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Kann ich durch Heirat in einer Gesetzlichen Krankenkasse?

Verfasst: 30.01.2010, 02:12
von RenateK.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten mit dem ich 20 Jahre verheiratet war wieder in einer Wohngemeinschaft und bin aber über 60 Jahre und habe keine Arbeit noch bekomme ich Unterstützung vom Staat, bin aber Deutsche, ich bin nicht Krankenversichert und ich weiss dass das sehr Teuer werden kann wenn ich mal ins Krankenhaus muss.
Jetzt sagte mir mein Ex Mann und jetziger Lebensgefährte dass die einzige Möglichkeit wäre in eine Gesetzliche Krankenkasse zu kommen wenn wir wieder heiraten würden.
Mein Ex Mann hat aber auch keine Einkünfte und ist freiwillig versichert zum niedrigsten Beitrag aber das seit 20 Jahren bei einer grossen gesetzlichen Kasse.
Wenn wir nun heiraten muss die Kasse mich dann als Ehefrau mitversichern?

Danke im voraus für Antworten,Renate.

Verfasst: 30.01.2010, 09:50
von CiceroOWL
Guten Morgen, grundsätzlich ist dies möglcih. sofern die ehe rechtskräftig im Sinne des BGB ist. Also vom Standesamt beurkundet.
Dumme Frage, wieso bist du denn nicht zur Zeiten der Ehe familienversichert gewesen?

Verfasst: 30.01.2010, 21:44
von Paule
Seltsam: Keine Unterstützung vom Staat, aber beide keine Einkünfte. Kann so ja wohl nicht ganz sein...

Verfasst: 30.01.2010, 22:24
von RenateK.
Paule hat geschrieben:Seltsam: Keine Unterstützung vom Staat, aber beide keine Einkünfte. Kann so ja wohl nicht ganz sein...

Schon mal was von Rücklagen und geerbtes gehört?

Gruß Renate.

Verfasst: 31.01.2010, 01:06
von freiwillig
out

Verfasst: 31.01.2010, 02:17
von RenateK.
freiwillig hat geschrieben:Interessant die Idee, nicht krankenversichert zu sein:

Zu unterscheiden ist, ob sie zuletzt in einer GKV oder PKV versichert
waren.

Waren sie zuletzt bei einer GKV versichert, dann gilt durch die Gesundheitsreform, dass Sie seit dem 01.04.2007 dort auch ohne Ihr Zutun pflichtversichert sind.
Diese Mitgliedschaft läuft von Gesetzes wegen. Die Beitragsuhr auch.
Der Säumniszuschlag für die ausstehenden Beiträge beträgt 5% pro Monat. Unkenntnis ist kein Tatbestand der Verschulden ausschließt, da mit Bekanntgabe einer Rechtsnorm im Bundesanzeiger, diese Norm allen Normadressaten technisch als bekannt gilt.
Die Verjährungsfrist beträgt bei Vorsatz 30 Jahre, sonst 4 Jahre.

Waren Sie zuletzt PKV versichert , gilt die Versicherungspflicht dort seit dem 01.01.2009. Ein spezieller Säumniszuschlag wird dort in Form eines Beitragszuschlages erhoben.

Seit der Einführung der lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer wird der Datenbankabgleich erleichtert. Schon jetzt erhalten alle PKV-Versicherten Mitteilungen über Ihre Erfassung in der ELSTAM-Datenbank der Finanzverwaltung über den Umweg der Rentenversicherung Bund.

Bedeutet das jetzt da ich bis vor ca. 8 Jahren Privat versichert war dass wenn ich jetzt heirate ich nicht in die gesetzliche Krankenkasse meines zukünftigen Mannes eintreten b.z.w. mitversichert werden kann?

Gruß Renate.

Verfasst: 31.01.2010, 10:44
von Gast
nein, das bedeutet, dass sie, solange sie nicht verheiratet sind, sich rückwirkend ab dem 01.01.09 in die PKV versichern MÜSSEN und dort einen Zuschlag zum Beitrag zahlen müssen.

Verfasst: 31.01.2010, 15:21
von RenateK.
krümel2007 hat geschrieben:nein, das bedeutet, dass sie, solange sie nicht verheiratet sind, sich rückwirkend ab dem 01.01.09 in die PKV versichern MÜSSEN und dort einen Zuschlag zum Beitrag zahlen müssen.
Das bedeutet also für mich da ich ja seit 8 Jahren in keiner Kasse mehr bin dass ich mich bei einer PKV versichern muss, da frage ich mich woher ich die Beiträge nehmen soll denn deswegen bin ich ja vor 8 Jahren bei der PKV gekündit worden weil ich diese nicht mehr aufbringen konnte.
Ich habe es schon beim Sozialamt probiert aber die hatten mich auch abgewiesen da ich vor vielen Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte und das Amt meinte ich solle dieses Geld erstmal verbrauchen dann hätte ich Anspruch auf Sozialhilfe.
Das beisst sich doch die Katze in den Schwanz!

Gruß Renate.

Verfasst: 31.01.2010, 17:21
von heinrich
und jetzt, genau jetzt ich das geerbte und die Rücklagen weg, gell ??

Verfasst: 31.01.2010, 17:37
von RenateK.
heinrich hat geschrieben:und jetzt, genau jetzt ich das geerbte und die Rücklagen weg, gell ??
Ich hatte nicht geschrieben dass ich geerbt hatte und Rücklagen habe sondern mein Lebensgefährte. Gell?

Verfasst: 31.01.2010, 21:49
von dresdner
sachlich richtig ist, dass du einen anspruch auf familienversicherung zum tag der eheschließung haben könntest, sofern du einkommensmäßig die grenzen nicht überschreitest. und bis zum tag der eheschließung musst du dich umgehend bei der privaten nachversichern.

alles andere (wer wann was und wieviel hatte) ist eigentlich uninteressant, musst aber schon zugeben, dass es merkwürdig rüberkommt und wir kassenmitarbeiter dann auch schon mal zweifeln...

Verfasst: 31.01.2010, 22:09
von RenateK.
dresdner hat geschrieben:sachlich richtig ist, dass du einen anspruch auf familienversicherung zum tag der eheschließung haben könntest, sofern du einkommensmäßig die grenzen nicht überschreitest. und bis zum tag der eheschließung musst du dich umgehend bei der privaten nachversichern.
.
Uns was passiert mir wenn ich mich bis zur Eheschliessung nicht versichere, werde ich dann vom Staat oder von irgendjemand verklagt?
Ist doch lächerlich ich muss mich doch nicht bevormunden lassen wir haben immer noch eine Demokratie und ich kann mit meiner Gesundheit machen was ich will.

Gruß Renate.

Verfasst: 31.01.2010, 22:56
von dresdner
verklagen kann dich keiner. aber wie hältst du es denn in punkto "bevormundung" mit der haftpflichtversicherung von kraftfahrzeugen? findest du die gut?

mal angenommen, ein lkw rutscht in deine küche. der fahrer steigt aus, hat sich nie bevormunden lassen, demzufolge hat er keine haftpflichtversicherung. und die letzten 10 euro in der kasse waren für kaffee und bockwurst, wenns reicht noch für die toilette.

was nun?

stell dir doch vor, du liegst auf der straße. der notarzt nimmt dich mit. nach 3 wochen krankenhaus wachst du auf. zwischenzeitlich wurdest du von 15 ärzten behandelt, 30 schwestern gewaschen, betreut und der notarztwagen ist auch noch unbezahlt.

findest du es gerecht, wenn deine lebensretter auf den kosten sitzen bleiben würden?

eigentlich sind meine beispiele unsinn. der gesetzgeber sagt pflicht zur versicherung, du musst also, ohne wenn und aber.

ich mag solche diskussionen nicht, du denkst einfach in diesem punkt zu kurzfristig. es gibt halt sachen, die ein mensch haben muss. wenn er das nicht will, muss er sich aus der gesellschaft, wo dieser zwang besteht, ausschließen, sie verlassen. ich meine zu wissen, dass es im kongo keine krankenversicherungspflicht gibt. :wink:

denk über deine denke einfach nochmal nach. und auch darüber, dass das system, welches dich angeblich bevormundet, dir mit eheschließung eine kostenlose vollversicherung verspricht. dieser vorteil steht nur lächerliche fünf paragraphen weiter im selben gesetzbuch.

Verfasst: 31.01.2010, 23:31
von RenateK.
Schön formuliert. Ich denke mal bevor ich dem Staat Kosten verursache indem ich keinen zweiten Anlauf beim Sozialamt mache wie fast alle Kongonesen werde ich die Ehe vorziehen und damit ist für mich die Sache erlediogt.
Wenn ich schon das Geheule höre dass jeder seine Pflicht hat sich Kranken zu versichern kommt es mir gerade Hoch: was ist denn mit den ganzen Ausländern die unseren Staat bevölkern und Kinder am laufenden Band produzieren nur um Kindergeld zu kassieren?
Oder die ihre ganze Sippschaft aus ihrem Land ins gelobte Deutschland kommen lassen? Alle sind sie "Famileienversichert" ob sie der Familie wirklich angehören steht ja meistens nur in den Sternen.
Das sind meine Argumente.
Bin mal auf Deine Antwort gespannt.

Gruß Renate.

Verfasst: 31.01.2010, 23:48
von dresdner
tut mir leid. die sache ist nicht erledigt. du kannst zwar sofort heiraten, aber die pflicht, sich (rückwirkend) zu versichern, bleibt trotzdem bestehen.

die von dir beschriebenen gruppen und sippschaften, die deutschland überrennen, sind - wie du richtig bemerkt hast - versichert. sie machen also alles richtig.

ich finde es nicht fair, wenn du jetzt auf andere zeigst um damit dein verhalten zu rechtfertigen. denk nochmal an den lkw-fahrer und deine küche. ich bin mir so sehr sicher, dass er nicht alleine ist, der keine haftpflichtversicherung für sein fahrzeug hat. aber wäre es DER grund, ihn zu verstehen? für mich nicht.

weißt du, was ich meinem sohn immer sage? "richte dich NIE nach dem lahmsten aus!"

gestehe dir halt diesen fehler ein. ich unterstelle dir ja nicht einmal, dass du es mit vorsatz getan hast, dich nicht zu versichern. es ist halt jetzt diese situation. fertig.

und wenn öksül ürkan morgen auf der straße liegt, dann kannst du beruhigt den kassenärztlichen rufen... er wird versichert sein. :lol: es ist nun mal so!

du solltest diese revolution nicht im rettungswagen sondern im petitionsausschuss des bundestages betreiben, wenn dir an deutschen gesetzen irgendwas nicht gefällt.