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AOK...Nachzahlung 9000

Verfasst: 25.01.2010, 17:16
von Berg
Ende 2006 habe ich mich selbständig gemacht, am Anfang lief es unheimlich gut, sodaß ich 2006 in 2,5 Monaten einen Gewinn von 8000 € gemacht habe. Zwischenzeitlich hat sich der Gewinn für 2007 und 2008 bei ca 900€/ Monat eingependelt. In meiner Selbsteinschätzung zum monatlichen Gewinn gegenüber der KK habe ich 1200€ angegeben. Über die Jahre 2007/2008 war ich beruhigt und konnte mir nicht vorstellen, daß irgendwelche Nachzahlungsforderungen auf mich zukämen. Fakt ist - Ich habe Mitte 2008 den Bescheid 2006 abgegeben. Auf Grund dieses Bescheides haben diese mir die Beiträge 2006 bis 2008 berechnet. Aber nun berechnen diese den Beitrag aus dem Gewinn 2006 von fast 3500 € monatlich auch für die Folgejahre. Gegen den Beitrags-Bescheid habe ich Sofort Widerspruch eingelegt. Den Steuerbescheid für 2007 habe ich Ende 2008 erhalten und umgehend hingefaxt. Der eingelegte Widerspruch habe die Zahlungen betreffend keine aufschiebende Wirkung und die Kasse drängt mich nun in eine Ratenzahlung. Wie kann es sein , daß die Berechnung der Beiträge aufgrund des ersten Steuerbescheides (nichtmal ein Geschäftsjahr) erfolgt und diese dann für die Folgezeit Gültigkeit hat, was bei mir zu einer Beitragslast für die KV von über 60% des Gewinns führt? Was kann ich machen?
Ps Gewerbe habe ich Nowember 2008 Abgemeldet

Verfasst: 25.01.2010, 17:37
von Czauderna
Hallo,
eigentlich ist da nix zu machen - so wie geschildert hat sich die Kasse an entsprechenden Vorgaben gehalten, aber wenn Du dein Gewerbe schon in 2008 abgemeldet hast dann muesste meines Erachtens nach eigentlich die Kasse auf die tatsächlichen Einkommensverhältnisse bis zur Aufgabe des Gewerbes abzielen.
Nur, ob das die Kasse genau so sieht das weiß ich allerdings nicht.
Frage - warum kommst du erst in 2010 damit hier im Forum - da kann es schon möglich sein das eventuelle Widerspruchsfristen schon lange abgelaufen sind.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.01.2010, 21:44
von Berg
Kampf läuft immer noch.
Letzte stand: Sozialgericht hat klage abgelent wegen 9 Tage Verspätung (frist war 01.01.2010).
Nächte instanz Landessozialgericht