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Familienversicherung trotz Minijob und Selbständigkeit
Verfasst: 18.01.2010, 20:08
von Steini
Hallo zusammen,
meine Frau ist bei mir familienversichert. Sie hat einen 400 € Minijob. Vor ein paar Monaten hat sie einen Teeladen eröffnet, mit dem sie maximal 150 € pro Monat auf selbständiger Basis verdient. Die Krankenversicherung macht die übliche jährliche Anfrage, ob die Familienversicherung noch gegeben ist. Muss sie sich wegen der Selbständigkeit selbst versichern? Wird der Minijob und die Selbständigkeit zusammengerechnet?
Wäre echt toll, wenn mir jemand helfen könnte, da ich hierzu im Internet recht wenig finde.
Verfasst: 18.01.2010, 20:49
von Textor
Hat sie einen Minijob und verdient zusätzlich 150€? Verdienst sie also mehr als 400€ im Monat? Sollte dies der Fall sein, wird die Krankenkasse die Hände aufhalten. Jeder weitere Minijob ist dann sozialversicherungspflichtig. Dabei muss man soweit ich weiß einen Mindestbeitrag zahlen. Der müsste so zwischen 140 und 160€ inklusive Pflegeversicherung liegen.
Verfasst: 18.01.2010, 21:29
von heinrich
nicht erst jetzt bei der Einkommensanfrage hättest musst Du dies angeben.
Diese Änderung hätte Deine Frau unverzüglich bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit angegeben müssen.
Eine Familienversicherung (FAMI) besteht unabhängig vom Einkommen nicht mehr, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt (was hauptberuflich ist , dies ist oftmals eine Einzelfallentscheidung und Auslegungssache)
Eine FAMI ist aber auch dann ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen die Grenze von mtl. 360 EUR (für das Jahr 2009) bzw. 365 EUR für das Jahr 2010 übersteigt. Wenn eine geringfügige Beschäftigung (400 EUR Job) besteht, dann gilt die nicht die Grenze 360/365, sondern eben 400 EUR.
Und wer aber schon 400 EUR aus einer Beschäftigung verdient, darf nicht EINEN Cent woraus auch immer an Gesamteinkommen haben.
Sorry: das war richtig sch......(also nicht gut), was ihr Euch da überlegt
habt.
Da muss man jetzt aber schnellstens mal überlegen wie man aus dieser Situation rauskommt.
z.B. Entgelt von 400 EUR um 150 EUR senken= 250 EUR
250 + 150 ups = 400 und noch innerhalb der Grenzen.
Dann können die Einnahmen aus dem selbstst. Teeladen aber schwanken und später beim ersten Steuerbescheid rauskommen, dass es doch ein paar Cent mehr waren. Was dann kommt, ist Euch doch wohl klar.
Evt. hätte man mal überlegen sollen, ob der Laden nicht über Dich (Ehemann) geführt werden können. Ich kenne Deinen Status allerdings nicht.
Eine Frage habe ich allerdings: Werden die 400 EUR beim Ehemann verdient, der evt. auch eine eigene Firma hat. Dies wäre dann an Unüberlegtheit nicht zu übertreffen.
Meine Zeilen sollen Euch nicht beleidigen. Ich will Euch nur ein wenig kitzeln, klügere Entscheidungen zu treffen und Euch im Vorfeld vertrauensvoll an Eure KK zu wenden.
Wenn mich so ein Kunde anruft, empfehle ich z.B. zu prüfen, ob so ein Laden nicht über den Ehemann führen zu lassen, wenn dieser Arbeitnehmer ist.
Da sind aber dann noch viele Dinge zu beachten, die man hier in einer non-verbalen Kommunikation nicht vollständigen rüberbringen kann.
Verfasst: 18.01.2010, 22:02
von Lady Butterfly
z.B. Entgelt von 400 EUR um 150 EUR senken= 250 EUR
250 + 150 ups = 400 und noch innerhalb der Grenzen.
bist du dir da sicher Heinrich? soviel ich weiß, würde in diesem Fall die 360 Euro-Grenze gelten - die 400 € sind
nur für Minijobs maßgeblich...
ich empfehle in solchen Fällen, sich einen kundigen Steuerberater zu suchen und Geld in eine fundierte Beratung dort zu investieren. Bei solchen Angelegenheiten geht es ja nicht nur um Sozialversicherung sondern auch um steuerliche Dinge, wo man einiges sparen kann. Außerdem gibt es noch haftungsrechtliches vieles andere zu beachten...
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 18.01.2010, 22:19
von dresdner
das betreiben eines teeladens bedeutet aus meiner sicht das führen einer hauptberuflichen selbstständigkeit. um einen laden zu betreiben, braucht man wenigstens öffnungszeiten. man arbeitet also gewinnorientiert. es müsste im vorliegenden fall schon merkwürdige fallkonstelationen geben, dass man hier noch eine nicht hauptberufliche tätigkeit unterstellt.
bei einkünften BIS 400 eur aus einer beschäftigung gilt immer die höhere einkommensgrenze. will heißen: es kann einkommen aus einer geringfügigen beschäftigung und sonstiges einkommen parallel auftreten, die grenze bleibt dann aber bei 400 eur.
aber wie gesagt, hier wäre mir die grenze egal, familienversicherung kommt aus einem anderen grund nicht infrage. auch nicht dann, wenn das einkommen "passend" gemacht wird.
Verfasst: 19.01.2010, 00:01
von ratte1
Lady Butterfly hat geschrieben:z.B. Entgelt von 400 EUR um 150 EUR senken= 250 EUR
250 + 150 ups = 400 und noch innerhalb der Grenzen.
bist du dir da sicher Heinrich? soviel ich weiß, würde in diesem Fall die 360 Euro-Grenze gelten - die 400 € sind
nur für Minijobs maßgeblich...
Heinrich hat Recht. Wenn auch nur ein Teil des Einkommens im geringfügigen Job verdient wird, gilt die 400,-EURO-Grenze.
Mfg
ratte1
Verfasst: 19.01.2010, 08:12
von heinrich
hallo Steini,
der Einwand von dresdner ist vollkommen berechtigt.
Ich hatte das Thema mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit nur leicht angedeutet.
Dresdner hat es nochmals beschrieben.
Alleine das Engelt aus der geringfügigen Beschäftigung zu senken, reicht also nicht.
Die KK muss dann auch noch prüfen, ob eine oder keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.