Kosten freiwillige GKV...?
Moderator: Czauderna
Kosten freiwillige GKV...?
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin, versuche aber mal mein Glück:
Ich bin privat krankenversichert. Meine Frau ist freiwillig in der GKV und aufgrund meines Einkommens zahle ich trotz drei Kindern (alle privat versichert) noch den Höchstsatz von ca. € 300,- pro Monat für meine Frau.
Meine Frau war bis 2004 befristet angestellt. Kurz vor Ablauf dieser Befristung ist dann Ende 2004 unser erstes Kind gekommen.
Bis Anfang 2006 war meine Frau beitragsfrei in der GKV. Seitdem zahle ich dann wieder den vollen Beitrag.
In 2006 ist dann unser zweites und in 2008 unser drittes Kind gekommen. 2010 haben wir den Geburtstermin für unser viertes Kind.
Ist es richtig, dass ich für meine Frau zahlen muss oder ist die nicht durch den nahtlosen Mutterschutz beitragsfrei gestellt?
Mir stellt sich jetzt diese Frage, da mir ein Freund erzählt hat, dass seine Frau nach dem drittem Kind immer noch beitragsfrei versichert ist. Einzige Abweichung zu unserer Konstellation ist, dass seine Frau kein befristestet Arbeitsverhältnis hatte.
Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte. Denn die kosten für unsere Krankenversicherungen steigen mittlerweile in Schwindel erregende Höhen.
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin, versuche aber mal mein Glück:
Ich bin privat krankenversichert. Meine Frau ist freiwillig in der GKV und aufgrund meines Einkommens zahle ich trotz drei Kindern (alle privat versichert) noch den Höchstsatz von ca. € 300,- pro Monat für meine Frau.
Meine Frau war bis 2004 befristet angestellt. Kurz vor Ablauf dieser Befristung ist dann Ende 2004 unser erstes Kind gekommen.
Bis Anfang 2006 war meine Frau beitragsfrei in der GKV. Seitdem zahle ich dann wieder den vollen Beitrag.
In 2006 ist dann unser zweites und in 2008 unser drittes Kind gekommen. 2010 haben wir den Geburtstermin für unser viertes Kind.
Ist es richtig, dass ich für meine Frau zahlen muss oder ist die nicht durch den nahtlosen Mutterschutz beitragsfrei gestellt?
Mir stellt sich jetzt diese Frage, da mir ein Freund erzählt hat, dass seine Frau nach dem drittem Kind immer noch beitragsfrei versichert ist. Einzige Abweichung zu unserer Konstellation ist, dass seine Frau kein befristestet Arbeitsverhältnis hatte.
Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte. Denn die kosten für unsere Krankenversicherungen steigen mittlerweile in Schwindel erregende Höhen.
Hallo,
ja, das ist der entscheidende Unterschied - befristestes Arbeitsverhältnis und unbefristetes Arbeitsverhältnis, deshalb muss deine Frau zahlen.
Bei einem unbefristeteten Arbeitsverhältnis ist diese nahtlose Beitragsfreiheit tatsächlich möglich - ich hatte da einen Fall vor zig Jahren, da hat eine Arveitnehmerin dies mit 8 Kindern hintereinander so geschafft.
Warum sie den Höchstbeitrag zahlt ist auch ganz einfach zu erklären - Du scheinst soviel zu verdienen, dass trotz der drei (bald vier) Kinder und die deshalb anzurechnenden Freibeträge dein Einkommen so hoch ist, dass
selbst da die Höchstgrenze (1/2 Höchstbemessungsgrenze) erreicht wird.
Wärest Du in der GKV versichert - wären alle deine (demnächst) 5 Angehörigen kostenlos mitversichert und du würdest c. 600,00 € mtl. für alle 6 Personen (Vollversicherung) zahlen - ja, und wenn du sogar Arbeitnehmer bist wären das für dich alleine nur ca. 300,00 € - sorry, aber als GKV-Angestellter musste diese Feststellung einfach sein.
Gruß
Czauderna
ja, das ist der entscheidende Unterschied - befristestes Arbeitsverhältnis und unbefristetes Arbeitsverhältnis, deshalb muss deine Frau zahlen.
Bei einem unbefristeteten Arbeitsverhältnis ist diese nahtlose Beitragsfreiheit tatsächlich möglich - ich hatte da einen Fall vor zig Jahren, da hat eine Arveitnehmerin dies mit 8 Kindern hintereinander so geschafft.
Warum sie den Höchstbeitrag zahlt ist auch ganz einfach zu erklären - Du scheinst soviel zu verdienen, dass trotz der drei (bald vier) Kinder und die deshalb anzurechnenden Freibeträge dein Einkommen so hoch ist, dass
selbst da die Höchstgrenze (1/2 Höchstbemessungsgrenze) erreicht wird.
Wärest Du in der GKV versichert - wären alle deine (demnächst) 5 Angehörigen kostenlos mitversichert und du würdest c. 600,00 € mtl. für alle 6 Personen (Vollversicherung) zahlen - ja, und wenn du sogar Arbeitnehmer bist wären das für dich alleine nur ca. 300,00 € - sorry, aber als GKV-Angestellter musste diese Feststellung einfach sein.
Gruß
Czauderna
Dankeschön für Deine Antwort. Dann weiß ich jetzt, dass es so bei mir richtig läuft und komme damit gleich zur nächsten Frage:
Wenn meine Frau jetzt vor der Geburt noch mal sozialversicherungspflichtig anfangen würde zu arbeiten... gibt es da eine Frist wie weit davor dieses Arbeitsverhältnis bestehen muss um danach erst mal wieder beitragsfrei versichert zu sein?
Wenn meine Frau jetzt vor der Geburt noch mal sozialversicherungspflichtig anfangen würde zu arbeiten... gibt es da eine Frist wie weit davor dieses Arbeitsverhältnis bestehen muss um danach erst mal wieder beitragsfrei versichert zu sein?
Hallo,Maverick hat geschrieben:Dankeschön für Deine Antwort. Dann weiß ich jetzt, dass es so bei mir richtig läuft und komme damit gleich zur nächsten Frage:
Wenn meine Frau jetzt vor der Geburt noch mal sozialversicherungspflichtig anfangen würde zu arbeiten... gibt es da eine Frist wie weit davor dieses Arbeitsverhältnis bestehen muss um danach erst mal wieder beitragsfrei versichert zu sein?
ja, das würde gehen - das Beschäftigungsverhältnis muss zu Beginn der Schutzfrist 6. Wochen vor dem MET (Mutmaßlichem Entbindungstag ) bestanden haben und es muss ein Anspruch auf Krankengeld bestanden haben.
Gruß
Czauderna