Widerspruch gegen Gesundschreibung
Verfasst: 25.01.2010, 22:19
Bin am Ende einer beruflichen Reha erkrankt und erhalte KG , berechnet vom Uebergangsgeld.
Wenn die KK mich jetzt nach Aktenlage oder auch nach Besuch beim MDK gesund schreibt, habe ich ja die Moeglichkeit, Widerspruch mit Begruendung meines Arztes einzulegen.
Soweit ich weiss, hat der aber keine aufschiebende Wirkung-also muss ich mich zur Sicherheit bei der Arge melden, um Arbeitslosengeld II zu beantragen( das ist natuerlich niedriger als das bisherige KG).
Eine med. Reha macht nach meiner Meinung und der meines Arztes auf Grund meines schlechten Gesundheitszustands erst spaeter Sinn.
Meine Frage:
Wenn meinem Widerspruch tatsaechlich stattgegeben wird, komme ich dann wieder in den " alten Stand", d.h. bekaeme ich die Differenz zwischen KG und Alg II dann ab der dann unberechtigten Gesundschreibung erstattet ?
Die Frage ist zwar - noch- hypothetisch, aber da das derzeitige KG deutlich hoeher als das Alg II ist, muss ich alleine deshalb damit rechnen.
Und selbst wenn mein Arzt mich einige Tage nach Meldung bei der Arge wieder krankschreiben wuerde( und wird), heisst das fuer mich erstmal und ungerechtfertigt finanzielle Einbusse.
Ich hoffe, das ist soweit verstaendlich und jmd. Hat da Infos dazu!
Wenn die KK mich jetzt nach Aktenlage oder auch nach Besuch beim MDK gesund schreibt, habe ich ja die Moeglichkeit, Widerspruch mit Begruendung meines Arztes einzulegen.
Soweit ich weiss, hat der aber keine aufschiebende Wirkung-also muss ich mich zur Sicherheit bei der Arge melden, um Arbeitslosengeld II zu beantragen( das ist natuerlich niedriger als das bisherige KG).
Eine med. Reha macht nach meiner Meinung und der meines Arztes auf Grund meines schlechten Gesundheitszustands erst spaeter Sinn.
Meine Frage:
Wenn meinem Widerspruch tatsaechlich stattgegeben wird, komme ich dann wieder in den " alten Stand", d.h. bekaeme ich die Differenz zwischen KG und Alg II dann ab der dann unberechtigten Gesundschreibung erstattet ?
Die Frage ist zwar - noch- hypothetisch, aber da das derzeitige KG deutlich hoeher als das Alg II ist, muss ich alleine deshalb damit rechnen.
Und selbst wenn mein Arzt mich einige Tage nach Meldung bei der Arge wieder krankschreiben wuerde( und wird), heisst das fuer mich erstmal und ungerechtfertigt finanzielle Einbusse.
Ich hoffe, das ist soweit verstaendlich und jmd. Hat da Infos dazu!