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Dummy-Job zur Einstufung nebenber. Tätigkeit? Sinnvoll?
Verfasst: 21.12.2009, 16:20
von sct
Seit vielen Jahren arbeitet meine Freundin als Lehrerin/Dozentin. Sie ist somit Sozialversicherungspflichtig (ja sogar Rentenversicherungspflichtig). Sie verdient immer so um die 15000,-€ im Jahr (1250,-€/Monat). Dafür zahlt sie etwa 300,-€ Krankenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht von etwa 350,-€ haben wir umgangen indem sie einen Dummy-Angestellten für 412,-€ hat der ihr den Lohn natürlich wieder gibt. Kosten entstehen hier dann noch für sinnlose Steuern und KV des "Angestellten" (das bin ich in Stkl6) von etwa 160€ die sie aber voll von der Steuer absetzen kann. Das hat bis dato sehr gut geklappt. Blöd sind aber die horrenden Beitragssätze von 320€ für die KV.
Nun hat sie endlich ab 1.1.2010 einen echten sozialversicherungspflichtigen Job bekommen (8h/Woche), aber leider nur für 450,-€, also in der Gleitzone, so daß sie mit Sicherheit weiterhin als HAUPTBERUFLICH Selbstständig eingestuft wird. Den Job wird sie antreten, aber das Ziel, Erlangung der nebenberuflichen Tätigkeit, ist weiterhin verfehlt.
Wir hätten aber die Möglichkeit über meine Eltern ein Dummy-Arbeitsverhältnis für sie zu schliessen um den Status der NEBENBERUFLICHKEIT zu erhalten. Die Folge wäre Sozialversicherungspflicht nach den Bedingungen eines Angestellten: Wegfall der Geschichte mit dem Angestellten, geringerer KV-Beitrag, geringerer RV-Beitrag. Mit Steuer wären 410,-€ mit den Arbeitgeberanteilen bei einem 1000,-€ Job zu entrichten. Dagegen stehen heute 320€ KV + 160€ für den "Angestellten" =480€. Weiterer Vorteil ist auch die Einzahlung in die RV für sich selbst, die AV usw. was ja auch indirekt Sinn macht. Oberflächlich betrachtet macht das erstmal Sinn, aber näher betrachtet auch?
Frage: DUMMY-JOB, Hat das schon jemand so gemacht? Und wenn ja wie sind Eure Erfahrungen?
Ziel ist die Statusfeststellung der nebenberuflichen Tätigkeit als Lehrerin/Dozentin wo sie bei 18h/Woche etwa 1250€/Monat verdient.
Verfasst: 21.12.2009, 17:57
von heinrich
Hallo,
möglicherweise hat schon mal jemand ein Dummy-Arbeitsverhältnis gemacht. Damit soll dann sicherlich ein fingiertes Arbeitsverhältnis sein.
Du solltest Dich mal mit § 263 StGB beschäftigen. Da steht drin, was ein strafbarer Tatbestand ist.
Hier sind nach Feierabend und am Wochenende Mitarbeiter tätig, die bei einer Krankenkasse oder beim Sozialamt tätig sind.
Wir müssen uns schon oft genug von Kunden besch.... lassen.
Ich hoffe, dass hier NIEMAND zu so einer Frage auch noch Tipps gibt.
Sorry
Verfasst: 21.12.2009, 18:29
von sct
Hallo Heinrich,
§263 ist der Betrugsparagraf. Ein fingiertes Arbeitsverhältnis ist definitiv kein Betrug. Ich kann ja mehrere Arbeitsverhältnisse (Steuerklasse 6) haben soviele ich will. Solange ich Steuern, AV, RV und KV davon bezahle ist alles kein Betrug. Und daß all diese Abgaben gezahlt werden sollen, habe ich in meinem Eingangspost geschrieben. Was soll die Aufregung?
Ob ich zu einem echten Arbeitsvertrag tatsächlich arbeiten gehe oder in der Nase bohre und auch dafür das Netto-Gehalt !nicht! kassiere, geht außer mir und dem Arbeitgeber, niemand was an. Sie würden damit, daß ja keiner wirklich arbeiten geht und auch kein Netto-Lohn fliesst, niemals durchkommen. Alles ganz ehrlich getreu nach den Gesetzen.
Das Problem hier ist ja, daß das Angestelltenverhältnis meiner Freundin nicht reicht um die ersehnte Nebenberuflichkeit ihrer Selsbtständigkeit anzuerkennen. Da kann man schon von Betrug an ihr reden, wenn man bedenkt daß sie im Sommer regelmässig 0,-Euro Einkommen hat, aber trotzdem 300€ Krankenkassenbeitrag zahlen muss.
Ciao
sct
Verfasst: 22.12.2009, 12:40
von Czauderna
sct hat geschrieben:Hallo Heinrich,
§263 ist der Betrugsparagraf. Ein fingiertes Arbeitsverhältnis ist definitiv kein Betrug. Ich kann ja mehrere Arbeitsverhältnisse (Steuerklasse 6) haben soviele ich will. Solange ich Steuern, AV, RV und KV davon bezahle ist alles kein Betrug. Und daß all diese Abgaben gezahlt werden sollen, habe ich in meinem Eingangspost geschrieben. Was soll die Aufregung?
Ob ich zu einem echten Arbeitsvertrag tatsächlich arbeiten gehe oder in der Nase bohre und auch dafür das Netto-Gehalt !nicht! kassiere, geht außer mir und dem Arbeitgeber, niemand was an. Sie würden damit, daß ja keiner wirklich arbeiten geht und auch kein Netto-Lohn fliesst, niemals durchkommen. Alles ganz ehrlich getreu nach den Gesetzen.
Das Problem hier ist ja, daß das Angestelltenverhältnis meiner Freundin nicht reicht um die ersehnte Nebenberuflichkeit ihrer Selsbtständigkeit anzuerkennen. Da kann man schon von Betrug an ihr reden, wenn man bedenkt daß sie im Sommer regelmässig 0,-Euro Einkommen hat, aber trotzdem 300€ Krankenkassenbeitrag zahlen muss.
Ciao
sct
Hallo,
das stimmt definitiv nicht - ich kann dir zwar momentan die entsprechende Rechtsgrundlage nicht nicht in §§ benennen aber eines steht fest - Arbeitsverhältnisse, die nur auf dem Papier bestehen, bei denen keine entspürechende Arbeitsleistung erbracht wird, sind sozialversicherungasrechtlich keine solchen auch wenn die entsprechenden Meldungen erstellt und die Beiträge abgeführt werden.
Ich habe solche Fälle bereits zwei- oder dreimal in meiner Praxis vorgefunden und alle Fälle endeten mit einem Urteil.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 22.12.2009, 13:42
von Paule
Czauderna hat geschrieben:[ Arbeitsverhältnisse, die nur auf dem Papier bestehen, bei denen keine entspürechende Arbeitsleistung erbracht wird, sind sozialversicherungasrechtlich keine solchen auch wenn die entsprechenden Meldungen erstellt und die Beiträge abgeführt werden.
Schimpft sich Scheinarbeitsverhältnis und kann teuer werden, übrigens auch bei der Betriebsprüfung des Finanzamts (weil der AN in der Regel weniger Steuern zahlt als der "Arbeitgeber" spart).
Verfasst: 23.12.2009, 11:13
von sct
Czauderna hat geschrieben:
.....sind sozialversicherungasrechtlich keine solchen auch wenn die entsprechenden Meldungen erstellt und die Beiträge abgeführt werden.
Ich habe solche Fälle bereits zwei- oder dreimal in meiner Praxis vorgefunden und alle Fälle endeten mit einem Urteil.
Gruß
Czauderna
Wie wurden diese Fälle denn alle bewiesen? Wo liegt die Beweislast? Stellen Sie sich mal vor da hat jemand z.B. eine kleines Ladengeschäft und da ist dann ein Arbeitsverhältnis wo jemand für 8h/Woche einen Arbeitsvertrag hat, aber gar nicht hingeht. Sogar der Lohn fliesst von AG-Konto zum AN-Konto. Wenn da eine Prüfung ist, dann war der AN mal eben grad nicht da.
Gut mag ja sein, daß das vor Gesetz nicht in Ordnung ist, aber die derzeitige Praxis daß Selbstständige Dozenten etwa 400,-€ für RV und dann nochmal gut 300,-€ für KV zahlen müssen, ist bei einem Bruttogehalt von ca. 1200EUR gegenüber den Festangestellten einfach unfair. Das sind mit 700,-€(!!) ohne Steuern schon weit mehr als die Hälfte ihres Lohnes. Das ist definitiv unwirtschaftlich und einfach zuviel. Mit welcher begründung wurde so ein Gesetz erlassen? Soll meine Freundin jetzt zu Hause bleiben? Das wäre die Alternative. So wird reguläre Arbeit in den Schwarzmarkt verdrängt weil die Abgaben einfach zu hoch sind. Den Existenzgründerzuschuss gibt es nur 2 Jahre. Mit 1200EUR Brutto ist sie Geringverdiener und hat auch als Selbstständiger ein Anrecht auf Gleichbehandlung mit den Festangestellten. Selbst Erwin Denzler fordert offen in seinem Buch "Sozialversicherung für Selbstständige Dozenten" zum mauscheln auf indem er jedem Betroffenen rät, einen >401EUR Angestellten zu haben.
Diese Praxis mit den Dozenten hat in allen Bildungseinrichtungen Methode. Auch bei den staatlichen. Diese sog. Selbstständigen Dozenten leben alle unterhalb des Existenzminimums. Alle die das machen haben einen Partner, von dem sie in der Regel leben. Fast alle leben unterhalb des Existenzminimums und sehr viele unterhalb des Hartz-IV Niveaus. Hartz würde meine Freundin auch nicht bekommen weil ich ja verdiene. Eigentlich müssten sich alle Dozenten mal zusammenschliessen und streiken und Festanstellungen verlangen. Da würden aber alle Volkshochschulen und sonstige Bildungsträger aber dumm aus der Wäsche gucken. Die Selbstständigen Dozenten sind eine der tragenden Säulen unseres Erwachsenen-Bildungssystems. Nur in Bayern gibt es teilweise Festanstellungen an Volkshochschulen.
Resüme´: Ich bin hier wohl im falschen Forum. Scheint wirklich so als wenn hier viele KK-Angestellte lauern. Hey ihr, an den Gesetzen könnt ihr natürlich nichts. Ich kann auch verstehen, daß ihr Eure Arbeit behalten wollt. Soll ja jeder leben können. Und klar, Gesundheit kostet Geld. Aber muss das auf Kosten der wirlklich Ärmsten sein?
Frohe Weihnachten
Verfasst: 23.12.2009, 13:30
von Czauderna
Hallo,
ja, du scheinst im falschen Forum gelandet zu sein . was erwartest Du ??
Dass dir jemand eine Auskunft erteilt die dir gefällt ??.
Gesetze sind dazu da um eingehalten zu werden - so ist das nunmal in einem Rechtsstaat.
Wenn es so einfach ginge wie du das beschreibst dann wären dem Betrug in breiter Fläche Tür und Tor geöffnet.
Um deine Frage konkret zu beantworten - alle "meine" Fälle wurden mehr oder weniger durch Zufall aufgedeckt - einmal war es eine plötzliche Erkrankung, ein anderes mal wurden wir von einem "Kollegen" aufmerksam germacht usw.
Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzbeschreibungen und Einforderung von eidesstattlichen Erklärungen waren dann die Folge.
Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter - trotzdem ilegal bleibt- ilegal !!
Gruß und auch dir schöne Weihnachten.
Czauderna
Verfasst: 23.12.2009, 14:31
von sct
Ok, also lassen wir das. Ich bin hier eben falsch... ich hatte nicht gedacht eine Auskunft zu bekommen die mir gefällt. Vielmehr eine Auskunft ob das sinnvoll und machbar so ist. Einfach eine professionelle Auskunft: Macht das rein wirtschaftlich Sinn? Wie ist die Dunkelziffer? Wo liegen die Risiken? Kavaliersdelikt oder mehr?
Die Risiken haben Sie mir ja nun klar gemacht. Auch die Möglichkeiten der Entdeckung. Nun müssen wir und der potentielle Arbeitgeber abwägen, ob wir das so machen, ob sich das wirklich rechnet und das Risiko minimieren erwischt zu werden wenn ein Scheinarbeitsverhältnis nach ihrer Ansicht kein Kavaliersdelikt ist. Trotzdem bleibt das gefühl daß es da eine sehr hohe Dunkelziffer gibt.