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BKK Gesundheit mit Zusatzbeitrag

Verfasst: 02.02.2010, 22:44
von Lohnbuchhalter
Bei der BKK Gesundheit ist auf der Internetseite zu lesen, dass diese Krankenkasse zum 1.2.2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro erhoben wird.

Verfasst: 02.02.2010, 23:22
von CiceroOWL
wiwo.de/finanzen/die-krankenkassen-stehen-vor-einer-fusionswelle-420586/>

Nuja denn gibt es bald nur noch 167 Kassen

Verfasst: 09.02.2010, 21:35
von Olli77
Richtig, die BKK Gesundheit ist zum 01.02.2010 mit einem Zusatzbeitrag dabei, allerdings wurden noch keine Schreiben an die Versicherten rausgeschickt.

Verfasst: 11.02.2010, 22:55
von CiceroOWL
Ob das Qutscorcing sich denn so lohnt, wenn man denn so eine gute Presse bejommt. Zusatzbeitrag, Datenleck, bleiben da denn noch Kunden bleiben ?
Ob sich da das BVA freut? Erpressung usw, da kommt ja mächtig eine Welle auf.

Verfasst: 12.02.2010, 10:18
von Gast
ich denk eher das das nur die Spitze des Eisberges generell ist. oder glaubst du, die BKK Gesundheit ist die einzige Krankenkasse, die ihr Callcenter outgesourct hat? das ist der Preis, der eben gezahlt werden muss, wenn ich als Kunde 24 Stunden jemanden telefonisch erreichen will und auch auf jeden Furz eine Antwort haben möchte.

ich selbst bin Personalsachbearbeiter und meine lieben Mitarbeiter haben bei der Einstellung gerne mal ihre Sozialversicherungsausweis verlegt. also muss ich anrufen bei der jeweiligen Krankenkasse und wegen der RV-Nummer fragen. normalerweise dürfte mir keine Krankenkasse die RV-Nummer am Telefon mitteilen. gemacht wirds aber trotzdem. wo ist denn da der Datenschutz? da kräht dann kein Hahn danach. auch ein gutes Beispiel ein ehemaliger Mitarbeiter von mir hat bei seiner Krankenkasse angerufen und darum gebeten, ihm telefonisch vorab mitzuteilen, welche seiner Erkrankungen als Vorerkrankungen anzurechnen sind. die Krankenkasse hat diese telefonische Auskunft verweigert - aus Datenschutzgründen. was macht mein Mitareiter, er reicht eine Beschwerde ein. der achso gebeutelte Kunde weiß doch selbst nicht mehr richtig was er will. rein theoretisch dürften Kassenmitarbeiter noch nicht einmal per Mail mit ihren Versicherten kommunizieren, denn eine Emailadresse kann ja jeder anlegen und sich so entsprechende Daten erschleichen. der Kunde wills aber unkompliziert, schnell und unbürokratisch. mein Fazit: nicht nur die Krankenkasse selbst müssen mehr Datenschutz betreiben, sondern auch die Versicherten selbst sollten mal an ihre eigene Nase packen.

Verfasst: 12.02.2010, 10:48
von Czauderna
Hallo krümel2007,
sehr richtig - gerade bei Telefonaten wird meiner Auffassung nahezu minütlich gegen den Datenschutz verstossen im Verhältnis Kunde und Kasse bzw. umgekehrt. Dein Beispiele sind alltägliche Praxis.
Nur, was wäre denn die Folge wenn sich alle Seiten strikt daran halten würden - alles nur noch schriftlich bzw. persönlich gegen Vorlage eines Personendokumentes - Telefonate nahezu nicht möglich weil man nicht weiss ob am anderen Ende tatsächlich der Kunde ist.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.02.2010, 10:58
von Gast
der Kunde würde auf die Barrikaden gehen. dann heißt es wieder, die Kasse sei nicht gut erreichbar, nicht service- und nicht kundenorientiert. das ist ja die Krux.

die Versicherten, und ich bin ja auch einer, sollten ruhig mal vor der eigenen Tür kehren. und was die Anrufe angeht ist das nur ein geringer Teil. ich muss zum einen nicht wegen jeden Furz bei der Krankenkasse anrufen, und ich muss auch nicht wegen jeder Blähung gleich zum Arzt rennen.

in vielen Diskussionen, die die Krankenkasse immer als die Dummen dastehen lassen, wird viel zu oft vergessen, dass der Versicherte auch seinen Teil, und der ist nicht unerheblich, zur Misere des kränkelnden Gesundheitssystems beiträgt und auch eben, wie hier passiert, die Datenschutzrichtlinien nicht in dem vorgebenen Maß eingehalten werden können.

letztendlich sind die Kundenberater/Innen der Krankenkassen die Leidtragenden. Ihr müsst es ausbaden, denn ihr sitzt an der Front zum Kunden, nicht die oberen zehntausend, die alles Bestimmen und Lenken.

Verfasst: 12.02.2010, 15:01
von GerneKrankenVersichert
krümel2007 hat geschrieben: ich selbst bin Personalsachbearbeiter und meine lieben Mitarbeiter haben bei der Einstellung gerne mal ihre Sozialversicherungsausweis verlegt. also muss ich anrufen bei der jeweiligen Krankenkasse und wegen der RV-Nummer fragen. normalerweise dürfte mir keine Krankenkasse die RV-Nummer am Telefon mitteilen. gemacht wirds aber trotzdem. wo ist denn da der Datenschutz?
In einem solchen Fall lasse ich mir das Geburtsdatum mitteilen, so dass ich diese Daten schon mal nicht preisgebe. Dann kenne ich entweder den Personalsachbearbeiter, erkenne die Nummer der Firma, von der er anruft oder gleiche die schnell im Computer ab. Wenn anhand all dieser Dinge nicht feststeht, dass es sich tatsächlich um den Personalsachbearbeiter handelt, rufe ich zurück. Eigentlich alles einfach, kundenfreundlich und datensicher möglich.
krümel2007 hat geschrieben: rein theoretisch dürften Kassenmitarbeiter noch nicht einmal per Mail mit ihren Versicherten kommunizieren, denn eine Emailadresse kann ja jeder anlegen und sich so entsprechende Daten erschleichen. der Kunde wills aber unkompliziert, schnell und unbürokratisch. mein Fazit: nicht nur die Krankenkasse selbst müssen mehr Datenschutz betreiben, sondern auch die Versicherten selbst sollten mal an ihre eigene Nase packen.
Rein praktisch ist es mir nicht erlaubt, persönliche Daten per Mail an Kunden weiterzuleiten. Nur allgemeine Auskünfte sind erlaubt. Für die datensichere Weitergabe via Internet haben wir eine andere Mögichkeit, die ich dem Kunden dann nenne. Wenn der Kunde dafür kein Verständnis hätte (was bisher noch nicht passiert ist), würde ich allerdings nicht so weit gehen, den immer wichtiger werdenden Datenschutz zu umgehen. Es gibt einfach Dinge, bei denen die vermeintliche Kundenfreundlichkeit nach hinten losgehen kann.

GKV

Verfasst: 19.02.2010, 19:31
von DirkS
Nachdem ich schon auf der Homepage davon gelesen hatte, wurde ich heute von meiner KK (BKK Gesundheit) vom fälligen Zusatzbeitrag informiert.

Die BKKG hat dies am 01.02. beschlossen, da der "Finanzbedarf nicht gedeckt ist".
Am gleichen Tag veröffentlicht sie einen Vergleich des Handelsblattes, wonach sie die viertbeste KK im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung ist.
Vorstand Thomas Bodmer hat geschrieben: „Effizienz bedeutet bei der BKK Gesundheit allerdings nicht, dass der Service leidet. Im Gegenteil, der Kunde steht bei uns weiterhin im Mittelpunkt. Vor allem auch weil wir mit den Versichertengeldern effizient umgehen
Kurz danach wurden dann die Versäumnisse im Umgang mit Kundendaten bekannt und das die Kasse sogar erpresst wurde.

All dies hat mein Vertrauen natürlich nicht gerade gestärkt.
Auf ausdrücklichen Wunsch unseres Gesundheitsministers möchte ich nun gern wechseln und mir vorher ein paar Tipps dazu einholen.

Mein Plan wäre folgender:
1. Widerspruch einlegen gegen den Bescheid.
2. Sonderkündigung pünktlich zur Fälligkeit (31.03.10) mit 2monatiger Kündigungsfrist, also zum 31.05.10.
3. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung diese incl. des Aufnahmeantrages zur neuen Kasse schicken mit Eintrittsdatum 01.06.10.

Meine Fragen dazu:
Ist als neue KK eher eine kleine oder eine größere geeignet?
Sind o.g. Fristen korrekt?
Was muss ich außerdem beachten?

Verfasst: 19.02.2010, 20:10
von Hucky
DirkS hat geschrieben: Mein Plan wäre folgender:
1. Widerspruch einlegen gegen den Bescheid.
2. Sonderkündigung pünktlich zur Fälligkeit (31.03.10) mit 2monatiger Kündigungsfrist, also zum 31.05.10.
3. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung diese incl. des Aufnahmeantrages zur neuen Kasse schicken mit Eintrittsdatum 01.06.10.

Meine Fragen dazu:
Ist als neue KK eher eine kleine oder eine größere geeignet?
Sind o.g. Fristen korrekt?
Was muss ich außerdem beachten?
1. Ein Widerspruch ist nicht notwendig - während Kdg.-frist darf ein ZB verlangt werden.
2. Kündigung (Sonderkündigungsrecht) schreiben und Bestätigung einfordern (Kdg. im 02/2010 --> Wechsel zum 1.5.2010 - Fälligkeit ist die Frist bis zur der man das Sonderk. ausüben kann)
3. Bestätigung und Antrag an die neue Kasse.

4. Mitgliedsbescheinigung bis zum Ende der Kündigungsfrist beim AG vorlegen sofern hier VP als AN besteht. Am besten mit der KK RS halten, ob die den Rest machen. Natürlich auch selbst überwachen.

Groß oder Klein. Kleinere Kks werden es zunehmend schwerer haben zu überleben und daher fusionieren. Große schrecken manche ab, weil sie ein Bürokratiemonster sehen. Was ist Dir wichtig? Servicenähe oder eher Internet und telefonischer Kontakt. Auch die Leistungsseite ist für jeden interessant. Sprich mit Freunden, Bekannten über ihre Erfahrungen mit deren KKs.

VG
Hucky

Verfasst: 19.02.2010, 20:11
von Hucky
Nachtrag zu 1.) - KEIN Zusatzbeitrag (ZB)

Naja, es ist halt Freitag :wink:

Verfasst: 20.02.2010, 09:02
von CiceroOWL
So wie ich gelesen habe,
"http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =255469774"
ist das ja nur die Spitze des Eisberges, ich warte mal ab ob da noch mehr kommt, ein Stück aus dem Tollhaus.

Wo werden genehmigte Satzungen/Änderungen veröffentlicht?

Verfasst: 22.02.2010, 13:18
von Sukram
Guten Tag, die Experten,

Darf ich mich hier mal dranhängen?

ich bin eine neuer im Forum und schreibe hier für meine alte Mutter;
sie ist bei der BKK Gesundheit und hat auch einen freundlichen Brief von derselben erhalten :-(

Die beziehen sich darin auf ihre Satzung vom 1.2.; auf deren Homepage findet sich aber nur die vom 1.1.:
bkkgesundheit.de/media/2653cc394334889
in der natürlich noch nix von einem Zusatzbeitrag steht; und sie schreiben dazu selbst
Die Satzung muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Zuständige Aufsichtsbehörde für die BKK Gesundheit ist das Bundesversicherungsamt in Bonn. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
.bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266782327-0212300000-0000000000-1266786083-enm-gesundheitbkk/Satzungen/n237/?&e=c
Die vorliegende Satzung in der Fassung vom 1. Januar 2010 wurde durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.
Noch nicht genehmigte Satzungsnachträge werden erst mit der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt in die veröffentlichte Satzung eingearbeitet und treten mit der Bekanntmachung oder dem in der Bekanntmachung genannten Termin in Kraft.

Zurzeit liegt dem Bundesversicherungsamt ein Satzungsnachtrag vor.
bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266782327-0212300000-0000000000-1266782924-enm-gesundheitbkk/Satzung_der_BKK_Gesundheit/n237/?node_id=238

Ebenso lässt der Herr Minister Rösler schreiben
Fälligkeit des Zusatzbeitrags und Hinweispflicht der Kassen
Die Satzung einer Krankenkasse muss Regelungen zur Festsetzung, Fälligkeit und Zahlung des Zusatzbeitrags enthalten
bmg.bund.de/cln_160/nn_1168278/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/Z/Glossarbegriff-Zusatzbeitrag.html?__nnn=true

Beim Bundesversicherungsamt find' ich auch nix, ebensowenig bin ich im BGBl (auf die Schnelle) fündig geworden.

Ich gehe also davon aus: solange eine Satzung/Satzungsänderung nicht genehmigt UND veröffentlicht ist, ist sie nicht gültig und die Forderung eines Zusatzbeitrages hinfällig.

Kann die neue genehmigte vieleicht woanders "veröffentlicht" worden sein oder hab' ich vieleicht falsch gesucht?

Danke euch schonmal.

PS:
Nachdem ich selbst erlebt habe, zu welch Wahnsinnspreisen die KK/PK Hilfsmittel beziehen (hätte ich selber ohne jegliche Sonderkonditionen fast 40% günstiger bekommen & sogar noch selber [besser als Pfuscher von weit hergereisten Santitärhäusern] installiert) bin ich bzgl. Sparsamkeit der KK "etwas" angefressen.

Verfasst: 22.02.2010, 15:43
von Shayla
§ 242 Abs. 1 Satz 1 SGB V bestimmt, dass die Krankenkasse in ihrer Satzung zu bestimmen hat, dass von ihren Mitgliedern ein Zusatzbeitrag erhoben wird.

In der Aufforderung zur Zahlung eines Zusatzbeitrages ab 1. Februar 2010 wird auf § 11 der Satzung der BKK Gesundheit in der Fassung vom 1. Februar 2010 verwiesen.

Die Satzung in der Fassung vom 1. Februar 2010 ist dem Aufforderungsschreiben weder beigefügt noch per dato auf der Internet-Homepage veröffentlicht noch an anderer Stelle öffentlich zugänglich gemacht noch den Betroffenen anderweitig bekanntgegeben - unter Umständen noch gar nicht vom BVA genehmigt (nicht auszuschließen, vgl. Nichtanzeige gegenüber dem BVA im Zusammenhang mit dem Datenskandal).

Die Aufforderung zur Zahlung eines Zusatzbeitrages durch die BKK Gesundheit ist mangels Rechtsgrundlage unwirksam.


Hinschreiben, Bestätigung der Unwirksamkeit anfordern, den Sachverhalt dem BVA anzeigen.

Widerspruchsfrist rückseitig beachten, falls die angeforderte Bestätigung nicht kurzfristig zugeht - notfalls Widerspruch erheben. Bei erfolgreichem Widerspruch muss die Kasse dem Betroffenen seine Kosten im Zusammenhang mit der Widerspruchseinlegung ersetzen.

Verfasst: 22.02.2010, 16:15
von Platon67
...ich kann mich ja irren, aber:

1. Ich habe die Satzung der BKK Gesundheit Stand 01.02.2010 adhoc auf deren Homepage gefunden.

2. War es zumindest mal so, dass die Satzungsänderung lediglich am schwaren Brett in der Kasse ausgehängt werden musste um die Wirksamkeit sicherzustellen.

Was soll das dann im Ergebnis bringen - selbst wenn der Widerspruch Erfolg hätte? Der Zeitpunkt ab dem der Zusatzbeitrag erhoben wird, wird sich lediglich verschieben - aber sicher nicht für alle Zeit damit erledigt sein....

So ganz verstehe ich den Aufruf nicht :?: