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Was soll ich tun?

Verfasst: 26.01.2010, 14:59
von Larimar
Hallo zusammen, ich bin neu hier und hab ein Problem

Seit Okt. 2009 bin ich wegen totaler Erschöpfung und Depressionen krank geschrieben, Krankengeld bekomme ich seit Anfang Dezember. Ende November wurde ich bereits zu einem Gespräch zur AOK bestellt. Dort wurde ich eingehend zu meinen Erkrankungen befragt (es kommen zu o.g. noch einige dazu). Dann machte mir die Sachbearbeiterin einen Vorschlag: Ich sollte eine Erklärung unterschreiben, in der ich zustimme, dass meine gesamten Krankendaten an ein Ge.on-Team übermittelt werden. Die dortige Sachbearbeiterin würde sich die Unterlagen ansehen, einen Termin mit mir vereinbaren und mit mir besprechen, wie sie meinen Chef dazu bringen kann, mir einen anderen Arbeitsplatz zu schaffen. Weniger, stressfreier etc. Das Ergebnis dieser „Untersuchung“ würde dann wieder der AOK mitgeteilt.

Eine andere Alternative wäre, dass ich mich sofort arbeitsuchend melden könnte, damit ich einen leichteren Arbeitsplatz finde. Arbeitsuchend könne man sich ja auch melden, wenn man nicht arbeitslos ist. (Bin 53 und zu 70% schwerbehindert – gute Voraussetzungen für eine Arbeitsvermittlung)
Ich habe den Zettel mit heim genommen um ihn mir genau durchlesen zu können und nach Rücksprache mit meinen Ärzten und dem VdK nichts unterschrieben. Ich hab ihn einfach ignoriert.

Ein paar Tage später erhielt ich eine Aufforderung, dem MdK zu erlauben, den Entlassbericht von der letzten Reha anzufordern. Die Zustimmung wäre freiwillig, aber eine Weigerung könnte Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben. (Was ist dann noch freiwillig?). Das hab ich natürlich erledigt.

LetzteWochen erhielt ich einen Anruf (auf AB) von der Sachbearbeiterin der AOK in dem sie mit mitteilt, dass sie mir nochmals die Zustimmungserklärung für das Ge.on-Team schickt. Ich sollte mir überlegen, einen Reha-Antrag zu stellen und die Dame von dem Team hätte Verbindungen zu Psychosomatischen Kliniken.

Heute erhalte ich mit der Post eine Aufforderung, innerhalb 10 Wochen eine Reha zu beantragen oder Rentenantrag zu stellen. Als Anlage waren die kompletten Unterlagen für die Reha beigefügt. Sie möchte die Unterlagen bis zum 15.2 zurück haben. Ich hab sie dann gefragt, was denn nun gilt: Die 10-Wochen-Frist oder der 15.2.? Die 10 Wochen-Frist gilt natürlich, aber der MdK hätte es eilig gemacht und deshalb sollte ich die Unterlagen schnellstens einreichen. Ausserdem möchte sie die Einverständniserklärung für das Ge.on-Team zurück. Die würden dann heraussuchen, welche Klinik für mich die richtige wäre.

Irgendwie versteh ich das alles nicht so ganz und habe Sorge, in eine „Falle“ zu laufen. Diese ständigen Aufforderungen, meine Zustimmung zur Datenfreigabe für das Ge.on-Team kommen mir suspekt vor.
Wer ist das eigentlich? Die AOK beantwortet diese Frage mit: Ein Team, welches zum Wohl der Patienten mit der AOK zusammenarbeitet.

Stelle ich jetzt einen Reha-Antrag (ich war erst 12/2008, allerdings in einer Rheumaklinik) und werde dort weiterhin krank geschrieben, bedeutet das doch Rentenantrag, oder? Ich kann aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) arbeiten. Rente bekäme ich weniger als die Hälfte des momentanen Krankengeldes. (wenn ich sie den kriegen würde)

Wie verhalte ich mich richtig bzw. so, dass es für mich keine Nachteile hat. Mich würden eure Meinungen dazu sehr interessieren. Kennt jemand dieses Ge.on-Team???


LG
Larimar

Verfasst: 26.01.2010, 15:13
von Czauderna
Hallo,
zur AOK und deren Partner kann und will ich nichts sagen, aber alles andere ist soweit in Ordnung - würde auch woanders so ablaufen, nur der Druck, den Reha-Antrag bis zum 15.02. zu stellen, denn kenne ich nicht so. Klar, die KAsse will die Sache beschleunigewn um in Endeffekt Krankengeld zu sparen, aber wenn 1o Wochen genannt werden, dann heisst das auch 10 Wochen und nicht 15.02.
Wenn Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden, prüft der RV-Träger ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt sind - dann gilt der Antrag, an dem Sie die Reha beantragt haben als Rentenantrag. Damit Sie Ihr Krankengeld nicht gefährdern dürfen Sie ohne die Zustimmung Ihrer Krankenkasse
keine Erklärung gegenüber dem RV-Träger abgeben, die das Rentantragsverfahren beenden oder verzögern würde - sie haben aber die Möglichkeit, wenn die Rentenantragstellung für Sie von persönlichem Nachteil wäre mit der Krankenkasse zu sprechen und ggf. deren Zustimmung einzuholen - das gibt es und das geht auch.
Gruß
Czauderna