Mann PKV, Frau freiw. GKV und in Elternzeit; Beitragshöhe?
Verfasst: 28.01.2010, 16:30
Hallo!
Ich hoffe die Überschrift macht schon weitgehend klar worum es mir geht. Eines vorweg: Ich habe mich schon hier im Forum und in anderen Quellen etwas Schlau gemacht, deswegen stelle ich nur die Fragen, zu denen ich zumindest bisher noch keine klaren Antworten erhalten habe.
Meine Frau ist (ziemlich knapp) freiwilliges Mitglied in der GKV. Ich bin PV. Wir erwarten im Juli unser zweites Kind, meine Frau wird Elterngeld beziehen. Aufgrund der Konstellation ist mir klar, dass das Kind bei mir mitversichert wird (wie das erste ja auch schon). Auch ist mir bewusst, dass meine Frau nicht beitragsfrei gestellt wird, da sie ja freiwillig versichert ist und ich in der PV bin. Nicht klar ist mir bisher allerdings, wie hoch der zu entrichtende Beitrag während des Elterngeldbezuges ist. Ich habe aufgeschnappt, dass das Elterngeld meiner Frau mit meinem Gehalt addiert und durch zwei geteilt würde. Dazu könnten noch Abzüge für die Kinder getätigt werden. Auf dieser Basis würde sich dann ein Betrag ergeben, der zur Ermittlung der monatliche Beitrag herangezogen würde. Dazu meine Fragen:
a) Kann es sein, dass meine Frau einen Beitrag bezahlen muss, der höher ist als der maximale Arbeitnehmeranteil bei Verdienst über BBG? Oder mit anderen Worten: Muss während des Elterngeldbezuges auch der Arbeitgeberanteil durch meine Frau bezahlt werden? Dies wäre nämlich nach meinen Berechnungen der Fall. Oder gibt es einen Höchstbetrag? (ich bin mal über 300 Euro gestolpert in einem anderen Forum?).
b) Wie kommt die GKV meiner Frau an mein Gehalt? Ich habe mit dieser GKV ja gar nichts zu tun. Muss ich meine Einkommenssituation einer mir völlig fremden Versicherung offenlegen? Was passiert, wenn ich auf eine mögliche Aufforderung hin mein Gehalt bei der GKV meiner Frau nicht offenlege? Kann evtl. sogar der Versicherungsschutz für meine Frau wegfallen?
c) Der Königsweg wäre sicherlich ein Gehaltsverzicht meiner Frau um in die GKV zurückzukehren. Ist es ausreichend, wenn sie im letzten Monat vor der Entbindung durch Verringerung der aktuellen Teilzeit wieder in die GKV zurückfällt oder muss sie da schon länger drin sein? Das ganze wird dann natürlich ein Rechenspiel, da der Gehaltsverzicht natürlich auch das Elterngeld verringert.
d) Macht es für meine Frau evtl. Sinn kurz nach der Entbindung einen Job in Höhe von 401 Euro anzunehmen, um dann pflichtversichert zu sein? Wird so etwas akzeptiert oder gelten da Regeln, die so etwas verhindern? Mir ist natürlich klar, dass in diesem Fall auch weitere Sozialabgaben sowie Steuern anfielen. Wird dann natürlich auch wieder ein Rechenspiel
Wäre prima, wenn mir jemand die Fragen beantworten bzw. seine praktische Erfahrungen aus diesem Bereich darstellen könnte. Ich denke vieles ist auch durchaus allgemein und trifft nicht nur auf meinen Fall zu. Ich freue mich auch über die Beantwortung eines einzelnen Punktes!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich hoffe die Überschrift macht schon weitgehend klar worum es mir geht. Eines vorweg: Ich habe mich schon hier im Forum und in anderen Quellen etwas Schlau gemacht, deswegen stelle ich nur die Fragen, zu denen ich zumindest bisher noch keine klaren Antworten erhalten habe.
Meine Frau ist (ziemlich knapp) freiwilliges Mitglied in der GKV. Ich bin PV. Wir erwarten im Juli unser zweites Kind, meine Frau wird Elterngeld beziehen. Aufgrund der Konstellation ist mir klar, dass das Kind bei mir mitversichert wird (wie das erste ja auch schon). Auch ist mir bewusst, dass meine Frau nicht beitragsfrei gestellt wird, da sie ja freiwillig versichert ist und ich in der PV bin. Nicht klar ist mir bisher allerdings, wie hoch der zu entrichtende Beitrag während des Elterngeldbezuges ist. Ich habe aufgeschnappt, dass das Elterngeld meiner Frau mit meinem Gehalt addiert und durch zwei geteilt würde. Dazu könnten noch Abzüge für die Kinder getätigt werden. Auf dieser Basis würde sich dann ein Betrag ergeben, der zur Ermittlung der monatliche Beitrag herangezogen würde. Dazu meine Fragen:
a) Kann es sein, dass meine Frau einen Beitrag bezahlen muss, der höher ist als der maximale Arbeitnehmeranteil bei Verdienst über BBG? Oder mit anderen Worten: Muss während des Elterngeldbezuges auch der Arbeitgeberanteil durch meine Frau bezahlt werden? Dies wäre nämlich nach meinen Berechnungen der Fall. Oder gibt es einen Höchstbetrag? (ich bin mal über 300 Euro gestolpert in einem anderen Forum?).
b) Wie kommt die GKV meiner Frau an mein Gehalt? Ich habe mit dieser GKV ja gar nichts zu tun. Muss ich meine Einkommenssituation einer mir völlig fremden Versicherung offenlegen? Was passiert, wenn ich auf eine mögliche Aufforderung hin mein Gehalt bei der GKV meiner Frau nicht offenlege? Kann evtl. sogar der Versicherungsschutz für meine Frau wegfallen?
c) Der Königsweg wäre sicherlich ein Gehaltsverzicht meiner Frau um in die GKV zurückzukehren. Ist es ausreichend, wenn sie im letzten Monat vor der Entbindung durch Verringerung der aktuellen Teilzeit wieder in die GKV zurückfällt oder muss sie da schon länger drin sein? Das ganze wird dann natürlich ein Rechenspiel, da der Gehaltsverzicht natürlich auch das Elterngeld verringert.
d) Macht es für meine Frau evtl. Sinn kurz nach der Entbindung einen Job in Höhe von 401 Euro anzunehmen, um dann pflichtversichert zu sein? Wird so etwas akzeptiert oder gelten da Regeln, die so etwas verhindern? Mir ist natürlich klar, dass in diesem Fall auch weitere Sozialabgaben sowie Steuern anfielen. Wird dann natürlich auch wieder ein Rechenspiel
Wäre prima, wenn mir jemand die Fragen beantworten bzw. seine praktische Erfahrungen aus diesem Bereich darstellen könnte. Ich denke vieles ist auch durchaus allgemein und trifft nicht nur auf meinen Fall zu. Ich freue mich auch über die Beantwortung eines einzelnen Punktes!
Vielen Dank für Eure Hilfe!