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Anspruch auf Privatrezept?

Verfasst: 04.01.2010, 12:58
von rmol
Folgender Fall: dem GKV-Versicherten wird vom Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Eisenpräparat empfohlen. Die Bitte, dafür ein Privatrezept auszustellen (weil dann über Zusatzversicherung erstattbar) wird vom Arzt aber abgelehnt.

Ist das normal? Gibt es einen Anspruch auf ein Privatrezept, wenn das Medikament vom Arzt selber empfohlen wurde?
Nehme an, dass der Arzt die Ausstellung des Rezepts dann auch nicht über die GKV abrechnen kann & es deshalb als separate Dienstleistung ansieht.

Verfasst: 04.01.2010, 14:38
von Czauderna
Hallo,
wenn etwas nicht verschreibungspflichtig ist, man es also so kaufen kann, warum sollte dann der Arzt ein Rezept ausstellen - bei einem Kassenrezept geht dies ohnehin nicht (bestimmte Sachen für Kinder mal ausgenommen).
Bei einem Privatrezept wird das bestimmt genau so sein - warum soll eine Versicherung etwas bezahlen was nicht Gegenstand der Leistungkataloge ist - ausserdem hat der Arzt auch nur eine Empfehlung abgegeben und eine Empfehlung ist eben auch keine Verordnung.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.01.2010, 14:53
von rmol
Czauderna hat geschrieben: Bei einem Privatrezept wird das bestimmt genau so sein - warum soll eine Versicherung etwas bezahlen was nicht Gegenstand der Leistungkataloge ist - ausserdem hat der Arzt auch nur eine Empfehlung abgegeben und eine Empfehlung ist eben auch keine Verordnung.
Die private Zusatzversicherung hat schon (teilweise) erstattet - aufgrund der Vorlage eines Privatrezepts eines anderen Arztes für dasselbe Präparat. Die Vorlage eines Rezepts - also einer Verordnung und keiner Empfehlung - war allerdings Voraussetzung für diese Erstattung.
Fast alle Verordnungen eines Arztes sind Bestandteil des Leistungskatalogs dieser privaten Zusatzversicherung.

Entnehme deiner Antwort also, dass es offensichtlich keinen Anspruch auf Ausstellung eines Privatrezepts gibt, sondern dieses entweder eine reine Gefälligkeitsleistung oder eine zu vergütende Dienstleistung des Arztes ist.

Das Problem kann übrigens auch bei Versicherten mit GKV-Wahltarif auftreten - für die kann es manchmal günstiger sein, ein Privatrezept zu bekommen (und diese Medikamente selber zu bezahlen) als ein GKV-Rezept (und dafür einen Zusatzbeitrag gemäß Wahltarif bezahlen zu müssen).

Verfasst: 04.01.2010, 16:04
von Czauderna
Hallo,

"Das Problem kann übrigens auch bei Versicherten mit GKV-Wahltarif auftreten - für die kann es manchmal günstiger sein, ein Privatrezept zu bekommen (und diese Medikamente selber zu bezahlen) als ein GKV-Rezept (und dafür einen Zusatzbeitrag gemäß Wahltarif bezahlen zu müssen)."

Das ist etwas anderes da es sich dem Grunde nach um ein verschreibungspflichtiges Mittel handelt - klar, dass dann dem Versicherten die Wahl gelassen bleibt ob er ein Privatrezept oder ein Kassenrezept haben möchte.
So ist z.B. der Arzt verpflichtet dem Versicherten immer dann ein Privatrezept zu erstellen wenn dieser einen bestimmten Wunsch äussert, der mit den Verordnungsrichtlinien nicht übereinstimmt - z.B. wenn der Versicherte ein bestimmtes Mittel haben will, der Arzt aber nur ein rabattiertes Mittel verschreiben kann oder der Versicherte hätte gerne mal
Krankengymnastik oder Massagen, usw. usw.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.01.2010, 00:07
von Margit57
Natürlich muss ein Arzt, der einem Patienten die Einnahme von Eisentabletten empfiehlt nicht nur ein Rezept dafür ausstellen, sondern auch diese Therapie überwachen.
Eisenmangel ist eine Störung, deren Ursache zunächst abgeklärt werden muss und bei Bedarf behandelt werden muss. Hierbei muss der Arzt die Therapie überwachen, d. h. durch regelmäßige Kontrollen des Blutes prüfen, ob die Therapie ausreicht, ob sie erhöht oder reduziert werden muss.

Auch wenn Eisen bei den sog. "2. Klasse-Patienten" nicht erstattungsfähig sein soll (wirklich nicht?), so heißt das noch lange nicht, dass der Arzt die Substitution von Eisen nicht überwachen muss.

Ich bin mir sicher, dass juristisch gesehen der Arzt verpflichet ist, ein Rezept auszustellen, wenn er die Eiseneinnahme empfiehlt. Bei gesicherter Eisenmangelanämie muss er Eisen sogar auf Kassenrezept verordnen.

Anderes Beispiel:
Kaliumpräparate sind nicht verschreibungspflichtig. Aber andererseits endet ein starker Mangel an Kalium oft tötlich (Herzstillstand). Die Substitution von Kalium ist für manche Patienten lebenswichtig. Sie muss auch immer ärztlich überwachtg werden, auch wenn Kalium prinzipiell nicht verschreibungspflichtig ist. Nimmt ein Patient nämlich zuviel Kalium ein, so ist das ebenso gefährlich wie ein absoluter Kaliummangel.
Würde sich ein Arzt hier weigern, kein Rezept für Kalium auszustellen und die Therapie nicht zu überwachen, so würde er grob fahrlässig handeln, weil er das Leben des Patienten gefährdet. Man kann einem Patienten so eine Therapie nicht selbst überlassen, nur weil der Wirkstoff, also das Kalium nicht verschreibungspflichtig ist.

Verfasst: 07.01.2010, 00:24
von rmol
Margit57 hat geschrieben:Natürlich muss ein Arzt, der einem Patienten die Einnahme von Eisentabletten empfiehlt nicht nur ein Rezept dafür ausstellen, sondern auch diese Therapie überwachen.
Eisenmangel ist eine Störung, deren Ursache zunächst abgeklärt werden muss und bei Bedarf behandelt werden muss. Hierbei muss der Arzt die Therapie überwachen, d. h. durch regelmäßige Kontrollen des Blutes prüfen, ob die Therapie ausreicht, ob sie erhöht oder reduziert werden muss.

Auch wenn Eisen bei den sog. "2. Klasse-Patienten" nicht erstattungsfähig sein soll (wirklich nicht?), so heißt das noch lange nicht, dass der Arzt die Substitution von Eisen nicht überwachen muss.

Ich bin mir sicher, dass juristisch gesehen der Arzt verpflichet ist, ein Rezept auszustellen, wenn er die Eiseneinnahme empfiehlt. Bei gesicherter Eisenmangelanämie muss er Eisen sogar auf Kassenrezept verordnen.
Hm, also einigermaßen gesicherte Eisenmangelanämie ist es schon, fiel schon vor mehr als 10 Jahren bei der ersten Schwangerschaft und den damit einhergehenden Untersuchungen auf. Das gleiche Spiel bei der 2. Schwangerschaft ein paar Jahre später. Allerdings waren das ander Ärzte an anderen Wohnorten.
Nun kam es bei diesem Arzt bei einer Routine-Blutuntersuchung heraus, ob die früher festgestellten Mängel dabei ein Thema waren weiß ich aber nicht.

Das Präparat, was er empfohlen hat, ist nicht rezeptpflichtig, das habe ich überprüft. Bei der Bitte um ein Privatrezept ging es mir nur um die Kostenerstattung.
Meine Frau will wegen der merkwürdig verlaufenen Untersuchung sowieso den Arzt wechseln, die Verweigerung des Rezepts war dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Vielleicht hat auch das berühmte Budget eine Rolle gespielt, die Untersuchung fand nämlich am Quartalsende statt...

Werde mich möglicherweise nochmal bei der GKV erkundigen, ob bei festgestellter Anämie eine Rezept- oder Erstattungspflicht seitens der GKV besteht.

Verfasst: 07.01.2010, 00:53
von Czauderna
Hallo Margit,

"Natürlich muss ein Arzt, der einem Patienten die Einnahme von Eisentabletten empfiehlt nicht nur ein Rezept dafür ausstellen, sondern auch diese Therapie überwachen.
Eisenmangel ist eine Störung, deren Ursache zunächst abgeklärt werden muss und bei Bedarf behandelt werden muss. Hierbei muss der Arzt die Therapie überwachen, d. h. durch regelmäßige Kontrollen des Blutes prüfen, ob die Therapie ausreicht, ob sie erhöht oder reduziert werden muss.

Auch wenn Eisen bei den sog. "2. Klasse-Patienten" nicht erstattungsfähig sein soll (wirklich nicht?), so heißt das noch lange nicht, dass der Arzt die Substitution von Eisen nicht überwachen muss.

Ich bin mir sicher, dass juristisch gesehen der Arzt verpflichet ist, ein Rezept auszustellen, wenn er die Eiseneinnahme empfiehlt. Bei gesicherter Eisenmangelanämie muss er Eisen sogar auf Kassenrezept verordnen. "

du schreibst "natürlich muss er" - meinst du das oder weißt du das ?
wenn Du es weißt - wo steht das - ich lerne immer gerne dazu.

Wenn mein Arzt mir z.B. - empfiehlt wegen meiner Augen mehr Zink zu mir zu nehmen, welches ich bei ALDI beispielsweise extrem günstig kaufen kann, dann müsster deiner Auffassung nach mir ein Privatrezepot ausstellen und ich muesste dann dieses Präparat in der Apotheke kaufen und natürlich teurer bezahlen als bei ALDI ?.

Viele Ärzte empfehlen ihren Patienten auch Präventionsmassnahmen, stellen aber dafür auch keine Rezepte aus obwohl sie Alternativen hätten.
Überwacht wird da auch nix.
Ärztliche Empfehlungen sind keine Verordnungen !!
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.01.2010, 09:18
von rmol
Czauderna hat geschrieben: Ärztliche Empfehlungen sind keine Verordnungen !!
Ich glaube sie wollte sagen, wenn es eine Anämie ist, hätte das Präparat verordnet und nicht nur empfohlen werden müssen.
Ob es eine Anämie ist und das Präparat "medizinisch notwendig" ist, können wir hier natürlich nicht klären.
Die Eisenwerte im Blut waren jedenfalls deutlich zu niedrig und das nicht zum ersten Mal, das steht fest.
Czauderna hat geschrieben: Wenn mein Arzt mir z.B. - empfiehlt wegen meiner Augen mehr Zink zu mir zu nehmen, welches ich bei ALDI beispielsweise extrem günstig kaufen kann, dann müsster deiner Auffassung nach mir ein Privatrezepot ausstellen und ich muesste dann dieses Präparat in der Apotheke kaufen und natürlich teurer bezahlen als bei ALDI ?.
Das empfohlene Präparat ist bei Aldi nicht erhältlich und kostet in der Apotheke ca. 26 Euro, also "extrem günstig" und Aldi-Preisklasse ist das wohl auch nicht mehr...

Verfasst: 07.01.2010, 09:30
von Lord Dragon
rmol hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Ärztliche Empfehlungen sind keine Verordnungen !!
Ich glaube sie wollte sagen, wenn es eine Anämie ist, hätte das Präparat verordnet und nicht nur empfohlen werden müssen.
Ob es eine Anämie ist und das Präparat "medizinisch notwendig" ist, können wir hier natürlich nicht klären.
Die Eisenwerte im Blut waren jedenfalls deutlich zu niedrig und das nicht zum ersten Mal, das steht fest.

Das Präparat kostet in der Apotheke ca. 26 Euro, also "extrem günstig" und Aldi-Preisklasse ist das wohl auch nicht mehr...
Ein Privatrezept darf ein Arzt nur ausstellen, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Hier können wir nur raten, ob es hier medizinisch notwendig war ein Eisenpräparat zu verschreiben.

Die Werte waren vielleicht nicht die Besten, aber gerade noch im grünen Bereich. Deswegen hat der Arzt nur eine Empfehlung ausgesprochen. Das tun Ärzte gerne. Das ist aber alles nur eine Spekulation!

Verfasst: 07.01.2010, 12:02
von rmol
Lord Dragon hat geschrieben: Ein Privatrezept darf ein Arzt nur ausstellen, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Meinst du hier nicht ein Kassenrezept?
Denn http://www.tk-online.de/tk/arzneimittel ... t-es/19442 sagt zum Beispiel:
Das Privatrezept verwendet der Arzt auch, wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält.

Verfasst: 07.01.2010, 12:50
von Lord Dragon
rmol hat geschrieben:
Lord Dragon hat geschrieben: Ein Privatrezept darf ein Arzt nur ausstellen, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Meinst du hier nicht ein Kassenrezept?
Denn http://www.tk-online.de/tk/arzneimittel ... t-es/19442 sagt zum Beispiel:
Das Privatrezept verwendet der Arzt auch, wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält.
Meine ich nicht. TK schreibt zwar, dass Privatrezepte nur dann ausgestellt werden, wenn ein Arzt die Medikamente nicht für notwendig hält. Das ist Unsinn!

Damit will TK den Schein aufrechterhalten, dass notwendige Medikamente auf Kassenrezept gibt. Das stimmt ja gar nicht. Sonst würde ja heißen, dass Privatversicherte nur nicht notwendige Sachen verschrieben bekommen.

Privatrezept setzt auch medizinische Notwendigkeit voraus! Wie soll PKV sonst erkennen, ob Verschreibung notwendig war oder nicht? PKV erstattet auch das medizinische Notwendige.

Verfasst: 08.01.2010, 09:19
von Margit57
Privatrezepte bekommt man als Privatversicherter für sehr vieles.
Eine PKV erstattet noch lange nicht jedes Privatrezept, sondern prüft stets ob die verschriebenen Arzneimittel echte Arzneimittel sind oder Nahrungsergänzungsmittel.
Bei Mineralstoffen und Vitaminen liegen dann Arzneimittel vor, wenn ein Mangel besteht, der zu Beschwerden führt, d. h. man muss der Kasse dann den Mangel und die Beschwerden nachweisen mit ärztlicher Bescheinigung. Hierbei besteht meine PKV oft auch auf Laborbefunden und ist bereit, diese teuren Untersuchungen auch zu zahlen. Oft sind nämlich die Untersuchungen viel teurer als ein Mineralstoffpräparat kostet.
Bei bestimmten Krankheitszuständen wie Malassimilation kann es sein, dass man solche Produkte auch ohne Nachweis bekommt. Das hängt sicher auch von der Kasse ab.

Meine Eltern (gesetzlich versichert) bekommen von ihren Hausärzten oft Privatrezepte, auch für Dinge, die nicht notwendig sind und nichts bringen.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass ein Arzt gern ein Privatrezept verschreibt, wenn er den Patienten dann gleich "wieder los ist", d. h. der Patient ist zufrieden, da er etwas verschrieben bekommen hat und der Arzt hat einen schnell erledigten Fall.