Ich möchte mich Privat Krankenversichern, zZ bin ich Gesetzlich versichert und bezahle den Höchstsatz und habe eine Familienversicherung wo meine beiden Kinder mit versichert sind.
Meine Exfrau ist bei ihrem neuen Ehemann und dem gemeinsamen Sohn ebenfalls GV.
Nun meine Fragen….
Besteht die Möglichkeit das meine Kinder mit bei der Familienversicherung des neuen Mannes meiner Exfrau mitversichert werden können? Da es ja eine Familienversicherung ist bzw. Tarif würden da ja keine Mehrkosten für den Versicherten anfallen.
Und wie errechnet Mann den "überwiegenden Unterhalt", bzw wer den Leistet.
ich bezahle pro Kind 300€ Unterhalt, also 600€ Gesamt.
Das Nettoeinkommen des Ehegatten der Mutter beträgt ca. 2400 €
In dem Haushalt wohnen insgesamt 6 Personen, also 2 Erwachsene von dehnen einer ein regelmäßiges Einkommen bezieht und 4 Kinder ohne eigene Einkünfte.
Kinder von meiner GV wechseln zu GV von neuem Ehemann von Ex
Moderator: Czauderna
Hallo,
zunächst muss ich sagen, dass ich es schon dreist finde, selbst in die PKV abwandern zu wollen und die eigenen Kinder in der GKV des neuen Ehegatten der EX kostenlos "parken" zu wollen.
Das funktioniert auch nicht! Gerechnet wird: Familieneinkommen = 3000,- : 6 Personen= 500,- EURO pro Person Unterhaltsbedarf.
Nur wenn das Mitglied mehr als die Hälfte des Unterhalts für Deine Kinder aufbringt, könnten sie über ihn versichert werden. Der Unterhalt wird bei Deinen Kindern zu mehr als die Häfte durch den von Dir zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 300,- EURO mehr als die Hälfte abgedeckt. Daher werden Deine Kinder auch nicht überwiegenden von ihrem Stiefvater unterhalten.
Wenn Du weiterhin in die PKV willst, müssten die Kinder entweder ebenfalls in die PKV oder bei der gesetzlichen KK selbst versichert werden (Beitrag jeweils rund 140,- EURO mtl.).
MfG
ratte1
zunächst muss ich sagen, dass ich es schon dreist finde, selbst in die PKV abwandern zu wollen und die eigenen Kinder in der GKV des neuen Ehegatten der EX kostenlos "parken" zu wollen.
Das funktioniert auch nicht! Gerechnet wird: Familieneinkommen = 3000,- : 6 Personen= 500,- EURO pro Person Unterhaltsbedarf.
Nur wenn das Mitglied mehr als die Hälfte des Unterhalts für Deine Kinder aufbringt, könnten sie über ihn versichert werden. Der Unterhalt wird bei Deinen Kindern zu mehr als die Häfte durch den von Dir zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 300,- EURO mehr als die Hälfte abgedeckt. Daher werden Deine Kinder auch nicht überwiegenden von ihrem Stiefvater unterhalten.
Wenn Du weiterhin in die PKV willst, müssten die Kinder entweder ebenfalls in die PKV oder bei der gesetzlichen KK selbst versichert werden (Beitrag jeweils rund 140,- EURO mtl.).
MfG
ratte1