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Krankenkasse - Nachzahlung?
Verfasst: 21.01.2010, 19:33
von Feivel1111
Hallo,
lässt sich die Krankenkasse auf eine Einstellung der Säumnisgebühren ein?
Möchten unsere Schulden bei der KK tilgen, nur mit den ständigen Säumnisgebühren ist dies schier unmöglich.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Verfasst: 21.01.2010, 20:00
von Gast
hast du schon eine Ratenzahlung mit der KK abgeschlossen? einige Kassen erheben während der Ratenzahlung weiterhin Säumniszuschläge. die, mit denen ich zu tun habe, allerdings nur am Ende der Ratenzahlung Verzugszinsen, also keine weiteren Säumniszuschläge. wichtig ist, dass du nicht eigenmächtig irgendwelche Raten zahlst, sondern vorher alles mit der KK schriftlich festlegst. einige KK lassen sich aber auch auf einen Vergleich ein, d.h. du leistet z.B. 50-75% der Beitragsschuld und der Rest kann dir erlassen werden. aber auch hier gilt, mit der KK absprechenn und schriftlich festhalten.
über welche Summe sprechen wir denn bei dir?
Verfasst: 21.01.2010, 20:25
von Feivel1111
Mittlerweile sprechen wir über 8000 Euro.
Verfasst: 21.01.2010, 20:54
von heinrich
ich gehe davon aus, dass diese Schulden aus einer freiwilligen Versicherung stammen. Richtig ?
Noch 2 Fragen:
1.
besteht diese freiwillige Versicherung immer noch ?
oder mittlerweise eine Versicherun aufgrund eines anderen Statuses (Arbeitnehmer oder z.B. ALG II)
2.
Bist Du immer noch bei der KK versichert, bei der die Schulden bestehn oder mittlerweile bei einer anderen KK ?
Verfasst: 21.01.2010, 21:03
von Feivel1111
Die Versicherung besteht noch, aber die Ansprüche ruhen momentan. Ich bin bei keiner anderen versichert
Verfasst: 21.01.2010, 22:50
von Gast
was ist das genau für eine freiwillige Versicherung? was zahlst du an monatlichem laufenden Beitrag? bist du selbständig, oder handelt es sich um eine Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherungspflicht seit 01.04.2007).
du bist derzeit im Leistungsausschluss und nur für Notfälle abgesichert. sobald du eine Ratenzahlung abschließt und die Ratenzahlung auch entsprechend bedienst, muss die KK den Ausschluss auch beenden.
Verfasst: 22.01.2010, 07:06
von Feivel1111
Ich bin selbstständig und ich habe eine freiwillige Versicherung abgeschlossen. Eine Ratenzahlung habe ich ja schon, nur durch die Säumnisgebühren komme ich nicht mehr runter, sondern immer weiter hoch.
Verfasst: 22.01.2010, 08:59
von heinrich
krümel hat doch gefragt, was Du an mtl. Beitrag zahlst.
Ihr müsst die Fragen auch beantworten, die wir Euch hier stellen.
Also nochmals und ich ergänze noch ein wenig.
Wie hoch ist der mtl. laufenden Beitrag, der derzeit von zu zahlen ist.
UND
wie hoch ist der Beitrag den Du mtl. zahlst (also laufender Beitrag plus RATE).
Verfasst: 22.01.2010, 11:36
von Czauderna
Hallo,
also bei uns war das zumindest bisher so, dass wir bei einer Ratenzahlung auf die Säumniszuschläge verzichtet haben, nur wenn die Raten nicht kamen, da war es damit vorbei, da wurden künftig Säumniszuschläge erhoben.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 26.01.2010, 12:21
von Feivel1111
Der monatliche Beitrag beträgt 300 Euro. Da die Sache ja schon beim Gerichtsvollzieher ist, zahlen wir momentan ca. 500 und 1000 Euro monatlich.
Verfasst: 26.01.2010, 14:54
von Czauderna
Hallo,
wenn die Sache schon beim Gerichtsvollzieher ist dann geht eine Ratenzahlungsvereinbarung grundsätzlich auch nur über diesen, d.h.
er berechnet die Säumniszuschläge lt. Auftrag immer weiter bis hin zu einer ggf. fruchtlosen Pfändung - dann geht die Sache wieder an die Kasse zurück - ja, und dann kann man verhandeln.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 26.01.2010, 15:40
von Feivel1111
Haben an den GV ja schon weiterhin Raten bezahlt, aber in 6 Monaten Euro 8000,-- zu begleichen ist halt auch nicht so einfach. Habe jetzt grade die KK nochmal angeschrieben, wir sind ja willig zu zahlen, aber wie gesagt die Säumniszuschläge machen uns kaputt.
Der GV wollte mir deshalb schon die EV abnehmen. Meint Ihr ich habe eine reelle Chance das die KK sich noch mals auf was einlässt?
Verfasst: 26.01.2010, 17:05
von heinrich
ich stell Dir jetzt mal ne Frage.
Du bist ja Selbstständig, nehmen wir einmal an, Du bist Schreiner.
Du hast Kunden. Sagen wir mal 10 Stück.
9 davon zahlen pünktlich. Nur einer nicht.
Dieser eine macht ja auch noch eine enorme Arbeit und Ärger.
Und jetzt kommt dieser eine wieder auf Dein Grundstück. Er will wieder von Dir einen Tisch geschreinert bekommen.
Was denkst Du dann ??
Was denkst Du, wo dieser dann lieber hingehen soll. Ich sage es Dir: Du denkst. Geh doch zu einem anderen Schreiner. Richtig ?
Du willst nicht noch höhere Summen bei dem Menschen eintreiben müssen. Nicht schon wieder Ärger, nicht schon wieder Mahnungen, nicht schon wieder den Gerichtsvollzieher beauftragen müssen.
Du solltest nicht mit der KK schreiben. Rede mit denen. Frag sie was denn möglich ist, wenn Du sie nicht mehr mit Rückständen ärgerst.