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EU-Rente und muss mich freiwillig versichern

Verfasst: 29.12.2009, 13:41
von Kassandra
Hallo,

endlich wurde meine EU-Rente bewilligt. Unbefristet.
Bezüglich der Krankenversicherung habe ich die Info bekommen, dass ich mich freiwillig versichern müsste. Da ich irgendwann vor ca. 12 Jahren mal für 2 1/2 Jahre Beamtin auf Zeit war.

Irgendwie versteh ich das nicht so ganz. Die 9/10-Reglung trat ja erst nach meiner Beamtenzeit in Kraft und obendrei bezieht die sich doch aur das Arbeitsleben. Und das endet doch erst dann, wenn man altersrente bekommt. Bei mir also in 12 Jahren. Und dann greigt die 9/10-Reglung eh nicht mehr.
EU-Rente ist doch was anderes. Da gelten doch auch Anreichnungszeiten für Altersrente und Arbeitslosenversicherung.


Grüße

Kassandra

Verfasst: 29.12.2009, 14:07
von Gast
die 9/10-Regelung bedeutet, dass die 2. Hälfte des Erwerbsleben (bis zum Tag der Rentenantragstellung!) mit 90% gesetzlichen Versicherungszeiten belegt sein muss. wenn du in der 2. Hälfte 2 Jahre PKV warst, dann erfüllst du die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner nicht und musst dich frw. Versichern. es hat nichts damit zu tun, wann du irgendwann in Altersrente gegangen wärst, sondern es zählt der Tag der Rentenantragstsellung, egal welche Art Rentenantrags.

Verfasst: 29.12.2009, 21:49
von Kassandra
ja, verstehe. Das ist mal wieder so ein Ding wo alles immer so ist, dass sich die sozialversicherungsträger möglichst gut bedienen.

Hab ja eigentlich nix gegen ne freiwillige Versicherung. Nur, dann muss ich für ca. 300 EUR mehr Rente Beiträge bezahlen, als ich bekomme. Und vermutlich krieg ich dann auch nur für die 300 EUR weniger einen Zuschuss von der Rentenversicherung.

Ist das eigentlich schon mal gerichtl. geklärt worden?

Grüße

Verfasst: 30.12.2009, 12:57
von Czauderna
Hallo,
ja, ist es - oib es im Einzelfall gerecht ist, darüber kann man streiten - Gesetz ist es auf jeden Fall.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.12.2009, 13:05
von Kassandra
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, ist es - oib es im Einzelfall gerecht ist, darüber kann man streiten - Gesetz ist es auf jeden Fall.
Gruß
Czauderna
Und wie hat das Gericht entschieden? War dass das Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht oder Sozialgericht?

Na mal sehen. Meine Sozialanwältin steht auf so Fälle. Vielleicht hat sie ja Lust drauf.

Re: EU-Rente und muss mich freiwillig versichern

Verfasst: 30.12.2009, 16:12
von GerneKrankenVersichert
Tschuldigung, aber das kann ich nicht so ganz stehen lassen.
Kassandra hat geschrieben: Bezüglich der Krankenversicherung habe ich die Info bekommen, dass ich mich freiwillig versichern müsste. Da ich irgendwann vor ca. 12 Jahren mal für 2 1/2 Jahre Beamtin auf Zeit war.
Nicht, da du Beamtin warst, sondern weil du dich zu diesem Zeitpunkt lieber privat versichert hast. Du hättest auch in der gesetzlichen bleiben können.
Kassandra hat geschrieben: Das ist mal wieder so ein Ding wo alles immer so ist, dass sich die sozialversicherungsträger möglichst gut bedienen.
Das ist so ein Ding, wo die Treue zur GKV belohnt wird. Wenn du die Sozialversicherungsträger nicht weiter gut bedienen willst, steht dir der Wechsel in die PKV frei.
Kassandra hat geschrieben: Ist das eigentlich schon mal gerichtl. geklärt worden?
Ja, vor dem Bundessozialgericht.

GKV

Verfasst: 30.12.2009, 16:23
von Kassandra
Ähm! Das mit der PKV und der GKV hat mir damals keiner erklärt. Und selbst wenn. Das war lange vor der 9/10-Reglung. Und außerdem hatte ich damals ja keine Ahnung, dass ich mit 50 nicht mehr arbeitsfähig bin.
Wenn ich das gewußt hätte, dann häte ich auf Abitur, Studium und Beamtung verzichetet und zugesehen, dass ich ordentlich was in die RV kriege, damit die EU-Rente pasabel ausfällt.

Wie gesagt, ich hab auch keinerlei Probleme mit der freiwilligen Versicherung. Ich hab nur ein Problem damit, dass ich mit 500 EUR Rente beiträge für mindestens 820? zahlen muss. So etwas ist unlogisch und ungerecht.
Und ich bin nicht sicher, ob das Verfassungsgericht das gut heißen würde.

Verfasst: 30.12.2009, 17:28
von GerneKrankenVersichert
Kassandra hat geschrieben:Ähm! Das mit der PKV und der GKV hat mir damals keiner erklärt. Und selbst wenn. Das war lange vor der 9/10-Reglung. Und außerdem hatte ich damals ja keine Ahnung, dass ich mit 50 nicht mehr arbeitsfähig bin.
Die 9/10-Regelung gibt es seit dem 01.01.1989. Und ich erkläre sie bei Übertritten in die PKV immer wieder, allerdings kommen dann immer die Gegenargumente: Wer weiß was dann ist, ich möchte jetzt sparen, ich bleibe sowieso in der PKV, ihr wollte nur nicht, dass ich wechsle etc. Hand auf's Herz, wenn dir das jemand damals erklärt hätte, wärst du dann in der GKV geblieben? Und noch was: Rechne mal aus, was du heute an PKV-Beiträgen aus deiner kleinen Rente zahlen müsstest, wenn du nicht das Glück gehabt hättest, wieder in die GKV zurückzukommen.
Wie gesagt, ich hab auch keinerlei Probleme mit der freiwilligen Versicherung. Ich hab nur ein Problem damit, dass ich mit 500 EUR Rente beiträge für mindestens 820? zahlen muss. So etwas ist unlogisch und ungerecht.
Und ich bin nicht sicher, ob das Verfassungsgericht das gut heißen würde.
Das BVerfG hat in einer ähnlichen Frage entschieden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00496.html. Die Argumentation lässt sich m. E. auch auf deinen Fall anwenden, obwohl es um die Mindestbemessung der Beiträge von Selbständigen ging. Dieser Absatz erscheint mir wichtig:



d) Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehalten, die Beitragsbelastung der Selbständigen mit geringen Arbeitseinkommen, wie etwa von Kleingewerbetreibenden, Existenzgründern oder Berufsanfängern, durch eine Härteklausel zu mildern.
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Er hat auch bei dieser Gruppe grundsätzlich die durch das Gesamteinkommen geprägte Leistungsfähigkeit des Einzelnen als maßgebliches Kriterium für die Beitragsbemessung gewählt und nur um die Mindesteinnahmenregelung ergänzt. Ihn verfassungsrechtlich zu verpflichten, unterhalb dieser Bemessungsgrenze zu differenzieren (vgl. schon §§ 226, 240, 250 f. SGB V), würde den Erlass typisierender Vorschriften ausschließen, die bei der Ordnung der Sozialversicherung als Massenverwaltung im Beitragsrecht unverzichtbar sind. Mit weiteren typisierenden Merkmalen wäre der einzelne Härtefall zudem schwerlich zu fassen; sie würden neue Fragen der Gleichbehandlung aufwerfen. Dies würde erst recht bei Einräumung eines Einzelfallermessens der Verwaltung gelten. Die Aufnahme einer Härteklausel in das Gesundheitsstrukturgesetz begründete auch die Gefahr, dass die von legitimen gesetzgeberischen Erwägungen getragene Mindesteinnahmengrenze weitgehend wirkungslos bliebe.
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Es ist verfassungsrechtlich auch nicht geboten, im Beitragsrecht eine Härteklausel vorzusehen, die hauptberuflich Selbständigen mit geringem Arbeitseinkommen die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich ermöglicht. Der Gesetzgeber darf Personen, die zur Aufbringung von Mindestbeiträgen auf der Grundlage des § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V nicht in der Lage sind, auf das subsidiäre System der Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts durch Leistungen auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes verweisen.


Für mich heißt das im Klartext: Die Krankenversicherung ist nicht dafür zuständig, evtl. Ungerechtigkeiten aus einer unterschiedlichen Beurteilung von Pflicht- und freiwillig Versicherten mit einer Härtefallklausel zu regeln. Wenn du den Beitrag nicht aufbringen kannst bzw. bei deiner geringen Rente sowieso könnte ein Antrag auf Grundsicherung sinnvoll sein.

GKV

Verfasst: 30.12.2009, 18:24
von Kassandra
Ich hab ja nix gegen die Krankenkassen. Nur sind die gesetzl.Reglungen seltsam. Wenn du mir jetzt sagst, dass die RV mir für die Beiträge für den Mindestsatz auch den Zuschuss, sprich knapp die Hälfte, zahlt ist das in Ordnung. Aber ich denke, dass ich da nur den Beitragszuschuss für die ca. 500 EUR kriegen werde. Und das ist das ungerechte. Genau wie mit Harzt 4, Familienversicherung und der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Hartz 4 kriegst du nicht, weil du nen Partner hast der genug verdient, also kein KV und familienversichert geht nicht, weil nicht verheiratet. Gleiche Geschichte.

Und Grundsicherung? Ähm ich bin verheiratet und mein Mann hat glücklicherweise nen Job. Da kann ich das wohl vergessen.

Trotzdem Danke für die Info. Wie gesagt, mir ist klar, dass das nicht an der KV liegt.

Grüße

Verfasst: 30.12.2009, 19:45
von Hucky
Ich finde es immer wieder lustig. Egal ob KVdR, KVdS, KVdP ... oder das Leistungsrecht. Bekommt jemand was er will, ist alles schön. Empfindet jemand etwas als ungerecht, nur weil es ihm nicht individuell genug ist, ist die gesetzliche Regelung seltsam.

Ich könnt mich jedesmal drüber amüsieren. Zumal die meisten es nicht verstehen wollen. Und dann sind wir wieder die Bösen, weil wir keine Einzelfallentscheidung treffen. Wenn es so wäre, dann wäre ich nur noch mit Einzelfallentscheidungen beschäftigt.

Im Beitragsrecht gibt der Gesetz (also der Bundestag, den wir alle wählen) nur wenig bis gar keinen Ermessensspielraum.

VG
Hucky

Verfasst: 30.12.2009, 19:49
von Lady Butterfly
Und das ist das ungerechte. Genau wie mit Harzt 4, Familienversicherung und der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Hartz 4 kriegst du nicht, weil du nen Partner hast der genug verdient, also kein KV und familienversichert geht nicht, weil nicht verheiratet. Gleiche Geschichte.
Familienversicherung würde mit 500 € Rente eh nicht gehen.

Und der Anspruch auf Hartz IV ist nun mal davon abhängig, ob du bedürftig bist. Und da dein Mann scheinbar ausreichend Einkommen hat, bist du nicht bedürftig. Sonst hätte ja auch die Frau des Abteilungsleiters mit einem Einkommen von 6000 €/Monat Anspruch auf Hartz IV - sie ist ja "nur" Hausfrau.

Und die Sache mit der 9/10-Regelung wurde bereits häufig diskutiert. Aber auch ich kann aus Erfahrung sagen: wenn jemand in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, ist dieses Thema (ebenso wie andere Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung) absolut uninteressant. Die PKV ist aktuell günstiger und verspricht aktuell bessere Leistungen. Und was in 10, 20, 30 Jahren vielleicht mal ist, will niemand hören.
Und wenn die 10, 20, 30 Jahre dann vorbei sind, gehen die Beschwerden los, weil man einen dann aktuellen fianziellen Nachteil hat...

[/quote]Ich hab ja nix gegen die Krankenkassen.

wir haben auch nix gegen dich. aber es ist numal so, dass wohl alle Mitarbeiter von Krankenkassen diese Diskussion schon x-mal geführt haben. Und die Argumente (sowohl vor dem Wechsel in die Private als auch dann, wenn Probleme wie etwa bei der 9/10-Regelung auftauchen) sind immer die gleichen.
vor dem Wechsel will niemand was von solchen Dingen hören:
- sie wollen ja nur, dass ich bleibe
- ich spare jetzt und habe dafür bessere Leistungen
- was in 20 Jahren ist, weiß niemand
- sie können mir viel erzählen
- sie brauchen gar nix zu erzählen, ich kenne mich aus/alle Argumente
später kommen dann folgende Einwände
- das hat mir niemand erzählt
- sie hätten eine Informationspflicht/Beratungspflicht gehabt
- das Sozialsystem ist ungerecht, weil ich nicht bekomme was ich will
oder der Klassiker:
jeder Hartz IV-Empfänger/Ausländer (je nach Wunsch austauschbar, es gibt auch noch weitere Möglichkeiten) kommt in die Krankenkasse rein/bekommt diese oder jene Leistung/ kommt die KVdR rein und ich als als guter Deutscher/Leistungsträger dieser Gesellschaft/der mein ganzes Leben lang hart gearbeitet und viiiiele Steuern gezahlt kriege das nicht.
.....

will sagen: 100-prozentige Gerechtigkeit gibt es nicht und wird es auch nie geben. Und jede Entscheidung im Leben hat ihre Vor- und Nachteile. Auch wenn man die Nachteile manchmal erst später sieht. Und jeder muss mit den Konsequenzen seiner Entscheidungen leben - auch wenn diese einem manchmal so gar nicht in den Kram passen.

Trotzdem guter Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 30.12.2009, 20:40
von Kassandra
Eh, sonst geht es noch. Ich will weder Hartz 4 noch mit der KV die Beitragsreglung diskutieren noch ne Einzelfallentscheidung noch weiterhin in der Familienversicherung bleiben.
Und blöd bin ich auch nicht. Mir ist durchaus klar, dass die KV hier an Gesetze gebunden ist.
Ich bin auch nicht gefrustet, weil ich mich freiwillig versichern muss. Ich finde es nur typisch für die deutsche Sozialgesetzgebung dass der Gesetzgeber zwar eine Mindestrente für die Berechnung der Beiträge festsetzt, aber gleichzeitig keinen Mindestzuschuss durch die RV.
Wenn ich prozentual den gleichen Zuschuss bekomme wie jemand, der 1000 EUR Rente bekommt, dann ist es ja okay!

also, bekomme ich von der RV so viel? Ja - okay! Nein - dann ist es ungerecht.

Verfasst: 30.12.2009, 21:53
von Czauderna
Hallo Kassandra,
vielleicht wird es etwas klarer wenn du mal einstellst wieviel Rente Du
Brutto bekommst und wie hoch der Beitragszuschuss ist den du erhälst.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.12.2009, 21:55
von heinrich
nur mal so ergänzend.

es gibt Leute, die haben überhaupt kein Einnahmen.

Ich geb hier nur mal einen einzigen (von vielen) Fall aus der Praxis.

Ein Mann ohne Einkommen lebt bei seinem Bruder. Der Mann hat KEINE Rente. Der Bruder (hat Einkommen) lässt ihn bei sich wohnen und gibt ihm zu essen. Daher kein Anspruch auf Sozialhilfe/Grundsicherung/Rente.

Dieser Mann zahlt auch vo 840 EUR den Beitrag (wird dann auch vom Bruder gezahlt, obwohl dieser es tun müsste)

Und dieser Mann erhält auch KEINEN Zuschuss.

Verfasst: 04.01.2010, 22:12
von dresdner
also ich finde es auch ungerecht, dass beamte nicht der versicherunspflicht unterliegen. es ist auch ungerecht, dass sich der beamte zunächst keine gedanken um seine rente machen muss. es ist eben auch ungerecht, wenn ein bediensteter des staates zu arbeitszeiten alles gut findet und im krankheitsfall plötzlich hilflos erscheint. um eines klarzustellen, ich teile durchaus die auffassung, dass es eine gewisse soziale härte darstellt, beiträge ausgehend von der mindestbelastungsgrenze zu zahlen, wenn die tatsächlichen einkünfte geringer sind. aber wie hier schon zu recht erwähnt, es bestand nie ein zwang zum wechsel in die pkv. mit welchem recht soll die versichertengemeinschaft diese fehlenden beiträge heute ausgleichen? finde dich einfach damit ab, dass diese regelung so ist.