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Anzeige zur Pflichtversicherung und vieles mehr....

Verfasst: 08.01.2010, 17:39
von kratos
Hallo ihr Lieben,

ich habe hier schon einiges zu meinem Fall gefunden, dennoch hätte ich noch ein paar Fragen:

http://www.krankenkassenforum.de/1-jahr ... t3123.html

Meine Freundin hat bisher keine Krankenversicherung und wie ich bereits herausgefunden habe, hat sie die Vorausetzungen nicht erfüllt, da sie nur eine AE für 12 Monate hat, diese aber im März verlägert wird.

Ich habe die Auskunft hier, in einem anderen Forum und von einem Anwalt erhalten. Deswegen habe ich mich nicht weiter um die "Anzeige zur Pflichtversicherung" gekümmert. :( Dumm von mir und was Angst hängt da auch mit drin.

Nun, kann ich diese "Anzeige" nachholen, wenn ja bei wem und ist das schimm? Ich selber bin bei der Barmer in der GKV, unser Sohn ebenfalls.

Wenn Sie im März eine AE für mehr als 12 Monate erhalten würde, wäre es dann möglich sie in der GKV unterzubringen? Oder kommt weiterhin nur die PKV in Betracht?

Ach so viele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen lieben Dank.

Gruß,

Kr.

Verfasst: 12.01.2010, 12:36
von kratos
Weiß denn keiner hier eine Antwort oder kann mir helfen? :cry:

Verfasst: 12.01.2010, 18:31
von heinrich
wenn ich höre Euer Sohn.

dann liebt ihr Euch doch. Oder.

Heiraten wäre die Lösung. Dann kostenlose Familienversicherung bei der BARMER.

Ansonsten: bei der Barmer nachfragen, ob die Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich ist. Diese Frage ist hier viel zu komplex.