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Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst
Verfasst: 30.01.2010, 15:02
von killahbabe
Hallo,
ich habe an der Universität Germanistik studiert. Nach Beendigung meines Studiums habe ich in meinem Bereich keinen Job gefunden. Um nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen habe ich dann ein Gewerbe angemeldet (nur damit ich Rechnungen schreiben darf) und arbeite so ca 5-8 Stunden wöchentlich selbständig und verdiene damit knapp 1000 EUR monatlich (von den 12*980 EUR müssen dann noch rund 880 EUR an EK-Steuern abgezogen werden)
Nun war das bisher kein Problem, ich musste als gesetzlich versicherte letzes Jahr (2009) 150 EUR monatlich an die KK zahlen.
Jetzt aufeinmal sagt die gesetzliche KK ich sei hauptberuflich selbständig tätig und müsse monatlich daher 378 EUR bezahlen. Dabei spiele es gar keine Rolle wieviel ich tatsächlich verdiene.
Bei knapp 1000 EUR verdienst sehe ich aber gar nicht ein 378 EUR an die KK zu zahlen.
Was soll ich tun?
Kann ich mich zusätzlich noch Arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden und trotzdem noch rund 5-8 Std wöchentlich selbständig arbeiten?
Selbstverständlich würde ich viel lieber einen meiner Ausbildung entsprechenden Angestellten Job annehmen.
Ich beziehe keinerlei Geld vom Staat in irgendeiner weise. Da mein Verdienst zu mager ist für eine Whg, wohne ich noch in dem Haus meiner Eltern.
Mein Studium liegt 8 Jahre zurück.
Verfasst: 30.01.2010, 17:00
von dresdner
deine kasse hat alles richtig gemacht. du musst dir den vorwurf gefallen lassen, dass du -vielleicht unwissentlich- tatsachen verschwiegen hast.
deine aussage bestätigt die argumentation deiner kasse: du wolltest niemanden auf der tasche liegen.
du hast ein gewerbe laufen, deine gewinne belaufen sich auf ca. 1000 euro und du lebst von diesen einkünften.
hauptberuflichkeit gegeben.
zur beitragsberechnung wurde hier schon viel geschrieben. das verhältnis deiner beiträge zum gewinn ist deswegen ungleich, weil dein einkommen knapp die hälfte der mindestbemessungsgrenze darstellt (der betrag, von dem dein beitrag berechnet wird)
tipp: lass bedürftigkeit prüfen. deine kasse berät dich dazu.
Verfasst: 30.01.2010, 20:56
von Krankenkassenfee
Hallo,
aber wenn Du alleine lebst, kannst Du einen Antrag auf Herabsetzung des Beitrages stellen. Die Prüfung erfolgt ähnlich wie bei Hartz IV und Du kannst den Beitrag auf knapp 200 € senken.
Weisst Du, bei hauptberuflich Selbständigen wird ein Mindesteinkommen von 1890 € vorausgesetzt. Der Gesetzgeber hat sich sicher gedacht, dass Selbständige selbst und ständig für einen angemessenen Lebensunterhalt sorgen. Und die Abschreibungsmöglichkeiten sind ja auch anders als bei Beschäftigten. Da kann man anderer Meinung zu sein, aber die Kassen haben die Gesetze nicht gemacht.
Wie sind denn die Familienverhältnisse?
LG, Fee
Verfasst: 30.01.2010, 23:46
von killahbabe
kann ich mich denn arbeitslos melden und trotzdem das gewerbe fortführen ? bei 5-8 stunden pro woche kann man wohl kaum von hauptberuflihckeit sprechen.
bevor ich von meinen 1000 eur 380 eur an die KK bezahle melde ich lieber alles ab und lebe von H4 usw.
Verfasst: 31.01.2010, 21:56
von dresdner
also bei 20-30 stunden pro monat 1000 euro einkommen zu erzielen würde mir mehr spaß machen, als zum amt zu gehen. vielleicht läßt sich durch heraufsetzen der arbeitszeit der gewinn vervielfachen?
dein konzept der selbstständigkeit scheint ja offensichtlich zu funktionieren.
tipp:
nimm eine geringfügige beschäftigung auf. deine kasse sagt, weiter hauptberuflich, aber du erwirtschaftest damit den beitrag.
Verfasst: 03.02.2010, 13:19
von killahbabe
Leider lassen sich die Stunden nicht einfach so ausbauen, sonst würde ich selbstverständlich 50 Std pro Woche arbeiten, wenn das so einfach skalierbar wäre. Wenn die Aufträge fehlen kriege ich für jede weitere Stunde nur 0 EUR.
Mein Anliegen besteht darin, dass ich bei einem Einkommen von 1000 EUR nicht bereit bin 380 EUR für die KK zu zahlen.
FÜr eine Geringwertige Beschäftiggung (in der Regel unqualifiziert) müsste ich ca 3 Stunden pro Tag arbeiten und noch die Fahrtzeiten dazuaddieren ... und den Verdienst komplett an die KK abgeben ?
Nein Danke
Da würde ich lieber H4 erhalten, komplett aufhören zu arbeiten und in meiner Freizeit mein Studium fortsetzen (promotion), und versuchen mir ein paar Kuren oder teure Medikamente zu erbetteln, schliesslich hab ich dann sehr viel Zeit Ärzte zu besuchen.
Nach wie vor bin ich auf der Suche nach einem Angestellten Job auf meinem Gebiet.
Mit meiner gewerblichen Tätigkeit komm ich nicht über 1000 EUR hinaus und dieses Jahr tendenziell eher nur 700/Monat.
Unser System muss doch eine ordentliche und gerechte Möglichkeit bieten den KK Beitrag auch für mich auf 16% vom Einkommen zu setzen.
Verfasst: 03.02.2010, 13:57
von Czauderna
Hallo,
nein, hat es leider nicht, jedenfalls nicht so wie du es gerne hättest und auch nachvollziehbar ist. Es gibt nunmal die gesetzliche Bestimmung der Mindestbeitragsbemssungsgrenze. Sprich doch mal mit deiner Kasse - vielleicht hast du ja grosses Glück und man räumt dir die zweite Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige ein, die liegt bei ca. 1260,00 € mtl. - da wäre für dich passender - allerdings - ich betone das ausdrücklich, da musst du wirklich Glück haben und einen "verständigen" Sachbearbeiter vorfinden - rein rechtlich wird das eher nicht funktionieren.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 04.04.2010, 13:22
von Peacemaker
Das Mindesteinkommen für Selbständige wurde noch von Nobi Blüm eingeführt,
damals machte man sich selbständig weil man mehr Chancen hatte als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die Situation hat sich jedoch grundlegend geändert,
spätestens seit Gas-Gerhard mit seinen Ich-AG`s gibt es viele kleine
"Selbständige" die sonst einfach keinen Arbeitsplatz finden und
meistens geht es dann von einer wackeligen Selbständigkeit direkt in die Insolvenz.
Die Krankenkassen schicken halt lieber Ihre Inkassofutzis als sich dem derzeitigen Umfeld anzupassen und auf die Situation Ihrer Mitglieder einzulassen...
Selbständigkeit könnte auch im derzeitigen Umfeld ein Jobmotor sein,
doch müssten erstmal die Gesetze hierzu geschaffen werden,
statt Leute wie die Threaderstellerin zu unterstützen prügelt man nach der Methode zahlen zahlen zahlen auf diese ein.
Und wer die 1890,-Mindesteinkommen nicht hat...Tja,keine Arme,keine Kekse!
Nach den derzeitigen Gesetzen lassen sich die Leute lieber in Hartz IV fallen,
der dann sehr geringe Beitrag zur KK wird vom Amt getragen und
der eine oder andere Auftrag wird in Schwarzarbeit abgewickelt.
An der Altersgrundsicherung kommen eh der kleine Selbständige und auch der Alg2 nicht vorbei.
Ausserdem hat man dann genug Zeit zum Doc zu gehen,ist billiger als Kino und
der Tag geht rum...
An die Threaderstellerin:
Mach Kopien aller Deiner Unterlagen,
Mietvertrag mit den Eltern,Einahmen,Ausgaben,Kosten usw.,
geh zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein,
nichts vergessen,Ausweis mitnehmen und hartnäckig bleiben...!
(Öffnungszeiten im Internet)
Damit suchst Dir einen Anwalt für Sozialrecht und
lässt Dir einen Antrag auf die Mindestbemessungsgrenze stellen,
wird dies abgelehnt...Ab zum Sozialgericht!
Grüße
Verfasst: 04.04.2010, 16:16
von Shayla
Hallo killababe,
Deine Problematik (und diejenige vieler anderer "kleiner Selbständiger") wird in der Politik sehr wohl gesehen und diskutiert, z. B. jüngst
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700777.pdf,
allerdings bislang ohne angemessene Ergebnisse.
Es werden die "kleinen Selbständigen" mit aller Gewalt in H4 getrieben; wer versucht, anderen nicht auf der Tasche zu liegen, wird bestraft.
Die vehement wiederholte Gegen-Argumentation, der Selbständige habe "steuerliche Möglichkeiten, seine Einkünfte zu mindern, z. B. Abschreibungen", ist in den meisten Fällen Blödsinn. Wo nichts ist, kann auch nichts abgeschrieben werden!
Und die Kassenmitarbeiter waschen Ihre Hände in Unschuld, denn: Sie befolgen ja nur die geltenden Gesetze.
Verfasst: 04.04.2010, 17:55
von Czauderna
Hallo,
"Und die Kassenmitarbeiter waschen Ihre Hände in Unschuld, denn: Sie befolgen ja nur die geltenden Gesetze.[/quote]"
Ja, genauso ist es, die Krankenkassenmitarbeiter befolgen die Gesetze, denn tun sie es nicht und werden dabei "erwischt" dann riskieren sie ihren Arbeitsplatz wegen grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz und, sorry,
warum sollte das Verständnis für die Situation eines Selbständigen soweit gehen dass ein Kassenmitarbeiter so etwas vorsätzlich tut.
Nicht die Kassen, der Gesetzgeber muss seine Haltung überdenken.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.04.2010, 10:34
von Peacemaker
Und wer glaubt dass solche Gesetze nicht durch Lobbyismus entstehen,
der glaubt auch dass Volksvertreter das Volk vertreten...
@Czauderna
Natürlich kann ein,heute oft outgesourcter,Sachbearbeiter hier nicht viel ausrichten,
schon klar dass dieser Dienst nach Weisung tut...
Unklar ist mir jedoch warum in diesen Fällen die untere Mindestbemessungsgrenze von 1277,50€ nicht angewendet wird,
die GKV Anträge darauf grundsätzlich ablehnt und lieber die Betroffenen in die Insolvenz treibt...?
Vermutlich sind die Krankenversicherungen gegen Insolvenzausfälle versichert,
dann ist es halt billiger eine Existenz zu vernichten und
die fehlenden Beiträge von der Versicherung einzufordern...
Die zahlen passen und so ist auch die Boni der Vorstände gesichert...
Der wirtschaftliche Schaden der hier durch die Krankenkassen angerichtet wird ist immens...
Verfasst: 05.04.2010, 13:54
von Czauderna
Hallo Peacemaker,
auch die Einräumung dieser niedrigeren Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, ich will nicht bestreiten dass es Fälle gibt wo diese Grenze hätte angesetzt werden müssen aber flächendeckend trifft dies mit Sicherheit nicht zu.
Noch etwas, eine selbständige Tätigkeit, die sich bei 1850,00 € Mindestbeitragsbemessung nicht rechnet ber bei 1260,00 € schon rechnet, die steht auf keinem guten Boden, da kann von existenzvernichtung seitens der Krankenkasse wohl nicht die Rede sein.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.04.2010, 15:23
von Shayla
Czauderna hat geschrieben:... eine selbständige Tätigkeit, die sich bei 1850,00 € Mindestbeitragsbemessung nicht rechnet ber bei 1260,00 € schon rechnet, die steht auf keinem guten Boden, ...
Es macht für den hauptberuflich Selbständigen sehr wohl einen Unterschied, und zwar einen erheblichen, ob er (seit 2010) nach einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze von € 1.916,25 eingestuft wird (egal, ob er diesen Überschuss hat oder nicht) oder ob ihm eine Beitragsentlastung mit Ansatz einer etwas realistischeren Mindestgrenze von € 1.277,50 gewährt wird.
Der Selbständige, der um € 1.277 zur Verfügung hat, kann die ermäßigten KV-Beiträge dann selbst tragen und muss nicht zu Lasten der Allgemeinheit SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen. Er hat nämlich ein bischen zuviel dafür.
Nicht zu übersehen, dass ein Selbständiger überdies seine KV-Beiträge auch noch vollständig selbst tragen muss (und damit auch Dritte entlastet).
Soll der Selbständige also bei um € 1.277 Überschuss monatlich die Segel streichen und besser SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen, seine Arbeit rechnet sich ja ohnehin nicht und seine Bemühungen, der Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen, sind Unfug?
Man sollte den KV-Vorständen von ihrem Salär direkt einen ordentlichen Betrag für derartige Fälle in Abzug bringen und der Staatskasse zuführen, ähnlich dem Solidaritätszuschlag, sicher würde dann schlagartig das große Aufwachen kommen.
Verfasst: 05.04.2010, 16:00
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben:Sprich doch mal mit deiner Kasse - vielleicht hast du ja grosses Glück und man räumt dir die zweite Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige ein, die liegt bei ca. 1260,00 € mtl. - da wäre für dich passender
Dieser Tipp wurde jetzt schon mehrfach gegeben, aber leider ignoriert, da es ja viel mehr Spaß macht, auf die bösen Krankenkassen, die unfähigen Mitarbeiter und die blöden Vorstände einzuschlagen
Czauderna hat geschrieben:
- allerdings - ich betone das ausdrücklich, da musst du wirklich Glück haben und einen "verständigen" Sachbearbeiter vorfinden - rein rechtlich wird das eher nicht funktionieren.
Gruß
Czauderna
Warum wird das nicht funktionieren? Die Voraussetzungen wurden hier doch noch überhaupt nicht diskutiert. Wenn jedoch als Alternative eine ALG2-Antragstellung in Erwägung gezogen wird, müsste doch auch die niedrigere Bemessungsgrenze möglich sein.
An alle, die hier so gerne den Rächer der Entrechteten spielen: Es gibt diese Möglichkeit, und jede Krankenkasse, die diese ihren Mitgliedern beim Vorliegen der Voraussetzungen in Zeiten des Gesundheitsfonds nicht einräumt, hat irgendwas noch nicht kapiert. Denn die Krankenkasse hat überhaupt nichts von höheren Beiträgen. Genausowenig wie der Mitarbeiter oder der Vorstand.
Wer jetzt den Krankenkassen vorwirft, sie würden Existenzen vernichten, sollte sich mal überlegen, was mit seiner gesamten Existenz geschieht, wenn er ohne Krankenversicherungsschutz schwer erkrankt.
Verfasst: 05.04.2010, 18:43
von Peacemaker
@Shayla
Gute Idee mit dem Krankenkassen-Soli,
solltest mal dem Rösler schreiben...
@GerneKrankenVersichert
Beschäftige mich schon einige Zeit mit dem Thema,
bist Du hauptberuflich selbständig wirst Du mit einem Verdienst von 1916,25€ eingestuft und bezahlst knapp 350,-€ Krankenkasse.
Habe selber für eine Bekannte einen Antrag auf Änderung der Mindestbemessungsgrundlage gestellt,den letzten Einkommenssteuerbescheid mit ca.7800,- Netto angehängt und eine aktuelle Einahmeüberschußberechnung
mitgeschickt,die knapp 1000,-€ Verdienst ausweist...
Interessiert die Krankenkasse nicht,
Du bist hauptberuflich selbständig! Dein Verdienst hat mindestens 1916,25€ zu betragen...Basta
Wie schon erwähnt:Keine Arme keine Kekse...!
Von knapp 1000,-€ kannst Du keine 350,-€ KK bezahlen,
also machst den Laden dicht...
Ist dann Deine Existenz vernichtet geht es plötzlich,
die Arge bezahlt ein Paar€Fufzig und Du hast den vollen Versicherungsschutz,
nichts mit krank werden ohne Versicherungsschutz,
Du hast jetzt den ganzen Tag Zeit um Dir Wehwehchen zu überlegen und
Kosten zu verursachen...
Was diese Haltung der KK in der Praxis verursacht kannst in jedem Inolvenzforum nachlesen...
@Czauderna
Was ist daran schlecht wenn einer versucht sich über Wasser zu halten und
nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen,ist es nicht genau dass was unser
aller Guido fordert?
Die aktuelle Spar und Fusionswut kostet auch bei den Krankenkassen eine Menge Arbeitsplätze und für so manchen ist Hartz IV näher als er denkt...