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KG
Verfasst: 20.01.2010, 20:01
von koeman
Hallo,die leidige Blockfrist!
AU Krankheit A 05.10.07-26.02.08 incl.Reha
AU Krankheit B 11.11.08-20.03.09 incl.Reha
AU Krankheit C 25.08.09-offen
Frage:ab 25.08.09 78 Wochen KG?
Gruß koeman
Verfasst: 20.01.2010, 21:41
von Czauderna
ja, auch hallo erstmal - womit können wir behilflich sein ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 21.01.2010, 18:39
von Keek
Hey,
ja, also wenn wirklich nur noch Krankheit C besteht, und Krankheit A und B zu keiner Zeit Arbeitsunfähigkeit ausgelöst haben, bzw vom Arzt zu keiner Zeit als Diagnosen mitbescheinigt worden sind, und auch während Krankheit A und B niemals C bescheinigt wurde, besteht für Krankheit C ein Anspruch auf volle 78 Wochen KG und es wird somit auch eine neue BLF für Krankheit C gebildet. Oje.. was für ein langer Satz... kann man das nachvollziehen?
Verfasst: 21.01.2010, 23:30
von koeman
Ja, A war Lungenentzündung
B Hüfte
C Psyche
Gruß koeman
Verfasst: 22.01.2010, 11:55
von Czauderna
Hallo,
Blockfristen und Berechnung des Leistungsendes - da halte ich mich in den Foren immer raus.
Es kann von hier aus nämlich nicht zweifelsfrei festgestellt werden ob die angegeben Fristen auch tatsächlich stimmen und ob das auch mit den Erkrankungen so richtig zutrifft - außerdem ist die Berechnung des Leistungsendes unter Berücksichtigung der Blockfristen sehr kompliziert und wird auch leider unterschiedlich von den Kassen gehandhabt (eben, weil es
meist kompliziert ist und nicht nachvollzogen werden kann).
Deshalb gilt hier mein Rat - sich von der Kasse eine detaillierte Aufstellung schriftlich geben lassen unter Angabe der berücksichtigten Erkrankungen und dies (was die anrechenbaren Erkrankungen betrifft) mal seinem Arzt vorlegen.
Gruß
Czauderna
KG
Verfasst: 22.01.2010, 15:49
von koeman
Hallo,
na gut lassen wir mal die daten weg.Ich wollte nur mal wissen ob das so
mit der Blockfrist gemeint ist?
Gruß koeman