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Familienversicherung und ALG1 im selben Monat
Verfasst: 27.01.2010, 16:55
von Holliholli
Hallo,
hiermit bitte ich um Hilfe zu Fragen bzgl. der Familienversicherung.
Vom 01.10.2007 bis 30.12.2008 habe ich ALG1 durch die Bundesagentur für Arbeit bezogen. Warum nur bis 30.12. und nicht bis 31.12.2008 weiß ich nicht. Das wäre aber egal, wurde gemeint, da bei einem Anspruch für einen vollen Kalendermonat der 30-fache tägliche Leistungssatz gezahlt wird unabhängig der tatsächlichen Kalendertage des betreffenden Monats.
Da nun keine weiteren Einkünfte, außer Kapitalerträge, zuflossen habe ich bei meinem Mann die Familienversicherung angemeldet.
Die KK wollte allerdings unbedingt vor der Zusage einen letzten Einkommensteuerbescheid, demnach 2007.
Die KK ließ sich auch nicht davon abbringen, obwohl die Einkommensverhältnisse 2007 ja ganz andere waren, als die zu erwarteten Einkünfte für den Zeitraum ab 2009.
Auf dem Antwortbogen habe ich angegeben, dass nur Zinserträge von höchstens 350 € erwartet werden und der Nachweis erst im Nachgang erbracht werden kann. Das Vorliegen der Fami würde vom letzten EKSt-Bescheid abhängig gemacht, basta- so die KK.
Glücklicherweise war mein sonstiges Einkommen neben dem regelmäßigen Gehalt niedrig genug, dass es zur Aufnahme in die Fami reichte. So habe ich genötigter Weise eine Kopie des EKSt-Bescheides 2007 eingereicht. Im folgenden bekam ich einen Bestätigung, dass ich „ab 31.12.2008 fortlaufend“ in der Familienversicherung versichert bin.
Im November 2009 kam wieder Post von der KK, nämlich mit der Abforderung eines Antwortscheines, um zu überprüfen, ob immer noch die Voraussetzungen für das weitere Bestehen der Fami vorliegen.
Im Antwortschein wurden meinerseits wieder die Zinseinkünfte bestätigt, jedoch konnte der Nachweis für 2009 noch nicht erbracht werden, da das Jahr noch gar nicht zu Ende war und die Bank die Summe der Zinsen noch nicht mitgeteilt hat. Der Einkommensteuerbescheid 2009 frühestens 2010 vorliegt.
Jetzt im Januar 2010 kommt wieder ein Schreiben der KK, dass der Einkommensteuerbescheid 2008 vorzulegen ist, um zu überprüfen, ob immer noch die Voraussetzungen für eine Fami vorliegen.
Das gesamte Jahr 2008 habe ich ALG1 bezogen und die entsprechenden Sozialversicherungspauschalen wurde durch die BA entrichtet.
1. Frage: Muss ich tatsächlich einen Nachweis für das Jahr 2008 erbringen, obwohl dieser Zeitraum außerhalb der Familienversicherungszeiten liegt? Sollte ich wirklich für diesen 1 Tag familienversichert sein, es sind doch für den gesamten Kalendermonat durch die BA Pauschalen gezahlt worden.
2. Frage: Ich möchte den EKSt-Bescheid nicht einreichen, weil ich in 2008 höhere Zinserträge hatte. Ich habe die Befürchtung, dass ich dann rausgeschmissen werde, wegen 1 Tag. Aber wie soll sich dann der zu hohe Zinsertrag errechnen für anteilig 1 Tag? Etwa Zinsen/12 Monate, dann /30 Kalendertage?
Entschuldigung, dass mein Beitrag etwas länger ausgefallen ist. Ich hoffe aber trotzdem auf ein paar Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus.
Holliholli
Verfasst: 27.01.2010, 17:06
von Czauderna
Hallo,
etweas fragwürdig wie sich da die Kasse verhält - die Anforderung eines Einkommensteuerbescheides für die Prüfung der Familienversicherung
ist meines Wissens nach nicht üblich.
Ausserdem werden bei den Anfrageaktionen bzgl. der Familienversicherung immer die Zeiträume seit der letztmaligen Überprüfung überprüft, d.h.
wenn z.B. Anfang 2009 eine Prüfung stattfand, dann kann sich die Prüfungs Anfang 2010 nur auf die Zeit für 2009 - Anfang 2010 beziehen, und dort zählen nur die in diesem Zeitraum erzielten Einkünfte, keinesfalls die von 2008. Einen Einkommensteuerbescheid für 2009 gibt es ja wohl noch nicht, ergo muss sich die Kasse mit der Erklärung des Versicherten zufrieden geben. Sie kann allenfalls den Versicherten auffordern nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides für 2009 diesen direkt der Kasse vorzulegen.
Wir machen dies aber nur, wenn wir wirkliche Zweifel an den Angaben des Versicherten haben, also im Ausnahmefall.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.01.2010, 17:21
von Holliholli
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die Antwort, aber so richtig weiß ich jetzt auch noch nicht. Wahrscheinlich denkt die KK so, sie haben den EKSt-Bescheid von 2007 im Dez.2008 bekommen und nun wollen sie den nächsten Bescheid (2008) da ja ein Jahr rum ist. Eigentlich ist doch aber die Fami bei mir erst ab 01.01.2009? Was hat es mit dem 31.12.08 auf sich?
Und vor allem wie soll ich mich jetzt verhalten/reagieren?
Grüße
Verfasst: 27.01.2010, 17:40
von Czauderna
Holliholli hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für die Antwort, aber so richtig weiß ich jetzt auch noch nicht. Wahrscheinlich denkt die KK so, sie haben den EKSt-Bescheid von 2007 im Dez.2008 bekommen und nun wollen sie den nächsten Bescheid (2008) da ja ein Jahr rum ist. Eigentlich ist doch aber die Fami bei mir erst ab 01.01.2009? Was hat es mit dem 31.12.08 auf sich?
Und vor allem wie soll ich mich jetzt verhalten/reagieren?
Grüße
Hallo, für den Beginn der Familienversicherung waren die Einkommensverhältnisse ab dem 31.12.2008 massgebend - selbst wenn du bis zum 30.12. mtl. 5000,00 € Einnahmen gehabt hättest und ab dem 31.12.2008 mtl. 0,00 €, dann hättest du die Voraussetzungen für die Familienversicherung ab dem 31.12.2008 erfüllt. Der Einkommensteuerbescheid 2008 ist für die Familienversicherung im Jahre 2009 unerheblich.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.01.2010, 18:08
von Holliholli
Czauderna, meinst Du dass ich Deine Antwort so sinngemäß an die KK schreiben kann. Ich also erst ab 2009 Nachweise erbringen werde. Vermutlich bekomme ich postwendend einen Rausschmiss. Ich könnte noch eine Idee brauchen, wie ich der KK die Stirn bieten kann.
Bis heute habe ich nicht verstanden, wieso die Aufnahme als Fami vom Steuerbescheid des Vorvorjahres zwingend abhängt.
Diese KK macht mich jedenfalls krank.
Danke nochmals.
Verfasst: 27.01.2010, 18:48
von Czauderna
Hallo,
einen Rausschmiss wird es nicht geben und wenn doch, dann muss die Kasse dies eingehend begründen und nachweisen dass das Einkommen bis 30.12.2008 für die Familienversicherung ab 31.12.2008 zugrundegelegt werden muss, und dies rechtsgültig.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.01.2010, 22:10
von heinrich
hallo,
ich könnte Dir jetzt hier ne Menge dazu schreiben, was ich vermuten könnte usw., da ich die Akte nicht sehe.
Bevor Du da aber ein Fass aufmachst. Eine Frage.
Sind denn Deine steuerpflichtigen Zinsen (nicht die Deines Mannes) tatsächlich über 4260 EUR für das Jahr 2008 ????
Hier ist der Betrag aus dem Einkommensteuerbescheid 2008
Zinsen
minus Sparerfreibetrag
minus Werbungskosten (evt. auch minus Werbungskostenpauschale; bin ich mir im Moment nicht sicher)
anzugeben.
Also Frage: über 4260 EUR ???
danach weitere Antwort
Verfasst: 27.01.2010, 22:14
von Czauderna
Hallo,
ich frage mich was deine Frage für einen Hintergrund hat ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.01.2010, 22:25
von dresdner
prinzipiell darf die kasse einkommensnachweise verlangen. es steht der kasse frei, ob die selbstauskunft zum einkommen genügt oder halt nicht. kapitalerträge konnten bisher nur über den einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden. neuerdings gelten hier die gleichen berechnungsgrundlagen wie bei der beitragsberechnung von selbständigen, sprich, der letzte einkommensteuerbescheid gilt für die zukunft bis zum nächsten. das ist jedoch logischer beim arbeitseinkommen. ich gebe dir recht, dass ich bei kapitalerträgen praxisnaher entscheide. dem grunde nach muss man ja froh sein, dass heute -dank abgeltungssteuer- überhaupt noch kapitalerträge angezeigt werden. sicher kann deine kasse aber auch die abrechnung deiner zinserträge von deiner bank anerkennen. kann - muss aber nicht. denn deine bank muss ja nicht deine einzige sein.
empfehlenswert ist tatsächlich ein gespräch, nimm alle unterlagen und nachweise mit und apelliere an den verstand.
Verfasst: 27.01.2010, 22:32
von heinrich
hey Czauderna,
ich wollte nur kurz abchecken, warum hier so eine Sorge besteht und ob diese Sorge berechtigt ist. Eigentlich wollte ich den Fragesteller danach nur beruhigen.
Wenn diese Sorge aber berechtigt ist (zu hohe Einnnahmen für den einen lächerlichen Tag), dann darf natürlich auch (und wenn es nur für diesen einen Tag ist) keine FAMI bestehen.
Es kann ja nicht sein, dass jemand der z.B. 12.000 jährliche Zinseinnahmen hat, auch noch in die FAMI kommt.
Die Frage der Krankenkasse ist doch vollkommen berechtigt.
Übrigens habe ich nach meiner Frage noch gelesen, dass Fragestellerin geäußert hatte
Glücklicherweise war mein sonstiges Einkommen neben dem regelmäßigen Gehalt niedrig genug, dass
Diese Einnahme (ich schätze mal ein 400 EUR Job) käme ja noch dazu.
Verfasst: 27.01.2010, 22:52
von Czauderna
Hallo Heinrich,
hab ich mir fast gedacht, wollte es nur bestätigt haben.
Ich denke, dass die Kasse das so sieht - wenn im Einkommensteuerbescheid von 2008 beispielsweise soviel Kapitalerträge enthalten sind, die eine Familienversicherung nicht zulassen dann geht sie natürlich auch davon aus, dass diese im Folgejahr zu erwarten sind - wäre verständlich und logisch.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.01.2010, 13:27
von Holliholli
Hallo @ alle
Also ich verstehe überhaupt nicht, weshalb eine Fami am 31.12.08 beginnt, wenn doch das ganze Jahr bereits alle Sozialkassen mit Beiträgen befriedigt worden sind.
Was sollte ein Rausschmiss für einen Tag für mich bedeuten? Soll ich mich 1 freiwillig versichern?
Und ja, Zinserträge 2008 = 6000,-€. Konnte ja nicht wissen, dass diese Erträge nicht sein dürfen, weil man im Folgejahr damit nicht Fami-berechtigt ist, sprich, man kommt nicht rein.
Da ich im Dez.2008 (Antragstellung)aber nur Steuerbescheid für 2007 hatte, bestand man auf diesem Bescheid bzgl. Aufnahme. Es gab schon damals Streitereien. Sinngemäß wurde von der KK geäußert, „sollte auf EKSt-Bescheid 2007 zu hohe Zinserträge stehen, dann keine Fami ab 2009. Hab das zwar nicht eingesehen, aber Zinserträge waren im Vorjahr nur etwa 900,-€, somit habe ich mich gebeugt.
Jetzt soll ich nun Bescheid von 2008 einreichen, da darauf aber Zinsen höher sind, na da weiß ich schon, was kommt.
Jetzt fragt sich jemand vielleicht, weshalb 2007 nur 900,-€ Zinsen und in 2008 6000,-€ Zinsen.
Es ist so, dass ich 2007 Angestellte war mit ganz normalem Sparguthaben.
Ende 2007 Aufhebungsvertrag mit Abfindung gemacht. Dann diesen Betrag für 1 Jahr zu sehr guten Konditionen bis Ende 2008 angelegt. Ab 2009 ändert sich das aber aus zweierlei Gründen wieder. Erstens muß ich von dem Geld etwas leben, da kein Hartz4 (eben wegen Abfindung) und zweitens gibt’s z.Zt. nur winzige Zinsen, so dass in 2009 ich unter 4200,-€ Zinsen gefallen bin. Das habe ich Ende 2008 schon gewusst, nur konnte ich es nicht nachweisen. Auf dem Fragebogen habe ich die zu erwartenden Zinserträge wahrheitsgemäß angegeben. Und genau das war mein größter Fehler (hat eine Mitarbeiterin einer anderen KK so nebenbei geäußert).
Ich möchte Rechtsmittel in Erfahrung bringen, weshalb ich im Vorfeld nicht höheres Gesamteinkommen haben darf, und weshalb ich einen Nachweis des Vorjahres erbringen muss? Selbst wenn die KK Zweifel hat, kann sie doch immer nur nach Ablauf des betreffenden Jahres Nachweise fordern bei Zinserträgen (keinerlei anders Einkommen). Und wieso bin ich 1 Tag in 2008 in der Fami, obwohl z.B. nach §223 SGB5 „(2) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen. Für die Berechnung ist die Woche zu sieben, der Monat zu dreißig und das Jahr zu dreihundertsechzig Tagen anzusetzen.“ bereits alle Beiträge durch ALG1 abgegolten sein müssten.
An alle recht vielen Dank, auch für die bisherigen Antworten.
Schön dass man sich hier austauschen kann.
P.S. Meine KK (bzw. meines Mannes) sitzt nicht hier am Wohnort, hat sich aber zum 01.01.10 „classisch“ zu etwas ganz Großem zusammengeschlossen.
Verfasst: 28.01.2010, 15:49
von heinrich
hallo,
irgendwie (sorry wenn ich dies hier so äußere) wirfst Du alles durcheinander.
Jetzt zitierst Du auch noch Vorschriften. Eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellter, der sich dann mit Vorschriften auskennt und dann diese auch noch (richtig) auslegen kann, dauert 5 Jahre.
In Rahmen einer non-verbalen Kommunikation ist es schwer möglich, mit Betonung etwas zu erklären.
Dennoch würde ich es gerne (nochmals) versuchen.
Aber vorab noch eine weitere Frage:
Sind den im Dezember 2008 und in der Folgezeit noch weitere Einnahmen da gewesen. z.B aus einem Mini-Job
Wenn ja, für welche Zeit und in welcher Höhe.
Diese Frage ist superwichtig. Deshalb bitte genau Antwort.
Auf meine diesbezüglichen Hinweis:
Übrigens habe ich nach meiner Frage noch gelesen, dass Fragestellerin geäußert hatte
Zitat:
Glücklicherweise war mein sonstiges Einkommen neben dem regelmäßigen Gehalt niedrig genug, dass
Diese Einnahme (ich schätze mal ein 400 EUR Job) käme ja noch dazu.
hast Du nicht reagiert. Ich hatte die Frage allerdings auch nicht konkret gestellt.
Verfasst: 28.01.2010, 18:37
von Holliholli
Hallo heinrich,
zu Deiner Frage "Sind den im Dezember 2008 und in der Folgezeit noch weitere Einnahmen da gewesen. z.B aus einem Mini-Job
Wenn ja, für welche Zeit und in welcher Höhe."
Nein, es sind keinerlei andere Einkommen erzielt worden, kein Job-nix.
Das andere durch Dich eingefügte Zitat von mir: "Glücklicherweise war mein sonstiges Einkommen neben dem regelmäßigen Gehalt niedrig genug, dass..." betraf das Jahr 2007, als ich regelmäßiges Gehalt bekam bis zur Aufhebung sowie noch ein paar Zinserträge.
Zusammengefasst, ich habe seit Ablauf des ALG1 nur noch Einkommen aus Kapitalerträgen.
Gruß
Verfasst: 28.01.2010, 18:57
von heinrich
so jetzt kommt eine Antwort, da versteht Du zunächst evt. nix mehr.
Du bist für den einen Tag 31.12.2008 nach diesen Angaben NICHT familienversichert (FAMI), aber hast einen (kostenlosen) nachgehenden Anspruch.
Ende ALG I Versicherung = 30.12.2008. Also NICHT im ganzen Jahr versichert gewesen.
Antrag FAMI: Muss ja dann (zunächst) am 31.12.2008 beginnen. Wann denn sonst. Das war ja der Tag an dem keine andere vorrangige Versicherung mehr bestand.
Ich kann die KK verstehen, dass sie den Einkommensteuerbescheid 2007 erst einmal so quasi als Indiz zur Prüfung nimmt. Ich weiß es ging zunächst um 2008. Evt. haben die bei der KK die FAMI auch die FAMI vorläufig (unter Vorbehalt der Prüfung der tatsächlichen Zinseinnahmen) eingerichtet.
Evt. hätte man ja auch Bescheinigungen der Banken für 2008 einreichen können. Evt. kannst Du dir vorstellen, dass es Leute geben soll, die den KK, Behörden usw. nicht ganz alles richtig so wie es sein sollte, angeben.
Da könnte man ja auf die Idee kommen, nur von eieieieieiner Bank so etwas einzureichen.
Daher sicherlich den STB 2007.
Ich hoffe, dass Du dies jetzt nachvollziehen kannst.
Jetzt kommt STB 2008 tatsächlich. Alle Änderungen MUSST Du mitteilen.
ist so Gesetz.
2008 über Grenze= keine FAMI
Für welchen Zeitraum: 31.12.2008 bis 31.12.2008 = 1 Tag
Und nun.
Sei froh, dass es nicht mehr als 1 Monat ist.
Für ein Monat besteht nach § 19 SGB V ein so genannter nachgehender Anspruch. Ist zwar keine Mitgliedschaft. Aber alle Ansprüche mit drin.
ALSO: nix ist passiert.