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Familienversicherung

Verfasst: 25.01.2010, 16:51
von mylink
Hallo,

ich möchte erst einmal ein großes Lob für dieses Forum aussprechen. Macht weiter so!
Jetzt zu meinem Problem. Ich befinde mich zurzeit noch in der allgemeinen Schulausbildung und werde dieses Jahr die allgemeine Hochschulreife erlangen. Meine Eltern haben nach 16 Jahren Lebenspartnerschaft am 06. November 2007 geheiratet, jedoch nach ca. einem halben Jahr (Mai 2008) haben sie sich getrennt. Im Juni 2008 forderte die Krankenkasse eine Eigenauskunft von meinen Eltern an (zu diesem Zeitpunkt war ich 17), meine Mutter füllte ihren Teil aus, mein Vater jedoch nicht. Im Juli 2008 kam dann der Beitragsbescheid mit der Mitteilung, dass das Gehalt meiner Eltern zu hoch für die Familienversicherung ist. Die Krankenkasse steckte mich in eine freiwillige Versicherung und verlangt für den Zeitraum vom 06. November 2007 bis dato eine Rückzahlung.
Das Problem ist, dass mein Vater mit seinen Gehalt (welches alleine die Beitragsbemessungsgrenze spreng) kein Cent von den Beiträgen zahlen will. Meine Mutter (Einkommen 700€, Unterhalt 0€, noch nicht geschieden) und ich (Einkommen 0€, Unterhalt 300€) haben nicht das Geld um die Beiträge von 130€ monatlich sowie die offenen Beträge zu zahlen. Die Forderungen laufen auf meinen Namen, da ich der Leistungsempfänger bin.
Meine Frage ist, gibt es eine Möglichkeit / Gesetz die so einen Verfahrensablauf verhindert und mich aus diesem Problem bringt? Oder ist das wirklich die Realität in Deutschland, dass man durch Streitigkeiten seiner Eltern, mit 18 Jahren schon den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen hat, der die offenen Beträge bei mir pfänden will?

Liebe Grüße
Philipp

Verfasst: 25.01.2010, 17:13
von Czauderna
Hallo,
300,00 € Unterhalt vom Vater - wurde da auch berücksichtigt das der unterhaltspflichtige Vater für eine Krankenversicherung seines Kindes sorgen und bezahlen muss wenn kein Anspruch auf die Familienversicherung besteht ??
Ich glaube, hier nicht - bitte mal nachprüfen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.01.2010, 19:02
von mylink
Danke für die schnelle Antwort.

Die 300 € Unterhalt sind ohne Krankenversicherungskosten. Der Vater sieht es nicht ein diese Kosten zutragen, da er laut seiner Auffassung keinen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Das ist jedoch egal da seit dem 01.04.2007 eine Pflichtversicherung besteht.

Verfasst: 25.01.2010, 20:42
von Czauderna
Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke schon dass dies nicht im Ermessen des Vaters liegt darüber zu entscheiden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.01.2010, 20:56
von dresdner
man müsste dieses problem wohl von zwei seiten beleuchten.

krankenkassentechnisch gesehen gibt es kein schlupfloch, welches dir geboten werden kann. gesetzlich gesehen ist dein vater "der mit dir verwandte ehegatte deiner mutter", solange sie nicht geschieden sind. und genau in dieser formulierung liegt dein problem.

man kann sich darüber wohl streiten, ob das besonders sozial ist, aber bedenke halt auch, dass man -würde es bei trennung bereits eine chance auf familienversicherung geben- nur noch getrennte privat versicherte haushalte vorfinden würde.

deine krankenkasse fordert also zu recht die beiträge von dir.

sind die finanziellen möglichkeiten bei euch derzeit tatsächlich so klein, dann geh mit deiner mutter zur kasse hin und beantrage die prüfung einer stundung.

eine stundung ist möglich, wenn die sofortige einziehung der beiträge mit erheblichen härten für den beitragsschuldner verbunden wäre und der anspruch durch die stundung nicht gefährdet wird. du hast keinen rechtsanspruch auf diese stundung, aber angesichts der hier geschilderten umstände gute chancen.

natürlich solltet ihr euch vorher gedanken machen, ob ihr eventuell einen geringen teil monatlich aufwenden könnt, damit der schuldenberg nicht zu hoch wird. planst du ggf. die aufnahme eines studiums, dann zögere nicht lange, du kannst dadurch gut die hälfte der beiträge sparen.

Verfasst: 14.03.2010, 18:43
von mylink
vielen dank für die hinweise...
ich habe mich jetzt für den gerichtlichen weg entschieden und einen anwalt eingeschaltet...
lg