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Reha nach § 51

Verfasst: 19.01.2010, 12:08
von ottoo
Hallo zusammen, ich habe ein Problem.

Nach meiner Entlassung bin ich seit 10 Monaten krank geschrieben. Psyche...
Möchte da auch nicht näher drauf eingehen. Also ich habe gerade den MDK hinter mir. Der bestätigt das ich weiter arbeitsunfähig bin und hat der KK eine Reha nach § 51 für mich vorgeschlagen. Also innerhalb von 10 Wochen muß ich die Reha bei der Rentenversicherung eingereicht haben.
Mein Problem ist folgend. Ich werde in 4 Monaten 58 jahre alt und bekäme dann bei der Arbeitsargentur 24 Monate Arbeitslosengeld 1.
Wenn ich die Reha in den 10 Wochen einreiche kann es mir passieren das ich noch 57 Jahre alt bin wenn ich mich bei der Arbeitsargentur melden muß und bekäme wegen ca. 1 Monat der mir bis zum 58 zigsten fehlt nur 18 Monate Arbeitslosengeld 1.
Was passiert wenn ich meine Reha erst nach Ostern bei der Rentenversicherung einreiche. also 5 Wochen nach dem 10 Wochen termin ?
Kann mir einer einen Tip geben ?

Gruß Ottoo

Verfasst: 19.01.2010, 14:51
von Czauderna
Hallo,
doppelt gefragt gibt trotzdem nur eine Antwort.
Gruß
Czauderna