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Kostenübernahme

Verfasst: 25.01.2010, 18:45
von Nakoma
Guten Abend
Bei mir geht es gerade um zwei Dinge, für die ich gerne eine Kostenübernahme über die AOK beantragen würde, jedoch nicht weiß, wie genau ich das überhaupt beantragen sollt.
Und zwar geht es hierbei einmal um einer Ernährungsberatung und einmal um einen Aqua-Jogging Kurs. Zwar wurde mir mittgeteilt, dass die AOK diese Ernährungsberatung nicht übernahmen würde, jedoch meinte die Beraterin, ich sollte einfach trotzdem einen Antrag einreichen, mehr wie abgehlehnt kann er ja nicht werden…
Gut, nur wie sieht ein solcher Antrag aus und wo muss ich den abgeben?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Ich kenne mich damit nämlich wirklich nicht aus…
Würde mich wirklich riesig freuen!
Danke schon mal vorab für eure Hilfe!

Schönen Abend noch,
Nakoma

Verfasst: 25.01.2010, 20:49
von Czauderna
Hallo,
ich kann da nur aus eigener Praxis berichten.
Fangen wir mit der Ernährungsberatung an, die kann als Präventionsmassnahme aber auch im Rahmen einer Therapie durchgeführt werden. Wenn der Versicherte sich nach den Modalitäten erkundigt bekommt er eine Liste von "zugelassenen" Ernährungsberatern mit denen er sich dann in Verbindung setzen kann.
Was das Aqua-Jogging angeht, so kommt es darauf an ob die Kasse solche Kurse bei ebenfalls "zugelassenen" Anbietern bezuschusst - auch hier ist es so dass wir auf Anfrage solche Anbieter benennen.
Ich denke, das muesste bei deiner Kasse doch auch so sein ??
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.01.2010, 21:18
von Nakoma
ja, es hieß, wenn die Qualifikation der Leute ok is,t die AquaJogging anbieten, dann kann zumindest ein Teil der Kosten übernommen werden.. aber wie wird ds dann beantragt? Muss ich einfach die Teilnahembestätigung hinschicken? Was schreibt man dazu? Einfach, dass man die Kosten erstatten haben möchte und mehr nicht?
Wie gesagt... ich hab davon keine Ahnung, weil ich sowas selbst noch nie beantragt habe...
aber danke schon mal für deine schnelle Antwort!

Verfasst: 25.01.2010, 21:23
von ratte1
Hallo,

die Ernährungsberatung ist keine Muss-Leistung einer gesetzl.KK. Daher sollte auf jeden Fall vor Inanspruchnahme bei der jeweiligen KK beantragt werden!

MfG
ratte1