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Wahltarifbindung und Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 04.01.2010, 15:46
von Gonzzo
Hallo allerseits,

allen Fakten zufolge handelt es sich bei der 3-jährigen Bindung an einen Wahltarif ja um eine sehr feste. Dennoch hatte ich beim Abschluss des Wahltarifs kein Problem damit, da ich zum Zeitpunkt des Abschlusses, als ich nach längerer PKV-Zugehörigkeit versicherungspflichtig in der GKV wurde, auch die Versicherungspflichtgrenze erstmals überschritt und somit mit einer 3-jährigen Zugehörigkeit zur GKV rechnete. Diese 3-Jahres-Frist soll (oder wurde schon?) nach Willen der neuen Regierung auf 1 Jahr sinken. Könnte dies auch Auswirkungen auf die 3-jährige Bindung an den Wahltarif haben?

Besten Dank und viele Grüße.

Verfasst: 04.01.2010, 16:06
von Czauderna
Hallo,
das steht noch nicht fest - ich glaube aber nicht, dass sich da etwas ändert weil diese Wahltarife nicht mit der Möglichkeit eines Wechsels in die PKV in direktem Zusammenhang standen oder stehen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.01.2010, 21:07
von Czauderna
Hallo,
es geht noch viel besser - ich habe von einer Kasse gehört, die eine Auslandskrankenversicherung als Wahltarif anbietet zum Preis von ca. 6,00 € pro Jahr und daran eine Bindefrist von drei Jahren gekoppelt hat -
das war doch "clever" - oder etwa nicht ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.02.2010, 19:44
von Sunnyboy
Hallo,

um es genauer zu sagen - es bietet nicht eine Kasse diesen Tarif an, sondern mehrere Kassen einer Kassenart.

Ich persönlich finde, dass man hiergegen nichts einwenden kann, alle Kunden werden bei Abschluss auf die 3-jährige Bindefrist hingewiesen und können kann immer noch in Ruhe entscheiden, ob sie den Tarif abschließen möchten oder nicht. Der Preis ist für die abgesichten Leistungen außerdem absolut i.O. und ich denke jede Kasse muss ansprechende Produkte auf den Markt bringen um Bestandskunden zu halten und Neukunden hinzuzugewinnen.

Gruß