
von Czauderna
Hallo :
Hier liegt die Kasse daneben - zum Einen - stimmt das tatsächlich mit den 12 Jahren - es gibt einige Kasse die in ihren Satzungen das Alter auf 14 Jahre hochgesetzt haben.
Zum Anderen gilt die Altersbeschränkung bei behinderten Kindern nicht, jedefalls kenn ich es so.
Selbstverständlich gibt es auch Reha-Einrichtungen bei den Kinder mit aufgenommen werden können - inwieweit dies allerdings auch für behinderte Kinder möglich ist, da bin ich überfragt.
Dass die die Kasse auf einen Reha-Antrag bestehen kann, das steht ausser Frage, allerdings muss Sie das schriftlich tun und Ihnen eine Frist von 10 Wochen für die Antragstellung einräumen. Dass Sie einen solchen Antrag nicht stellen können oder wollen weil Sie nicht wissen was mit Ihrem Kind während dieser Massnahme geschieht kann zwar die Kasse dazu bewegen auf die Antragstellung zu verzichten das wird aber wahrscheinlich nciht der Fall sein.
Sie müssen sich auf die Frage gefasst machen die da lautet was mit Ihrem Kind geschieht wenn Sie so schwer erkranken dass Sie stationär behandelt werden müssen und sich nicht um Ihr Kind kümmern können,
dann muesste es auch gehen.
Ich gebe zu dass das alles leichter geschrieben als getan ist aber sind Sie wirklich ganz sicher alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 04.02.2010, 09:55
von sven211
hier sind sie eindeutig an einen etwas übereifrigen und unsensiblen KK-mitarbeiter geraten. solche gibts es bei allen kk.
sie tun am besten garnichts, die kk muss sie schriftlich mit der frist von 10 wochen auffordern eine reha zu beantragen. diese frist können sie bis zum letzten tag ausreizen. dann brauchen sie am letzten tag trotzdem keine reha zu beantrageb, sondern stellen einen antrag auf volle ermwerbsminderungsrente, dieser geht sicher nicht durch und nach paar monaten/wochen verlangt sicher der rentenversicherungsträger, dass sie vor der entscheidung rente ja oder nein erstmal eine reha machen sollen. so haben sie sicher 10 wochen + 6-15 wochen zeit sich intensiver mit dem problem reha zu beschäftigen und eine lösung zu finden (reha-einrichtung finden die ihr kind mit aufnimmt) und genau in dieser zeit sind sie ihren von der kk zu verlangenden mitwirkungspflichten nachgekommen
.... und so lange versagt ihnen keine kk ihr krankengeld.
man muss eben seine rechte kennen!
Verfasst: 04.02.2010, 12:42
von Czauderna
sven211 hat geschrieben:hier sind sie eindeutig an einen etwas übereifrigen und unsensiblen KK-mitarbeiter geraten. solche gibts es bei allen kk.
sie tun am besten garnichts, die kk muss sie schriftlich mit der frist von 10 wochen auffordern eine reha zu beantragen. diese frist können sie bis zum letzten tag ausreizen. dann brauchen sie am letzten tag trotzdem keine reha zu beantrageb, sondern stellen einen antrag auf volle ermwerbsminderungsrente, dieser geht sicher nicht durch und nach paar monaten/wochen verlangt sicher der rentenversicherungsträger, dass sie vor der entscheidung rente ja oder nein erstmal eine reha machen sollen. so haben sie sicher 10 wochen + 6-15 wochen zeit sich intensiver mit dem problem reha zu beschäftigen und eine lösung zu finden (reha-einrichtung finden die ihr kind mit aufnimmt) und genau in dieser zeit sind sie ihren von der kk zu verlangenden mitwirkungspflichten nachgekommen
.... und so lange versagt ihnen keine kk ihr krankengeld.
man muss eben seine rechte kennen!
Hallo, dem kann ich auch nur zustimmen wobei ich aber erfahrungsgemäß sagen muss, dass wenn die Reha zu Lasten des Rentenversicherungsträgers geht solche Probleme wie (Unterbringung von behinderten Kindern während der Massnahme) wesentlich schwerer zu lösen sind als wenn es über die Kasse läuft.
Ich kann mich an einen in etwas ähnlich gelagerten Fall erinnern, in dem wir am Ort der Reha-Massnahme eine Tagesstätte für das Kind ausfindig gemacht haben wo das Kind tagsüber betreut wurde - an den Betreuungskosten haben wir uns im Rahmen der Haushaltshilfe beteiligt
und die Unterbringung war in der Reha-Einrichtung beri der Mutter - die Einrichtung war gerne bereit eine entsprechende "Notwendigkeitsbescheinigung" zu erstellen.
Ich betone - das war ein Einzelfall und die Kasse war der Kostenträger -
wo eine Wille ist, da ist auch ein Weg.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 04.02.2010, 18:22
von suse0123
Hallo und vielen Dank für die Tipps.
Ich hoffe jetzt, dass die Direktion der KK etwas erreichen kann.
Ich habe die angerufen und mich erstmal über die Sachbearbeiterin beschwert.
Ich bin ja bereit eine Reha zu machen, aber entweder mit meinem Sohn zusammen, oder ambulant. Von mehreren Seiten ist mir gesagt worden, dass so eine Reha auch ambulant geht.
Wenn ich ins Kkh muss, dann muss mein Sohn zu meinen Eltern-- aber das geht echt nur im Notfall und nicht wegen einer Reha, da meine Eltern beide selber sehr krank sind ! Notfalls könnte er auch für 2-3 Tage innerhalb der Verwandtschaft "wandern", aber eben nicht für 3 Wochen oder so.
Ich hab ja noch die Hoffnung, dass die KK einlengt und mich entweder meinen Sohn mitnehmen lässt- oder aber mich die Reha ambulant machen lässt.
Und mein Arzt kann sich nichtmal dran erinnern, dass er letzte Woche der KK soetwas geschrieben hat !!
Willkommen im Behördenchaos ...
Notfalls muss ich mir einen Anwalt nehmen, der sich mit sowas auskennt.
Aber im Moment hoffe ich noch auf etwas Menschlichkeit bei der KK.
Verfasst: 05.02.2010, 09:51
von sven211
also anwalt brauchst du erstmal nicht
solange du von deiner kk keine SCHRIFTLICHE aufforderung bekommst, passiert eh nicjts und wenn der brief mit der 10-Wochen-frist kommt ...
siehe mein beitrag oben
... aber besser wäre du bekommst die reha so wie es für dich und dein kind am besten ist. bei den kk arbeiten natürlich auch menschen ... aber auch sehr übereifrige, die nicht daran denken, was würde ich tun wenn ich auf der anderen seite wäre
Verfasst: 19.02.2010, 09:59
von Grampa
warum geht eine ambulante Reha nicht?
ich gehe davon aus, dass Leitsungsträger für die Reha die Rentenversicherung sein wird, also entscheidet nicht die Kasse über stationär/ambulant, sondern der Rententräger, selbst wenn ambulant nicht geht ist eine Mitnahme des Kindes möglich, i. d. R. werden die Kosten fürs Kind im Rahmen Haushaltshilfe abgedeckt, auch dafür ist der Rententräger dann zuständig, nicht die Kasse -->Fazit: ich würde als erstes beim Rententräger anrufen und mich erkundigen, ob es für eine Kindermitnahme im Rahmen Haushaltshilfe bei einem behinderten Kind überhaupt eine Altersgrenze gibt
im Übrigen hat Sven alles Notwendige gesagt, allein die Aufforderungsfrist des §51 von 10 Wochen reicht aus, um die genannte Rekonvaleszenz von 6-8 Wochen locker auszusitzen, was noch wichtig ist: der §51 SGB V verlangt eine Ermessensentscheidung seitens der Krankenkasse, die Kasse KANN zur Antragstellung auffordern, sie sollte natürlich im Rahmen der Ermessensentscheidung die Interessen des Versicherten berücksichtigen, schon schade, weil genau solche Kassenmitarbeiter, denen etwas Fingerspitzengefühl fehlt, machen den Ruf einer Kasse kaputt, eine Beschwerde an die Geschäftsleitung ist da immer ein guter Rat
Verfasst: 19.02.2010, 10:47
von Platon67
... und es gibt da auch noch den § 65 SGB I - Grenzen der Mitwirkung.
Demnach besteht die Mitwirkungspflicht nicht, wenn die Mitwirkungspflicht dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann....
Vielleicht ist das auch noch ein geeigneter Hebel um aus der Kiste raus zu kommen...
Mir geht es ähnlich
Verfasst: 26.02.2010, 16:08
von herzlein
Hallo Suse,
ich habe Ihren Artikel eben gelesen und kann dazu nur sagen, mir geht es ähnlich.
Ich bin seit 44 Jahren berufstätig und habe die KK bis auf 2 OP vor knapp 25 Jahren nicht "gebraucht", war, wenn überhaupt, grade mal 1 Woche krank, habe also nie Krankengeld bezogen. Leider wurde ich von meiner behandelnden Ärztin seit Oktober 2009 wegen meiner chronischen Gelenkerkrankung krankgeschrieben (es ging wirklich nicht mehr) und beziehe seit Januar 2010 zum erstenmal Krankengeld. Ich hatte die erste Auszahlung noch nicht mal auf dem Konto, bekam ich schon ein Schreiben, daß eine Kur beantragt wäre. Ich habe nichts gegen eine Kur, aber ich kann aus persönlichen und psychischen Gründen nicht in eine stationäre Kur gehen. Deswegen habe ich eine ambulante Kur beantragt, die Rentenversicherung besteht jedoch auf einer stationären Kur. Ich musste deswegen zu einem Psychologen, der mir jedoch mitteilte, "ich müsse, um aus diesem Teufelskreis rauszukommen, mich selbst überwinden und zu dieser Kur fahren", obwohl er die Hintergründe kennt, zwingt er mich ebenso wie die Rentenkasse zu dieser stationären Kur. Ich könnte diese Kur ebenso ambulant machen, denn 10 km entfernt von mir ist auch eine Reha-Klinik. Ich weiss echt nicht, was ich davon halten soll. Ich bin fix und fertig, weil ich einfach nicht stationär gehen kann, ich bekomme Panikattacken, wenn ich nicht sofort in meine Wohnung zurück kann, wenn ich das möchte usw. das hat alles seinen Hintergrund mit meinen Erlebnissen der letzten Jahre, die ich noch verarbeiten muss. Das hier alles zu erläutern, würde zu weit führen. Ich habe dies bei meinem Widerspruch gegen eine stationäre Kur der Rentenkasse auch mitgeteilt, nun kam heute wieder ein Schreiben der KK, daß ich nur auf eine stationäre Kur gehen könne, die Rentenversicherung hat mir auf meinen Widerspruch noch nicht mal geantwortet.
Ich bitte ganz dringend um einen Rat, was ich da noch machen kann. Hier wird nicht zum Wohl des Menschen entschieden, sondern einfach nach, wie ich es empfinde, Willkür des Sachbearbeiters bei der Rentenkasse.
Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich,
herzlein
Re: Mir geht es ähnlich
Verfasst: 27.02.2010, 13:03
von Czauderna
herzlein hat geschrieben:
Hallo Suse,
ich habe Ihren Artikel eben gelesen und kann dazu nur sagen, mir geht es ähnlich.
Ich bin seit 44 Jahren berufstätig und habe die KK bis auf 2 OP vor knapp 25 Jahren nicht "gebraucht", war, wenn überhaupt, grade mal 1 Woche krank, habe also nie Krankengeld bezogen. Leider wurde ich von meiner behandelnden Ärztin seit Oktober 2009 wegen meiner chronischen Gelenkerkrankung krankgeschrieben (es ging wirklich nicht mehr) und beziehe seit Januar 2010 zum erstenmal Krankengeld. Ich hatte die erste Auszahlung noch nicht mal auf dem Konto, bekam ich schon ein Schreiben, daß eine Kur beantragt wäre. Ich habe nichts gegen eine Kur, aber ich kann aus persönlichen und psychischen Gründen nicht in eine stationäre Kur gehen. Deswegen habe ich eine ambulante Kur beantragt, die Rentenversicherung besteht jedoch auf einer stationären Kur. Ich musste deswegen zu einem Psychologen, der mir jedoch mitteilte, "ich müsse, um aus diesem Teufelskreis rauszukommen, mich selbst überwinden und zu dieser Kur fahren", obwohl er die Hintergründe kennt, zwingt er mich ebenso wie die Rentenkasse zu dieser stationären Kur. Ich könnte diese Kur ebenso ambulant machen, denn 10 km entfernt von mir ist auch eine Reha-Klinik. Ich weiss echt nicht, was ich davon halten soll. Ich bin fix und fertig, weil ich einfach nicht stationär gehen kann, ich bekomme Panikattacken, wenn ich nicht sofort in meine Wohnung zurück kann, wenn ich das möchte usw. das hat alles seinen Hintergrund mit meinen Erlebnissen der letzten Jahre, die ich noch verarbeiten muss. Das hier alles zu erläutern, würde zu weit führen. Ich habe dies bei meinem Widerspruch gegen eine stationäre Kur der Rentenkasse auch mitgeteilt, nun kam heute wieder ein Schreiben der KK, daß ich nur auf eine stationäre Kur gehen könne, die Rentenversicherung hat mir auf meinen Widerspruch noch nicht mal geantwortet.
Ich bitte ganz dringend um einen Rat, was ich da noch machen kann. Hier wird nicht zum Wohl des Menschen entschieden, sondern einfach nach, wie ich es empfinde, Willkür des Sachbearbeiters bei der Rentenkasse.
Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich,
herzlein
Hallo herzilein,
was ich jetzt schreibe klingt vielleicht für dich ertwas hart, aber warum soll ich dir etwas vormachen - es ist einfach die Realität.
Zum Eingang schreibst du dass du, bis auf zwei Op`s. vor 25 Jahren die Krankenkasse nicht gebraucht hast - zwei Zeilen weiter schreibst du dann dass du seit Oktober 2009 wegen einer chronischen. Gelenkerkrankung arbeitsunfähig bist - ich unterstelle mal ganz wertfrei, dass du nicht erst seit Oktober 2009 wegen deiner Gelenkbeschwerden in ärztlicher Behandlung bist ??
Auch gehe ich mal davon aus, dass du in der Vergangenheit ziemlich regelmäßig beim Arzt oder Zahnearzt warst und auch wenn du psychosomatische Probleme hast, denke ich, dass du da schon mal beim Arzt warst oder ggf. sogar in Behandlung ??
Nur damit die Aussage - ich habe die Krankenkasse nicht gebraucht - etwas relativiert wird.
Was deinen Antrag bei der Rentenversicherung angeht - ich denke das ist allein im Ablauf der Bearbeitung eine gewisse Portion "Willkür", sprich Distanz erforderlich damit die Masse der Vorgänge überhaupt bewältigt werden können - es ist bei der RV. eben nicht so, wie z.B. bei einer Krankenkasse, dass man dort hingehen kann, sich beraten lassen kann und fallbezogen sich austauschen kann, was möglich ist und was nicht.
Diese "intensiven", persönlichen Kontakte, das geht einfach bei der RV. nicht - dort wird der Antrag entgegegenommen, versicherungsrechtlich und leistungsrechtlich geprüft, ggf. ein Gutachten dazu erstellen lassen und dann abgelehnt oder bewilligt - bei einer Ablehnung hat der Versicherte innerhalb eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, eregeben sich da neue Sachverhalte fängt der ganze Vorgang wieder von vorne an, usw., usw.
Einen Rat zu geben ist hier nicht ganz so einfach weil es offenbar zwei behandlungsbedürftige Erkrankungen gibt, einmal die Gelenkerkrankung, für die eine Reha (und da denke ich, allein wegen der Behandlungsmöglichkeiten in einer Fachklinik ist die stationäre Reha wesentlich besser geeignet als eine amb. Reha), und zum anderen wäre eine psychotherapeutische Behandlung notwendig um dich von deinen Attacken zu befreien - die wiederum wird in der Regel ambulant gemacht und entweder als Kurzzeittherapie (25 Einzelsitzungen) oder ggf. als Langzeittherapie (50 Sitzungen) zu Lasten der Kasse durchgeführt - solche Behandlungen lösen in der Regel selbst keine Arbeitsunfähigkeit aus.
Gruß
Czauderna
re: mir geht es ähnlich
Verfasst: 28.02.2010, 12:08
von herzlein
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort, sorry Du hast recht, das habe ich echt etwas missverständlich formuliert. Ich habe selbstverständlich durch Arztbesuche ab und zu die KK gebraucht, ich meinte damit, ich habe noch nie Krankengeld bezogen. Ich bin auch mit meiner Gelenkerkrankung in Behandlung, für die von meiner Ärztin die ambulante Kur beantragt wurde.
Ich verstehe auch, daß diese MA der RV einen gewissen Ablauf habe, daß jedoch noch nicht mal auf ein Schreiben von mir geantwortet bzw. dieses völlig ignoriert wird, das empfinde ich schon als Willkür. Ich habe bisher, gottseidank, sehr wenig mit RV oder KK zu tun gehabt, deswegen bin ich auch so von der Rolle, wie man da als Mensch behandelt wird. Ich habe jetzt 44 Jahre gearbeitet, immer "anständig" meine Beiträge bezahlt, da bin ich eben der Auffassung...ich habe meine Leistung erbracht, dafür habe ich doch auch das Recht, Hilfe oder Leistung zurückzubekommen, wenn ich die unbedingt benötige und dass meine Bedürfnisse als kranker, bis vor 3 Monaten noch arbeitender, Mensch auch berücksichtigt werden könnten. Mehr verlange ich doch garnicht! Ich fühle mich durch so ein Vorgehen seitens der RV als Mensch einfach abgeschoben...so in der Art...bezahlen ja. Ansprüche keine. Das mag in Ihren Augen evtl. bisschen überspannt wirken, aber ich fühle mich bei den Entscheidungen der RV und KK leider so.
Ich danke trotzdem für die ehrliche Antwort,
herzlein
Re: Mir geht es ähnlich
Verfasst: 28.02.2010, 20:07
von Paule
herzlein hat geschrieben:Ich habe nichts gegen eine Kur, aber ich kann aus persönlichen und psychischen Gründen nicht in eine stationäre Kur gehen. Deswegen habe ich eine ambulante Kur beantragt, die Rentenversicherung besteht jedoch auf einer stationären Kur. ...
Ich musste deswegen zu einem Psychologen, der mir jedoch mitteilte, "ich müsse, um aus diesem Teufelskreis rauszukommen, mich selbst überwinden und zu dieser Kur fahren", obwohl er die Hintergründe kennt, zwingt er mich ebenso wie die Rentenkasse zu dieser stationären Kur. ...Ich bin fix und fertig, weil ich einfach nicht stationär gehen kann, ich bekomme Panikattacken, wenn ich nicht sofort in meine Wohnung zurück kann, wenn ich das möchte usw. das hat alles seinen Hintergrund mit meinen Erlebnissen der letzten Jahre, die ich noch verarbeiten muss.
Gerade psychosomatische Rehas kenne ich aus dem Kollegen- und Bekanntenkreis nur stationär, gerade auch, weil die Patienten aus ihrem gewohnten Umfeld raus sollen, um neue Wege für sich zu finden. In zwei Fällen war die ersten Wochen sogar Kontaktsperre - kein telefon, keine Briefe, keine Besuche, kein Internet. Hinterher waren übrigens alle zufrieden damit.
Haben Sie Ihren Psychologen gefragt, WARUM er stationär besser findet.
Verfasst: 28.02.2010, 20:15
von Czauderna
Hallo Paule,
ich habe als Reha Grund eher die Kniegeschichte ausgemacht aufgrund ihrer Schilderung.
Gruß
Czauderna