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Krankenkassenbeitrag
Verfasst: 27.01.2010, 12:47
von Tomm
Hallo zusammen,
seit meiner Entlassung bin ich Krank und habe von der Krankenkasse bescheid bekommen das ich in einem Monat ausgesteuert werde, also die 78 Wochen Krankengeldzahlung erreicht habe. Jetzt muß ich mich erst einmal selber Versichern. Ich war immer Freiwillig Krankenversichert und beziehe Monatlich eine Zahlung meiner alten Firma von 583€ Brutto. Weis jemand wieviel Krankenkassenbeitrag ich dann zahlen muß. Sorry meine Frau und mein Sohn sind mitversichert, mein Sohn studiert noch.
Gibt es da nicht so eine 851 € grenze bis dahin zahlt man ca. 150 € Beitrag ?
Gruß Tom
Re: Krankenkassenbeitrag
Verfasst: 27.01.2010, 19:13
von Czauderna
Tomm hat geschrieben:Hallo zusammen,
seit meiner Entlassung bin ich Krank und habe von der Krankenkasse bescheid bekommen das ich in einem Monat ausgesteuert werde, also die 78 Wochen Krankengeldzahlung erreicht habe. Jetzt muß ich mich erst einmal selber Versichern. Ich war immer Freiwillig Krankenversichert und beziehe Monatlich eine Zahlung meiner alten Firma von 583€ Brutto. Weis jemand wieviel Krankenkassenbeitrag ich dann zahlen muß. Sorry meine Frau und mein Sohn sind mitversichert, mein Sohn studiert noch.
Gibt es da nicht so eine 851 € grenze bis dahin zahlt man ca. 150 € Beitrag ?
Gruß Tom
Hallo,
wieso freiwillig versichern - die Kasse muss das Leistungsende schriftlich mitteilen und in diesem Schreiben wird auf die Möglichkeit des Arbeitslosengeldbezuges nach SGB III. verwiesen. Mit diesem Schreiben sofort zum Arbeitsamt und den ALG-Anspruch prüfen lassen und beantragen. Wenn das Arbeitsamt zahlt, dann zalt auch das Arbeitsamt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die Familienversicherung ist weiterhin kostenlos.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkassenbeitrag
Verfasst: 28.01.2010, 10:13
von Tomm
Czauderna hat geschrieben:Tomm hat geschrieben:Hallo zusammen,
seit meiner Entlassung bin ich Krank und habe von der Krankenkasse bescheid bekommen das ich in einem Monat ausgesteuert werde, also die 78 Wochen Krankengeldzahlung erreicht habe. Jetzt muß ich mich erst einmal selber Versichern. Ich war immer Freiwillig Krankenversichert und beziehe Monatlich eine Zahlung meiner alten Firma von 583€ Brutto. Weis jemand wieviel Krankenkassenbeitrag ich dann zahlen muß. Sorry meine Frau und mein Sohn sind mitversichert, mein Sohn studiert noch.
Gibt es da nicht so eine 851 € grenze bis dahin zahlt man ca. 150 € Beitrag ?
Gruß Tom
Hallo,
wieso freiwillig versichern - die Kasse muss das Leistungsende schriftlich mitteilen und in diesem Schreiben wird auf die Möglichkeit des Arbeitslosengeldbezuges nach SGB III. verwiesen. Mit diesem Schreiben sofort zum Arbeitsamt und den ALG-Anspruch prüfen lassen und beantragen. Wenn das Arbeitsamt zahlt, dann zalt auch das Arbeitsamt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die Familienversicherung ist weiterhin kostenlos.
Gruß
Czauderna
Puhhh, Danke Czauderna.
Bin ich dann wieder Pflichtversichert ? aber ich glaube das ich 3 Monate sperre beim Arbeitsamt bekomme weil ich selber gekündigt habe.
Gruß Tom
Verfasst: 28.01.2010, 13:18
von Czauderna
Hallo,
das glaube ich nicht, weil der Anspruch auf Leistungen eine andere Grundlage hat. Dieser Anspruch entsteht auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, deshalb ist es wichtig den Bescheid der Krankenkasse mit zum Arbeitsamt zu nehmen.
Gruß
Czauderna