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GBK Köln

Verfasst: 03.02.2010, 12:07
von Lohnbuchhalter
Das die GBK Köln einen Zusartzbeitrag erhebt ist ja nichts neues, was jedoch neu ist, dass dieser Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich in 1 Prozent umgewandelt wurde.

Verfasst: 03.02.2010, 14:11
von Czauderna
Hallo,
weil es dazu passt - wenn schon Zusatzbeitrag, dann auf jeden Fall mehr als die 8,00 € - das war schon immer meine Meinung und daran halte ich auch fest (nicht nur, weil es heute auch in der BILD stand). Diese Regelung mit dem maximal 1% des Einkommens beinhaltet tatsächlich eine soziale Komponente was der 8,00 € - Geschichte total fehlt.
Das Mitglied mit wenig Einkommen (Harzt IV, Rentner, Studenten, Auszubildende oder ohne Einkommen) schneidet hier allemal finanziell besser ab als bei der 8,00 € Pauschale und es ist wesentlch sozialer und gerechter, dass derjenige mit mehr als 3750,00 € Einkommen seine 37,50 € löhnt und der Student mit 400,00 € Einkommen eben nur 4,00 € zahlt als wenn beide mit je 8,00 € zur Kasse gebeten werden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.02.2010, 14:45
von Bully
Hallo Czauderna

wunderbar beschrieben.

einen Einwand habe ich aber

der Harzt IV-Emfänger findet wieder eine Arbeit, Studenten, Auszubildende
haben irgendwann Ihren Abschluß
Zahlen dann wieder in der Solidargemeinschaft ein.

schauen wir uns die Renten an, hier speziell die Witwenrenten.
aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiß ich, das diese teilweise
unter dem Existenzminimum liegen, und aus Stolz dieser Personenkreis
den Weg zum Amt scheut.
und diesen Personenkreis will man auch noch zu Ader lassen.

Gruß Bully

Verfasst: 04.02.2010, 16:01
von Paule
Bully hat geschrieben:schauen wir uns die Renten an, hier speziell die Witwenrenten.
aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiß ich, das diese teilweise
unter dem Existenzminimum liegen, und aus Stolz dieser Personenkreis
den Weg zum Amt scheut.
und diesen Personenkreis will man auch noch zu Ader lassen.
Die gibt es bei der GBK sicher auch, aber eher weniger als z.B. bei der AOK. Die Versicherten der GBK sind ganz überwiegend aktive und ehemalige Beschäftigte der Stadt Köln, die als Rentner auch Geld aus der Zusatzversorgung erhalten.

Verfasst: 06.02.2010, 15:17
von dresdner
also ich kann bully jetzt nicht verstehen.

wenn jemand, der anspruch auf eine sozialleistung hätte, diese aus scham nicht beantragt, kann man doch auf der anderen seite nicht verlangen, dass diese personen dann von etwaigen zahlungen außen vor gelassen werden.

du solltest dann eher daraufhin wirken, dass diese leistungen auch beantragt werden.

darüber hinaus hat der pauschale betrag von 8 euro vielleicht noch einen ganz anderen sinn. klar ist es gerechter, generell 1 prozent von allen zu nehmen. aber ist es gerechtfertigt, dass die kasse 4 euro von einem studenten einnimmt und dieses verwaltungsverfahren wiederum 4 euro schluckt?

aus meiner sicht müsste also zunächst ermittelt werden, wie hoch der verwaltungsaufwand für diesen beitragseinzug ist. und genau dieser betrag in euro, hochgerechnet auf 100 % wäre für mich die geringfügigkeitsgrenze für zusatzbeiträge, weil nämlich sonst gar nichts in der kasse bleibt. ich denke, dass diese 8 euro-grenze genau die funktion erfüllen, halt nur ohne geringfügigkeit.

Verfasst: 06.02.2010, 15:31
von Czauderna
Hallo,
sicher, eine allen Versichertengruppen gerechtwerdende Lösung wird es nicht geben. Ich schätze mal, das für die Verwaltungskosten des Zusatzbeitrages bis 8,00 € maximal 2,00 € hängen bleiben werden und bei der 1%-Regelung zwischen 2,00 € und 4,00 € (wegen der Ermittlung des Einkommens) - dies sind Durchschnittsbeträge, d.h. sicher hast Du recht, beim Studenten bliebe davon nix übrig von seinen 4,00 €, dafür käme aber bei dem mit 37,50 € entsprechend mehr raus - ein Ausgleich wäre schon gegeben.
Die grossen Fragen bleiben vorerst sowieso unbeantwortet.

1. Wieviel % der Mitglieder kündigen und wechseln in andere Kassen
2. Wieviel Geld ist am 16.03.2010 als Zusatzbeitrag auf den Konten der
Kasse eingegangen ?

Gruß

Czauderna

Verfasst: 07.02.2010, 09:37
von Bully
dresdner hat geschrieben:also ich kann bully jetzt nicht verstehen.

wenn jemand, der anspruch auf eine sozialleistung hätte, diese aus scham nicht beantragt, kann man doch auf der anderen seite nicht verlangen, dass diese personen dann von etwaigen zahlungen außen vor gelassen werden.

Oh, was ist denn daran nicht zu verstehen.

diese Menschen gehen nicht zum Amt geschweige denn zu einer Tafel,
diesen Personenkreis den gibt es nunmal leider, und der ist nicht klein.

das Problem ist auch jede einzelne Tafel vor Ort bestens bekannt,
kämpft auch jede mit das zu ändern, keine Frage

meine persönliche Meinung, solange über Zusatzbeiträge zahlen ja oder nein für Hartz IV Empfänger diskutiert wird, sollte man auch diesen Personenkreis berücksichtigen

dann hätte das Wort " Solidargemeinschaft " einen Sinn.

denn man sollte auch niemals vergessen, das gerade dieser Personenkreis nicht 40 Jahre für Ihre "riesen Rente" gearbeitet hat
nein die haben 40 Jahre richtig malocht.

Tschuldigung wollte keinen halben Roman schreiben.

Gruß Bully