Einige Feststellungen zum Krankengeld. Stimmt das?
Verfasst: 05.01.2010, 23:18
Hallo,
nach langer Recherche im Internet und hier im Forum, bin ich mir immer noch nicht ganz sicher über folgende Sachverhalte zum Thema Krankengeld. Es wäre nett, wenn mir jemand das Folgende bestätigen oder korrigieren könnte.
1.) Ab dem ersten Tag, an dem ich eine bestimmte Krankheit habe, fängt die KK (Krankenkasse) an die Tage mitzuzählen, auch wenn daraus nicht ein Ausfall länger als 6 Wochen resultiert, die KK also auch kein Krankengeld zahlen muß. Die KK zählt für jede Krankheit separat mit.
2.) Nach Ablauf der 3-Jahresfrist zahlt die KK im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr, auch wenn die maximale Zeit für den Erhalt von Krankengeld von 78 Wochen noch nicht verstrichen ist.
3.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, dann erhalte ich erst wieder Anspruch auf die 6-wöchige Lohnfortzahlung, wenn ich mindestens 6 Monate gearbeitet habe.
4.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, dann erhalte ich direkt wieder Krankengeld. Diese Zeit wird den anderen Zeiten in denen ich Krankengeld bekommen habe hinzugefügt. Ist die Gesamtzeit von 78 Wochen überschritten oder die 3-Jahresfrist überschritten, erhalte ich kein Krankengeld mehr.
5.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, es sich aber um eine andere Krankheit handelt, dann gelten diese Fristen (3-Jahresfrist, 78 wöchige Auszahlung des Krankengeldes) völlig unabhängig von der ersten Krankheit wegen derer ich bereits Krankengeld bekam. Ich würde also im genannten Fall zunächst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, bevor ich Krankengeld bekommen würde.
Mich würde auch interessieren, ob die Fristen (3-Jahresfrist und 78-wöchige Lohnfortzahlung) bei allen KK's gleich sind, also gesetzlich geregelt sind, oder ob es dafür auch Ausnahmen gibt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand über diese oder auch einzelne Punkte aufklären könnte.
Viele Grüße
nach langer Recherche im Internet und hier im Forum, bin ich mir immer noch nicht ganz sicher über folgende Sachverhalte zum Thema Krankengeld. Es wäre nett, wenn mir jemand das Folgende bestätigen oder korrigieren könnte.
1.) Ab dem ersten Tag, an dem ich eine bestimmte Krankheit habe, fängt die KK (Krankenkasse) an die Tage mitzuzählen, auch wenn daraus nicht ein Ausfall länger als 6 Wochen resultiert, die KK also auch kein Krankengeld zahlen muß. Die KK zählt für jede Krankheit separat mit.
2.) Nach Ablauf der 3-Jahresfrist zahlt die KK im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr, auch wenn die maximale Zeit für den Erhalt von Krankengeld von 78 Wochen noch nicht verstrichen ist.
3.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, dann erhalte ich erst wieder Anspruch auf die 6-wöchige Lohnfortzahlung, wenn ich mindestens 6 Monate gearbeitet habe.
4.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, dann erhalte ich direkt wieder Krankengeld. Diese Zeit wird den anderen Zeiten in denen ich Krankengeld bekommen habe hinzugefügt. Ist die Gesamtzeit von 78 Wochen überschritten oder die 3-Jahresfrist überschritten, erhalte ich kein Krankengeld mehr.
5.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, es sich aber um eine andere Krankheit handelt, dann gelten diese Fristen (3-Jahresfrist, 78 wöchige Auszahlung des Krankengeldes) völlig unabhängig von der ersten Krankheit wegen derer ich bereits Krankengeld bekam. Ich würde also im genannten Fall zunächst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, bevor ich Krankengeld bekommen würde.
Mich würde auch interessieren, ob die Fristen (3-Jahresfrist und 78-wöchige Lohnfortzahlung) bei allen KK's gleich sind, also gesetzlich geregelt sind, oder ob es dafür auch Ausnahmen gibt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand über diese oder auch einzelne Punkte aufklären könnte.
Viele Grüße