Familienversicherung
Verfasst: 25.01.2010, 16:51
Hallo,
ich möchte erst einmal ein großes Lob für dieses Forum aussprechen. Macht weiter so!
Jetzt zu meinem Problem. Ich befinde mich zurzeit noch in der allgemeinen Schulausbildung und werde dieses Jahr die allgemeine Hochschulreife erlangen. Meine Eltern haben nach 16 Jahren Lebenspartnerschaft am 06. November 2007 geheiratet, jedoch nach ca. einem halben Jahr (Mai 2008) haben sie sich getrennt. Im Juni 2008 forderte die Krankenkasse eine Eigenauskunft von meinen Eltern an (zu diesem Zeitpunkt war ich 17), meine Mutter füllte ihren Teil aus, mein Vater jedoch nicht. Im Juli 2008 kam dann der Beitragsbescheid mit der Mitteilung, dass das Gehalt meiner Eltern zu hoch für die Familienversicherung ist. Die Krankenkasse steckte mich in eine freiwillige Versicherung und verlangt für den Zeitraum vom 06. November 2007 bis dato eine Rückzahlung.
Das Problem ist, dass mein Vater mit seinen Gehalt (welches alleine die Beitragsbemessungsgrenze spreng) kein Cent von den Beiträgen zahlen will. Meine Mutter (Einkommen 700€, Unterhalt 0€, noch nicht geschieden) und ich (Einkommen 0€, Unterhalt 300€) haben nicht das Geld um die Beiträge von 130€ monatlich sowie die offenen Beträge zu zahlen. Die Forderungen laufen auf meinen Namen, da ich der Leistungsempfänger bin.
Meine Frage ist, gibt es eine Möglichkeit / Gesetz die so einen Verfahrensablauf verhindert und mich aus diesem Problem bringt? Oder ist das wirklich die Realität in Deutschland, dass man durch Streitigkeiten seiner Eltern, mit 18 Jahren schon den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen hat, der die offenen Beträge bei mir pfänden will?
Liebe Grüße
Philipp
ich möchte erst einmal ein großes Lob für dieses Forum aussprechen. Macht weiter so!
Jetzt zu meinem Problem. Ich befinde mich zurzeit noch in der allgemeinen Schulausbildung und werde dieses Jahr die allgemeine Hochschulreife erlangen. Meine Eltern haben nach 16 Jahren Lebenspartnerschaft am 06. November 2007 geheiratet, jedoch nach ca. einem halben Jahr (Mai 2008) haben sie sich getrennt. Im Juni 2008 forderte die Krankenkasse eine Eigenauskunft von meinen Eltern an (zu diesem Zeitpunkt war ich 17), meine Mutter füllte ihren Teil aus, mein Vater jedoch nicht. Im Juli 2008 kam dann der Beitragsbescheid mit der Mitteilung, dass das Gehalt meiner Eltern zu hoch für die Familienversicherung ist. Die Krankenkasse steckte mich in eine freiwillige Versicherung und verlangt für den Zeitraum vom 06. November 2007 bis dato eine Rückzahlung.
Das Problem ist, dass mein Vater mit seinen Gehalt (welches alleine die Beitragsbemessungsgrenze spreng) kein Cent von den Beiträgen zahlen will. Meine Mutter (Einkommen 700€, Unterhalt 0€, noch nicht geschieden) und ich (Einkommen 0€, Unterhalt 300€) haben nicht das Geld um die Beiträge von 130€ monatlich sowie die offenen Beträge zu zahlen. Die Forderungen laufen auf meinen Namen, da ich der Leistungsempfänger bin.
Meine Frage ist, gibt es eine Möglichkeit / Gesetz die so einen Verfahrensablauf verhindert und mich aus diesem Problem bringt? Oder ist das wirklich die Realität in Deutschland, dass man durch Streitigkeiten seiner Eltern, mit 18 Jahren schon den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen hat, der die offenen Beträge bei mir pfänden will?
Liebe Grüße
Philipp