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Stipendium, Rueckkehr nach D, Anwartschaft, GKV Familie

Verfasst: 19.01.2010, 08:32
von Yeast
Hallo schlaues Forum!

Ich brauche Euren Rat:

Mein Mann, unser Kind (8 Monate) und ich leben in den USA, wo wir privatversichert sind-es gibt ja keine andere Option.

2010 werden wir fuer 10 Monate in Deutschland wohnen und von einem Forschungsstipendium meines Mannes leben.

Ich habe 2005 bei meiner GKV eine Anwartschaftsversicherung (mtl. ca 45 Euro) abgeschlossen.
Mein Mann ist wegen Auslandsaufenthalte schon seit ueber 12 Jahren nicht mehr in GKV, hat auch keine Anwartschaftsversicherung.

Fragen:

1. Haette ich mir meine Anwartschaftsversicherungsbeitraege seit 1.4.2007 “sparen” koennen? Wenn ich richtig verstanden habe, muss die GKV den Wiedereintritt zulassen? Koennte ich mich dann fuer zukuenftige Deutschlandbesuche (2-3 Mal im Jahr) -auch ohne Anwartschaft- problemlos an-und abmelden?

2. Ist es moeglich fuer den Zeitraum des Stipendiums meinen Mann und meine Tochter bei MEINER GKV (Anwartschaft) als Familie mitzuversichern? Haette ich meiner KK melden muessen, dass wir Zuwachs bekommen haben?

3. Oder muss sich mein Mann selbst versichern. Nimmt ihn SEINE alte GKV wieder auf oder muss er in eine PKV? Koennten meine Tochter und ich auch in SEINE GKV? Muesste er die GKV Beitraege seit 1.4.2007 nachbezahlen?

4. Stipendiengelder sind nicht steuerpflichtig.
Wie handhabt das die KK? Angenommen, wir waeren bei meiner oder der GKV meines Mannes familienversichert, koennten wir da mit dem Mindestsatz rechnen oder muessten wir von 15% KK- Beitrag des Stipendiengeldes ausgehen? Ich bin nicht erwerbstaetig, werde Elterngeld und Kindergeld beantragen. Wuerde die finanzielle staatliche Unterstuetzung zur Stipendienzahlung dazugerechnet und davon dann 15% Beitrag errechnet werden?

5. Welche Moeglichkeiten gibt es bei der PKV? Wir waeren nicht abgeneigt auch einer guenstigeren KK beizutreten, die den Notfall, Krankenhausaufenthalte etc. deckt. Die ueblichen Artztkosten wuerden wir anteilig oder ganz uebernehmen. Auf diese Weise sind wir in den USA versichert. Gibt es so etwas in der Art in Deutschland? Waere das guenstiger?

6. Koennten wir dann, falls wir in 5 Jahren ganz nach Deutschland zurueckkehrten wieder in eine GKV oder muessten wir dann in der PKV bleiben?

7. Habe im Internet eine Reisekrankenversicherung fuer Aufenthalte in Deutschland bis zu 12 Monate entdeckt. Wir haben ja unseren eigentlichen Wohnsitz in den USA und auch unsere Social Security Number (amerikanische Sozialversicherungsnummer). Waere diese Versicherung in unserem Fall moeglich und zu empfehlen? Ginge das auch als Familienversicherung? Oder wird der Versicherungsschutz pro Kopf abgerechnet?

Ich weiss, das sind viele Fragen auf einmal...hoffe auf Tipps von Euch.
Danke. Danke. Danke.
Yeast

Verfasst: 19.01.2010, 19:38
von dresdner
ein paar gedanken möchte ich mal in die runde werfen:

deine anwartschaft bedeutet jetzt, dass du eine freiwillige versicherung begründen kannst, wenn du wieder in deutschland bist. dein kind hat dann natürlich anspruch auf familienversicherung.

zu deinem mann: sein stipendium ist steuerfrei. grundsätzlich sind steuerfreie stipendien für die familienversicherung nicht schädlich, heißt also, fami könnte klappen.

theoretisch ist es möglich, bei jedem aufenthalt in deutschland deine freiwillige versicherung aufleben zu lassen. also sind kurzaufenthalte in deutschland abgesichert.

das du elterngeld und kindergeld beantragst, kommt der argumentation zugute, dass ihr nicht vom stipendium lebt. es ist dem grunde nach eigentlich egal, aber so rechtfertigst du deine mindesteinstufung ohne verbeitragung des stipendiums. im beitragsrecht sähe es nämlich anders aus. also, würdest du dieses stipendium erhalten, müsste man davon beiträge berechnen. ist hier aber halt nicht so.

fragen zur pkv sind hier ein extrem heißes eisen. wir sind gkv-angestellte. die empfehlung zur pkv wirst du von mir nicht hören. nicht aus stolz, sondern aus verstand. nimm dir die zeit, google mal nach kind+familie+pkv...
die antwort findest du bestimmt selbst.

meiner auffassung sollte man in die pkv gehen, wenn man sich sie leisten kann. aber in die pkv wechseln weil man sparen muss ist fatal und geht nicht auf! das grundprinzip solcher versicherungen verbietet es nämlich, tatsächlich zu sparen. ihr habt ja eigentlich kaum verwertbares einkommen. es ist also anzunehmen, dass euer risiko schneller als euer einkommen steigt. demnach hände weg von der pkv.

Verfasst: 19.01.2010, 20:20
von heinrich
hallo,

eine extrem tolle Frage (für uns zumindest).

Habe ehrlich gesagt noch keinen blassen Schimmer.

Vorab aber einige Fragen:

Wie hoch ist dieses Forschungsstipendium.

Warum (nach welcher Vorschrift) ist dies steuerfrei.
Nach einer deutschen Vorschrift. Oder weil Wohnsitz in USA.

Wo seit ihr in dieser Zeit melderechtlich (Einwohnermeldeamt) angemeldet.

Verfasst: 19.01.2010, 20:23
von heinrich
noch ne Frage.

Wie war Dein Mann zuletzt (als allerletztes vor der Ausreise) ihn Deutschland versichert.
GKV oder PKV.

Verfasst: 20.01.2010, 04:49
von Yeast
Hallo zusammen,

vielen Dank fuer Eure Tipps.

Frage an dresdner: "...das du elterngeld und kindergeld beantragst, kommt der argumentation zugute, dass ihr nicht vom stipendium lebt. es ist dem grunde nach eigentlich egal, aber so rechtfertigst du deine mindesteinstufung ohne verbeitragung des stipendiums. im beitragsrecht sähe es nämlich anders aus. also, würdest du dieses stipendium erhalten, müsste man davon beiträge berechnen. ist hier aber halt nicht so."

Das habe ich nicht ganz verstanden. Meintest Du, dass der Antrag auf Kindergeld und Elterngeld (Mindestsatz) das Stipendium zu einem "Einkommen" werden laesst? Und deshalb der Mindestsatz nicht greifen koennte? Koennte mein Mann in MEINE Familienversicherung oder eher nicht? Verstehe ich richtig: Wenn wir bei der GKV meines Mannes waeren, dann muessten wir 15% KK-Beitrag bezahlen, weil er ein "Einkommen" hat?
Und noch etwas: Ich bin kein Fan der PKV, war nur eine weitere Ueberlegung, wir klppfen eben alle Moeglichkeiten ab. Danke fuer die google Tipps.

Antworten an heinrich:
Das Forschungsstipendium betraegt ca.2300 Euro mtl. und ist laut deutschem Gesetz nicht steuerpflichtig, siehe Zitat der Stiftung: "...anbei finden Sie eine Bescheinigung ueber Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland, welche belegt, dass Ihre Stipendienzahlungen in Deutschland einkommenssteuer- und sozialversicherungsfrei sind."
Die Stipendienzahlungen meussen wir allerdings nach amerikanischem Steuerrecht versteuern.Da kommen wir nicht drumrum. Nur in Deutschland sind fellowships steuerfrei.
Fuer die Zeit des Stipendiums werden wir in Deutschland angemeldet sein, das verlangt die Stiftung so.
Mein Mann war in der GKV.

"Habe ehrlich gesagt noch keinen blassen Schimmer. "
Kam der Schimmer schon?

Danke im Voraus.
Yeast

Verfasst: 20.01.2010, 20:22
von dresdner
also ich räum mal auf :D

ich meinte das eigentlich so, dass elterngeld und kindergeld nicht beitragspflichtig sind, sehr wohl aber zum leben helfen. stell dir mal vor, du gehst zur krankenkasse und sagst, du hast null euro einkommen. uns kassenmitarbeitern kommt das immer mal wieder vor die augen. glaubhaft ist das nicht. ich komm mit null euro keinen tag hin.

nun bekommt dein mann ein stipendium. ich suche also zunächst versicherungsrechtlich nach möglichkeiten, euch einen schutz anzubieten.

du hast die anwartschaft. diese ermöglicht die rückkehr in deine kasse. dein mann hat keine anwartschaft. bedeutet zunächst, erschwerte rückkehr in die gesetzliche.

ergo, du beantragst die mitgliedschaft. dein kind hat anspruch auf fv, unterstelle ich mal. so - versicherungsrecht klar. :wink:

nun zum beitragsrecht:

möglichkeit 1:

dein mann hat keine einkünfte. sein stipendium wird (egal wie hoch) wegen steuerfreiheit nicht als gesamteinkommen gewertet, demnach hat er zwar einnahmen zum lebensunterhalt, aber eben kein gesamteinkommen, welches die familienversicherung gefährden würde.

die familienversicherung für deinen mann ist also die denkbar beste option.

möglichkeit 2:

sollte dein mann mitglied einer kasse werden, kannst du und das kind in die familienversicherung deines mannes.

da einnahmen zum lebensunterhalt jedoch verbeitragt werden, muss das stipendium auch voll verbeitragt werden.

schlechteste option.

mir kommt jetzt kein gedanke, der offiziell gegen eine der genannten optionen spricht ausser vielleicht der finanzielle aspekt für euch.

dein beitrag wäre also ca. 140 euro im monat.

heinrich? teile ich deine ansicht?

Verfasst: 20.01.2010, 21:06
von heinrich
hey Mann aus Dresden,

ich teile Deine Auffassung zu 100 %.

Fragestellerin: mit Deinen jetzt gemachten Angaben ist der Schimmer wieder da.

Dresdner hat alles richtig begründet und aufgebaut.

Du solltest VOR der Einreise nach Deutschland Kontakt mit DEINER KK am besten in einem Gespräch aufnehmen.

Sagen: Ich will meine Krankenversicherung wieder "aktivieren" oder in eine Versicherung mit "Leistungsanspruch umwandeln", weil "ich ab xx.xx.xxxx wieder in Deutschland gemeldet bin.

Sollte es Probleme bei der Familienversicherung für Mann geben (weil Einkommen über Grenze von mtl. 365 EUR liegt), den Sachbearbeiter (das weiß nicht jeder und so einen Fall hat ein "einfacher Sachbearbeiter auch nicht jeden Tag) nett darauf hinweisen, dass nur das Gesamteinkommen zählt. Und dies ist nach dem Gesetz das steuerpflichtige Einkommen.

Da nicht steuerpflichtig = kein Gesamteinkommen = FAMI für Mann

Verfasst: 21.01.2010, 00:31
von Yeast
Hallo Herr aus Dresden und Heinrich,

danke fuer Eure Antworten!

Wenn ich uns alle bei MEINER KK anmelde, kommen wir mit dem Mindestsatz fuer eine Familienversicherung hin, das meint Ihr doch so, nicht? Deshalb, weil ich kein Einkommen habe? Das waere natuerlich die beste Option fuer uns, na klar.
Und bei der KK meines Mannes, muessten wir die Einnahmen (das Stipendium) anrechnen lassen, da es auf seinen Namen in unseren GEMEINSAMEN Haushalt fliesst?. Gibt es da Unterscheidungen? Wir leben ja BEIDE von dem Geld. Das ist ja seltsam.


Ich werde morgen mit meinem KK- Sachbearbeiter (der ist uebrigens sehr nett) telefonieren. Falls der Plan einer Familienversicherung mit Mindestsatz dort nicht hinhauen sollte, ist es moeglich, einfach alle GKVs anzuschreiben und zu schauen, ob uns jemand unter diesen Bedingungen nimmt? Kann ich einfach so die KK wechseln? Waere das ein weiterer Vorteil meiner 5jaehrigen Anwartschaft? Oder ist die an MEINE GKV gebunden? Moechte nur wissen, ob ich mir die Arbeit sparen koennte, jetzt da ich Euch dazu befragen kann. Und das ist wunderbar! Danke.

Ich liebe Fragen.

Gruss Yeast

Verfasst: 21.01.2010, 08:48
von heinrich
Wenn ich uns alle bei MEINER KK anmelde, kommen wir mit dem Mindestsatz fuer eine Familienversicherung hin, das meint Ihr doch so, nicht?
ja, ca 140 EUR

Deshalb, weil ich kein Einkommen habe?
ja

Und bei der KK meines Mannes, muessten wir die Einnahmen (das Stipendium) anrechnen lassen, da es auf seinen Namen in unseren GEMEINSAMEN Haushalt fliesst?.
Dein Mann hat KEINE KK. Er ist nach unserem Vortrag hier doch bei DIIIIR familienversichert, weil er KEIEIEIN Gesamteinkommen hat.
Nochmal. Er (Dein Mann) hat NULL EUR Gesamteinkommen im Sinne der FAMI, weil die Euros, die er zwas bekommt, KEIEIN steuerpflichtiger Zufluss sind und daher NICHT zu Gesamteinkommen in Sinne der FAMI zählen.

Gibt es da Unterscheidungen? Wir leben ja BEIDE von dem Geld. Das ist ja seltsam.


Ich weiß nicht was Du mit Unterscheidungen meinst. Das ist auch völlig egal. Meiner (persönlichen) Meinung nach finde ich es persönlich auch selstsam, dass jemand mit Einnahmen von übe 365 EUR (Grenzwert für die FAMI) trotzdem in die FAMI reinkommt, nur weil diese Einnahmen steuerfrei sind. Aber so ist halt die Rechtslage. Haste Glück gehabt

Den Rest Deiner Fragen (was wäre wenn) schenke ich mir hier. In einer verbalen Konversation ist das Thema in 2 Minuten abgehandelt. Ich müsste mir hier 30 Minuten die Finger wundschreiben. Nach dem Telefonat mir Deiner KK wird alles klar sein und diese Fragen stellen sich nicht.

Verfasst: 21.01.2010, 11:26
von Yeast
Hallo Heinrich,

danke fuer Deine Antworten.


Ich habe mit meinem(-jetzt nicht mehr so netten-hahahah) Sachbearbeiter telefoniert.
Dieser meinte, dass mein Mann NICHT mit mir familienversichert werden kann, da er in den USA privatversichert (es gibt ja keine GKV in den USA, geht ja nur PKV) sei und er keine Anwartschaft habe. Dabei war er davor in Deutschland bei einer anderen GKV versichert, doch das hat den Sachbearbeiter nicht interessiert.
Und der Mindestbeitrag wuerde bei uns sowieso nicht greifen, da das Stipendium ueber 395 Euro mtl. betragen wuerde.

Ich koennte mich, wegen meiner Anwartschaft freiwillig versichern, mein Kind auch. Aber was fuer ein Einkommen gebe ich denn an? Ich habe ja keines. Null Euro?
Ich koennte, so der Sachbearbeiter, mit einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamts einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen, dann waer ich mit 140 Euro mtl. dabei, sie wuerden dann mit einer fiktiven Einnahme von 851,67 Euro rechnen.
Und mein Mann? Was meint Ihr? Soll er bei seiner alten GKV nachfragen, ob die ihn nimmt? Oder nochmal dranblieben? Gibt es irgendeinen Gesetzesverweis auf den ich mich beziehen koennte?

Dass die Anwartschaft fuer mich nicht mehr relevant ist, hat der Sachbearbeiter auch erst nach meinem nachhaltigen Nachfragen (da bin ich gut drin) und weiteren Infos meinerseits (und fast schon Draengen) bestaetigt. Keine gute Service- Beratung wuerde ich sagen.


Bitte nicht lachen, ich muss es noch mal fragen, denn ich kapiere nicht: richtet sich der KKBeitrag nach MEINEN Einnahmen, auch bei der Berechnung des Beitragsatzes, wenn ich nach D komme und meine KK aktiviere? Haette ich dann all die Jahre keine Gehaltsinfos meines Mannes an meine KK weiterreichen muessen? Wuerde ich in Zukunft dann NULL Euro als meine Einnahmen angeben? Ich ging davon aus, dass bei Ehepartnern die Einnahmen des GESAMTEN Haushalts zaehlten. War das komplett falsch?

Mein Kopf raucht Kette.
Yeast

Wechsel deine KK

Verfasst: 21.01.2010, 13:48
von Bo_
Scheint hier der einfachste Weg zu sein. Kündige deine Anwartschaftmitgliedschaft und wechsel zur KK von Heinrich oder Dresdner.

Yes you can :lol:

Verfasst: 21.01.2010, 15:45
von heinrich
sorry, Du stellst echt zu viele Fragen,

wenn ich sie Dir alle beantworten sollte (wo ich in einer non-verbalen Kommunikation erheblich lange für brauchen sollte) dann würdest du danach sicherlich (sorry) überhaupt nix mehr raffen.

Ruf den ehemals netten Typ von der KK nochmals an.

Frag ihn doch konkret, wo das stehen soll, dass ein Ehemann mit Null EUR Gesamteinkommehn (das hatten wir ja schon erklärt) denn NICHT FAMI sein soll.

§ 10 SGB V schließt Ehepartner nämlich nur bei einem Gesamteinkommen über 365 EUR mtl. aus (nicht 395 EUR).

Außerdem schließt § 10 SGB V nur dann aus, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. UND eine private Versicherung ist KEIN Ausschlussgrund.

Da soll man Dir doch mal sagen, wo dies stehen soll. Man wird nix finden.

Deine Beiträge in der aktivierten Versicherung werden aus der sogenannten Mindeststufe berechnet. Die liegt bei mtl. 851,67 EUR. Dafür ist DEIN Einkommen maßgeblich. Und wenn Dein Einkommen bei Null liegt, wird eben aus der Mindeststufe berechnet.

Das Einkommen von Ehepartner wird nur berücksichtigt, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist. Aber dies ist ja eben der Fall. Dein Mann hat einen Anspruch auf die gesetzliche FAMI und damit ist er gesetzlich versichert und daher wird sein Einkommen NICHT für Deine Beitragsberechnung mit angesetzt.

Verfasst: 21.01.2010, 21:03
von Yeast
Hallo Bo_!

Danke fuer Deinen Tipp. Wusste nicht, dass ich einfach die KK wechseln kann! Das krieg ich schon noch raus, wo die beiden Forumhelden, Heinrich und Dresdner arbeiten-sehr gute Idee! Merci und schoenen Tag.

Lieber Heinrich,

danke fuer Deine Geduld und die vielen Auskuenfte! Die sind Gold wert! Niemand will, dass Deine Finger vom vielen Tippseln womoeglich wund werden-ich schon dreimal nicht. Ich kann das total verstehen. Danke.

Meinen netten Sachbearbeiter (ich kann ihm nicht boese sein) ruf ich dazu nicht mehr an, hab jetzt eine anderen Kontakt innerhalb der KK von ihm bekommen. Muss ich dann eben mit dem rumschlagen. Ist ja auch ok, da es sich bei uns ja um einen Fall handelt, der nicht alle Tage auf den Schreibtisch kommt. Mein Sachbearbeiter und auch sein Kollege stuft das Stipendium aber als GESAMTEINKOMMEN ein und das sei ja hoeher als 365 Euro. Aussage gegen Aussage. Ich muss wohl doch zu Dir wechseln...

Erehblich schlauerer bedanke ich mich,
Yeast

Verfasst: 21.01.2010, 23:10
von dresdner
guten abend.

bitte verat mal, wo du deine anwartschaft hast. diese falschberatung ist ja der hammer!

nochmal: du hast anspruch (wegen anwartschaft) auf eine freiwillige versicherung. diese musst du auch so beantragen. punkt 1 geklärt

zweitens: für freiwillig versicherte gelten sogenannte mindestbemessungsgrenzen, was heißt, dass du eben mindestens 140 euro zahlen musst, auch wenn du null einnkünfte hast. wehre dich nicht dagegen - ist eben so.

drittens: du bist versichert - fertig

viertens: dein kind auch

fünftens: du beantragst die fami natürlich auch für deinen mann

sechstens: bescheid abwarten

siebtens: ggf. widerspruch oder zur kasse hin

dein mann hat anspruch auf die fami, auch wenn er in den usa, im kongo und in polen versichert ist. das ist völlig egal. wenn ihr euch das leisten könntet, könnte dein mann in jedem land privat versichert sein, es wäre der fami in deutschland einfach nur egal.

deinen krankenkassenmitarbeiter gehört mal gehörig der marsch geblasen.

und bitte verstehe folgendes: wir verbeitragen nicht willkürlich jede einnahme. es ist also zunächst zu klären, was für eine einnahme konkret vorliegt. dazu bedienen wir uns sogenannten arbeitshilfen und besprechungsergebnissen. es gibt einnahmen (wie zum beispiel ein steuerfreies stipendium), welches als einnahme zum lebensunterhalt zu verbeitragen ist aber im rahmen des gesamteinkommes nicht berücksichtigt wird. die berechnung der beiträge erfolgt aus den einnahmen zum lebensunterhalt. die fami hingegen fragt nach den steuerpflichtigen einnahmen, dem gesamteinkommen.

das ist also der grund, warum wir hier sagen, dass dein mann in deine fami kann und sein stipendium demnach nicht gegen eine fami spricht. damit wirkt es sich dann beitragsrechtlich auch nicht auf deinen beitrag aus. denn familienversicherung ist beitragsfrei, also nur das mitglied zahlt seinen beitrag.

mach dich einfach stark bei deiner kasse und sag hier mal, welche es ist. interessiert mich echt.

Verfasst: 23.01.2010, 08:29
von Yeast
Hallo Dresdner,

danke fuer Deine Antwort.

Die Anwartschaft habe ich bei der "IKK Ba-Wuertt. und Hessen", die jetzt neuerdings "IKK classic" heisst.

Mein netter Sachbearbeiter wusste das vermutlich nicht besser...
Ich glaube dennoch nicht, dass ich mit der IKK auf einen gruenen Zweig kommen werde. Egal welcher Sachbearbeiter mich beraet, sagt mein Gefuehl.

Da ich ja in den USA wohne, kann ich nicht persoenlich hin und auch den unbefriedigenden Bescheid abzuwarten, hab ich keine Lust.
Womoeglich muss ich versuchen die GKV zu wechseln.

Vielen Dank fuer Eure sehr hilfreichen Tipps und ein schoenes Wochenende.
Yeast