Prämienzuschlag gemäß § 193 VVG
Verfasst: 29.01.2010, 22:47
Hallo,
Vorfälle liegen alle in 2009.
Ich habe eine PKV abgeschlossen, deren Beginn jedoch immer wieder verlegt gehabt, da die GKV mich nicht entlassen wollte. Im September hat mich die GKV dann rückwirkend zu Mai gekündigt.
Ich hatte zwischenzeitlich im Juli von der PKV einen Versicherungsschein mit einer Beginnverlegung auf 01.06.09 bekommen, war jedoch mit den Zahlungen im Rückstand - da die GKV mich noch nicht entlassen hatte.
Als die Kündigung der GKV kam, habe ich bei meiner PKV um Rückverlegung des Beginns gebeten und die ausstehenden Beiträge gezahlt.
Im Januar habe ich nun ein Schreiben der PKV bekommen, nach dem ich für die 4 Monate in denen ich nicht versichert war nachzahlen soll.
Da ich jedoch den Versicherungsschein mit Beginn vom 01.06.09 an habe, war ich doch nach meiner Erkenntnis nur 1 Monat unversichert und muss den erhöhten Satz für einen Monat bezahlen?!
Sehr schief gelaufen - Bitte um Antwort?!
Dankesehr
Josi
Vorfälle liegen alle in 2009.
Ich habe eine PKV abgeschlossen, deren Beginn jedoch immer wieder verlegt gehabt, da die GKV mich nicht entlassen wollte. Im September hat mich die GKV dann rückwirkend zu Mai gekündigt.
Ich hatte zwischenzeitlich im Juli von der PKV einen Versicherungsschein mit einer Beginnverlegung auf 01.06.09 bekommen, war jedoch mit den Zahlungen im Rückstand - da die GKV mich noch nicht entlassen hatte.
Als die Kündigung der GKV kam, habe ich bei meiner PKV um Rückverlegung des Beginns gebeten und die ausstehenden Beiträge gezahlt.
Im Januar habe ich nun ein Schreiben der PKV bekommen, nach dem ich für die 4 Monate in denen ich nicht versichert war nachzahlen soll.
Da ich jedoch den Versicherungsschein mit Beginn vom 01.06.09 an habe, war ich doch nach meiner Erkenntnis nur 1 Monat unversichert und muss den erhöhten Satz für einen Monat bezahlen?!
Sehr schief gelaufen - Bitte um Antwort?!
Dankesehr
Josi