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Beitragsrückstände

Verfasst: 28.01.2010, 11:31
von fragtime
Ich habe mal eine Frage zu Beitragsrückständen: Falls eine Person durch Arbeitslosigkeit mehrere Monate nicht krankenversichert war, besteht ja durch die Versicherungspflicht ein Anspruch der Krankenkasse, das alle Beiträge rückwirkend zu bezahlen sind. Falls der jenige aber diese nicht bezahlen kann und auch keine Ratenzahlung vereinbaren kann (weil arbeitlos und kein Geld von Ämtern etc.) kommen dann nicht auf den gesamten Schulden-Betrag jeden Monat Zinsen seitens der Krankenkasse drauf, die den Gesamtbetrag ständig erhöhen? Indem Fall würde den Leuten ein geringverdient auch nicht viel helfen, weil die laufen Beträge pro Monat ja auch noch dazu kommen.

Verfasst: 28.01.2010, 15:53
von heinrich
richtig erkannt.

daher sollte man auch versuchen eine Job zu bekommen, der mehr als eine geringfügige Beschäftigung (mehr als 400 EUR) ist.

Weniger als 400 EUR müsste, wenn noch einige andere Voraussetzungen vorliegen auch Anspruch auf ALG II bestehen. Daduch wäre man ja auch wieder versichert.

Hat man keinen Anspruch auf ALG II, dann ist nach Ansicht der Staates ja auch genug Geld, um Beiträge zu zahlen, auch wenn es nur im Rahmen einer Ratenzahlung ist.

Verfasst: 28.01.2010, 16:11
von fragtime
Nochmal die Frage: Kommen auf den gesamten Betrag, der an die Krankenkasse an Rückstand zu zahlen ist, noch Zinsen bzw. Gebühren seitens der KK pro Monat drauf (falls nicht gezahlt werden würde/könnte)?

Gemeint sind jetzt nicht Zinsen/Gebüren wie bei einer Ratenzahlung sondern für einen unbezahlten Gesamtbetrag ohne Vereinbarung mit der KK.

Verfasst: 28.01.2010, 16:26
von heinrich
klar kommen da Zinsen drauf.

Das Wort heißt richtig:Säumnizuschläge (SZ)

1% für den ersten Monat der Säumnis
5% ab dem zweiten Monat der Säumnis

Dies sind MONATLICHE Säumniszuschläge.


Wenn jemand rückwirkend angedackelt kommt, rechnen die meisten Krankenkassen aber nicht rückwirkend die SZ drauf, obwoh diese ja schn fällig gewesen wären, sondern erst nachdem auf den Beitragsbescheid nicht mit Zahlung reagiert wurde.

Was ist zu tun. Geld zusammen kratzen. Familie (Oma usw.) fragen.
Oma macht es jede Wette billiger als 60% Zinsen (5 % x 12 Monate).

Wenn man einmal in den Strudel gekommen ist, ist es schwer da rauszukommen.

Hin zur Kasse und sich versichern.

Verfasst: 28.01.2010, 17:06
von fragtime
heinrich hat geschrieben:Wenn jemand rückwirkend angedackelt kommt, rechnen die meisten Krankenkassen aber nicht rückwirkend die SZ drauf, obwoh diese ja schn fällig gewesen wären, sondern erst nachdem auf den Beitragsbescheid nicht mit Zahlung reagiert wurde.
Demnach wäre es ja für den Beteiligten besser, dass er sich sich erst bei der KK meldet, wenn er das nötige Geld zusammen hat oder ein Arbeitsverhältnis eingehen kann, wo er genug verdient (für eine nicht zu lange Ratenzahlung). Sehe ich das so richtig so (mit den Säumniszuschlägen) ?

Wenn jemand nichts hat zum bezahlen (keine Arbeit) und Probleme mit den Amt hat bzw. bekommt aus irgendwelchen Gründen (Bedarfsgemeinschaft etc.) kein Geld, dann würde eine Anmeldung bei der KK ja Geldmässig fatal sein, weil sich dann immer mehr Schulden aufsummieren (wenn ich dich richtig verstanden habe, fallen dann die Zuschläge laufend an ab Nichtzahlung).

Falls ich die Sachlage falsch sehe, berichtige mich bitte.

Verfasst: 28.01.2010, 18:30
von dresdner
prinzipiell besteht eine pflicht zur versicherung. wenn ich dich richtig verstanden habe, lebst du in einer bedarfsgemeinschaft. auch kann davon ausgegangen werden, dass eure finanziellen mittel vermutlich nicht so gestellt sind, dass eine ggf. rückwirkend eintretente absicherung bezahlt werden kann.

nun muss man sich aber auch die frage stellen, was du in deiner jetzigen situation für deine bedarfsgemeinschaft für ein risiko darstellst. du lässt es ja eigentlich zu, dass du ohne kranken- und pflegeversicherungsschutz lebst und im ereignisfall - unfall, krankenhaus, beatmung, wachkoma, intensivpflegestation...- die bedarfsgemeinschaft für diese kosten einstehen müsste.

auch eine gesetzliche versicherung versichert das risiko. und dem ist man nun mal ständig unterlegen.

insofern kann immer nur wieder dazu geraten werden, umgehend eine (die letzte zuständige) krankenkasse aufzusuchen und den versicherungsschutz herzustellen.

und auch hier gilt, wie schon in anderen beiträgen immer wieder geschrieben, die möglichkeiten prüfen zu lassen, eine beitragsstundung herbeizuführen. der gesetzgeber räumt diese möglichkeit ein, man muss halt nur mal hingehen.

Verfasst: 28.01.2010, 18:46
von fragtime
@dresdner: Da hast Du das falsch verstanden. Ich frage hier erstens nicht für mich und lebe nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich wollte darauf hinaus, dass es Leute gibt, die kein Geld haben oder bekommen und vielleicht bei Verwandten etc. mitleben (was eine Bedarfsgemeinschaft darstellen könnte). Diese aber nicht wohl meistens aus reichen Leuten bestehen wie das mit dem Oma-Beispiel, die einen günstig Geld leiht (siehe oben).

Bei ein paar tausend Euro offener Beiträge ist es doch interessant, wie das in der Praxis geregelt werden würde. Sich bei der KK melden ist ja einfach, aber einer mit Null geld hat da doch nur Schulden erstmal am Hals. Das ganze führt womöglich zu einer Pfändung, Konto wird womöglich gesperrt und Einkommen aus einer möglichen Arbeitstelle wird schwierig zu überweisen. Aber ich wiederhole mich und verweise auf meinen vorletzten Beitrag oben.

Verfasst: 28.01.2010, 22:12
von dresdner
okay, dann gilt nur der fakt, dass man zunächst mit der verantwortung leben muss, im notfall weit höhere kosten zu erzeugen. ganz im ernst, es ist keine schwarzmalerei, aber man kann es auch mit fahren ohne haftpflichtversicherung vergleichen. der arzt, der den nichtversicherten von der straße "kratzt", ist scheinbar das erste opfer. der rettungswagenbetreiber schon opfer nr. 2 und die aufnehmende klinik opfer nr. 3. usw.

will heißen, klar kann man sich einfach nicht versichern bis halt irgendwann die bombe platzt. also...nicht empfehlenswert.

es sit ganz sicher ein teufelskreis, aber man muss trotzdem irgendwann einlenken und sich der sache stellen. kontopfändung ist so schnell nicht zu machen. zahlungsvereinbarung macht sinn, antrag auf stundung ggf. auch.